Scheidung Haus Zugewinngemeinschaft Grusi

Begonnen von Nelda, 05. September 2021, 16:02:52

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Nelda

Hallo,

auf zum nächsten Problem. Seit 2003 verheiratet im gesetzlichen Güterstand. 2005 altes Haus gekauft, Darlehen lief über mich, meine mittlerweile erwachsenen Kinder bekamen Lebensversicherung von verstorbenen Vater ausbezahlt. Sie haben diese Lebensversicherung i.H. von insgesamt knapp 40 000 also jeweils 18 000 miteingebracht. Beide Kinder standen im Grundbuch zu jeweils 1/4 Anteil, ich zum hälftigen Anteil. Dies wurde auch vom Vormundschaftsgericht genehmigt. Mein ältesten Sohn habe ich ausbezahlt, mit Anzahlung und Raten. Dies ist soweit erledigt.
Im Grundbuch stehen meine Tochter 1/4 Anteil ich 3/4. Das Haus hat damals 75 000 Euro netto gekostet ( ohne Makler etc) brutto 85 000.
Die Darlehenssumme betrug knapp 40 000. Innerhalb von 6 Jahren zahlte ich an die Bank ohne Schuldzinsen eine monatliche Tilgung i.H.v. 130 Euro.
Dies ist längst abbezahlt. Der Rest wurde per Eigenheimzulage getilgt.
Nun will ich ja die Trennung von meinem Ehemann plus Scheidung,da es mittlerweile untragbar ist.
Da ich leider damals keinen Ehevertrag abgeschlossen habe, müsste ich ihn auszahlen? Richtig?
Also die Hälfte vom Haus. Das ist Wahnsinn und das kann ich nicht.
Falls er freiwillig darauf verzichtet was dann?
Kann dann das Sozialamt da er dann Grusi erhalten würde, wenn er alleine wohnt (erwerbsunfähig) auf den Zugewinnausgleich bestehen???
Was ratet ihr mir?
Und bin ich unterhaltsverpflichtet nach Scheidung bezgl. der Grusi?
LG Nelda

crazy

Nein, nicht die Hälfte vom Haus...
Lass das deinen Anwalt erledigen.
Wovon hast Du deinen Sohn wieder rausgekauft??

Nelda

Ich bekomme von meiner Tochter seit 2015 das Pflegegeld,sie hat Pflegegrad 3.
Dieses Geld hatte ich bis zum erlaubten Schonvermögen angespart und als Anzahlung genommen und die Raten anschliessend von Kindergeld. Alg 2 Leistung und Pflegegeld dann um die Lebenskosten zu zahlen.
Lt. Internet steht das wenn man Alleineigentümer innerhalb der Ehezeit von einem Haus wird und dies auf kein Erbe zurückzuführen ist, muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werdem über den Wert der Immobile.
Dann würde gerechnet werden z.B. 80 000 Wert
Tochter 20 000 Euro Anteil
ich 60 000 Euro Anteil
hälftiger Zugewinnausgleich 30 000 Euro.
Also mind. 30 000 Euro was ich ihm zahlen müsste.
Das schaffe ich niemals.
Dazu kommt dann ja auch noch die Kosten des Sachverständigen.
Und ich habe vor 4 Jahren einen Garten gekauft für 2500 Euro, auch da wären es 1250 Euro.
Meine Befürchtung ist, dass selbst wenn er darauf verzichten würde, dass Sozialamt, da er Grusi bekommen würde, dann auf diesen Zugewinnausgleich mich verklagt.

Ich zitiere hier etwas von einer HP eines Anwaltes:

Wem gehört das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht?
Derjenige, der im Grundbuch steht, ist der rechtmäßige Eigentümer des Hauses. Steht also nur ein Partner im Grundbuch und gibt es keine weiteren vertraglichen Regelungen im Fall einer Scheidung, gehört das Haus ihm oder ihr. Wurde das Haus während der Ehe erworben und gibt es keinen Ehevertrag, muss der im Haus verbleibende Partner den ausziehenden Partner im Rahmen des Zugewinnausgleichs jedoch meistens auszahlen.

crazy

Lass das den Anwalt erledigen wenn es so weit ist.
Ein Sachverständiger wird nur benötigt, wenn man sich nicht einigen kann.
Soweit ich mich erinnere ist dein Haus eher ein Sanierungsfall. Da kann man einiges runterrechnen