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plötzlicher Hausbesuch ohne Termin des Jobcenters

Begonnen von wirsindindividuell, 05. September 2021, 23:07:06

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AnnaLe32

Seit wann ist es verboten in seiner eigenen Wohnung Kameras laufen zu lassen? Sofern Besucher vor betreten der Wohnung darüber informiert werden, dass sie zur Sicherheit des Bewohners mitlaufen.

Gast40555

Wenn die Person, die solch eine Kameraüberwachte Wohnung (Innenräume) betritt und mit dem gefilmt werden nicht einverstanden ist, darfst Du sie auch nicht filmen. Das ist gesetzlich geregelt.

Gast50787

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 12:26:55Sofern Besucher vor betreten der Wohnung darüber informiert werden,
Darum hat sie ja auch das geschrieben.VORHER INFORMIERT

wirsindindividuell

Das mit der Kamera lasse ich, auch wenn es vielleicht sogar erlaubt ist. Es hat einfach einen unseriösen Beigeschmack.

Ich sehe es einfach im Bereich des Möglichen, dass der Besuch etwas tut, was gar nichts mit dem beantragten Bett zu tun hat. Z.B. einfach einen anderen Raum als das Schlafzimmer betreten. Ich werde zwar nett und freundlich auftreten, Kaffee anbieten, aber ich werde mich auch querstellen, wenn Grenzen überschritten werden.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Gast40555

Zitat von: Gast50787 am 06. September 2021, 12:54:09
Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 12:26:55Sofern Besucher vor betreten der Wohnung darüber informiert werden,
Darum hat sie ja auch das geschrieben.VORHER INFORMIERT

Jein. Sie hat geschrieben, dass es nicht verboten sein dürfte, wenn man vorher darüber informiert. Die Information alleine berechtigt einen jedoch nicht zum Filmen von Besuchern in den eigenen 4 Wänden. Dazu fehlt eben noch deren Zustimmung, wie von mir erwähnt.

BigMama

Klick mich Hier, insbesondere Randziffer 6.5 ist zu beachten. Demnach darf der AED auch in anderen Fällen, außer bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch beauftragt werden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

AnnaLe32

Zitat von: Gast40555 am 06. September 2021, 13:19:03
Zitat von: Gast50787 am 06. September 2021, 12:54:09
Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 12:26:55Sofern Besucher vor betreten der Wohnung darüber informiert werden,
Darum hat sie ja auch das geschrieben.VORHER INFORMIERT

Jein. Sie hat geschrieben, dass es nicht verboten sein dürfte, wenn man vorher darüber informiert. Die Information alleine berechtigt einen jedoch nicht zum Filmen von Besuchern in den eigenen 4 Wänden. Dazu fehlt eben noch deren Zustimmung, wie von mir erwähnt.

Wenn die Person nicht einverstanden ist, dann steht es ihr frei die Wohnung nicht zu betreten. Kann mir nicht vorstellen, dass es für das JC irgendeine Rechtsgrundlage gibt, von dir zu verlangen die Kameras in deiner eigenen Wohnung abzuschalten, nur weil sie nicht gefilmt werden wollen. Der TE hat die ja schließlich nicht eingeladen.

@wirsindindividuell

Inwiefern soll eine Kamera in der Wohnung die dem eigenen Schutz dient, unseriös wirken?

Unseriös finde ich es eher wenn das JC unangemeldet wie eine dubiose Inkassofirma mit 2-3 Leuten bei dir vor der Tür steht.


mystik-1

@AnnaLe32
Ich schrieb: der Außendienst muss eine solche Überwachung nicht dulden!
Ich schrieb NICHT: in der Whg darf man keine Videoüberwachung vornehmen



Im langen Eingangstext konnte ich nicht finden, wann konkret der Antrag Erstausstattung gestellt wurde.
Wäre dies Ende 2020 geschehen und erst jetzt käme der Außendienst, könnte ich die Gedankengänge " unterstellt das JC Leistungsmissbrauch?" nachvollziehen.

Da der Antrag aber erst jetzt gestellt wurde und crazy bereits erklärte,  dass bei diesem Antrag ein Hausbesuch eben nicht ungewöhnlich ist, erschließt sich mir nicht, warum die fragestellende Person sofort in den Angriffsmodus geht, "Leistungsmissbrauch".  Sender & Empfänger  - Zumindest empfinde ich die weiteren Antworten als etwas übereilig. Ebenfalls ist die fragestellende Person sehr umfassend informiert über Anfangsverdacht usw, weshalb ich nun eher interessiert mitlese.

Ratschläge für Hausbesuche wurden weiter vorne gegeben, z.B.sich vorab den Prüfauftrag geben zu lassen

Gast40555

@AnnaLe32: Solch eine Verhinderungstaktik würde ich dringend nicht empfehlen, wenn man wie in diesem Fall etwas vom Jobcenter möchte.

AnnaLe32

Zitat von: mystik-1 am 06. September 2021, 13:48:18
@AnnaLe32
Ich schrieb: der Außendienst muss eine solche Überwachung nicht dulden!
Ich schrieb NICHT: in der Whg darf man keine Videoüberwachung vornehmen

Ja, dieses "nicht dulden müssen" greift aber soweit ich weiß nur bei Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit und nicht wenn irgendwelche Mitarbeiter darauf bestehen in private Räumen einzudringen. Du solltest um auf Nummer sicher zu gehen, wie schon erwähnt nur darauf hinweisen dass Kameras zur eigenen Sicherheit laufen.

Kann ja jeder behaupten, dass er JC Außendienstmitarbeiter ist um in deine Wohnung einzudringen.
Gab ja auch schon Vorfälle  wo Diebe getarnt als Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen oder ähnliches in Wohnungen kamen.
Gibts genug Ergebnisse wenn man mal googelt.

blaumeise

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 13:52:47Kann ja jeder behaupten, dass er JC Außendienstmitarbeiter ist um in deine Wohnung zu kommen.
Na ja, deswegen weisen sie sich üblicherweise auch aus als Außendienstmitarbeiter des JC. Wenn sie es nicht von selbst tun, was sie müssen, dann fragt man danach.

AnnaLe32

Zitat von: blaumeise am 06. September 2021, 13:57:33
Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 13:52:47Kann ja jeder behaupten, dass er JC Außendienstmitarbeiter ist um in deine Wohnung zu kommen.
Na ja, deswegen weisen sie sich üblicherweise auch aus als Außendienstmitarbeiter des JC. Wenn sie es nicht von selbst tun, was sie müssen, dann fragt man danach.

Naja so ne Visitenkarte dürfte nicht schwer zu fälschen sein.

Sheherazade

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 14:00:59
Naja so ne Visitenkarte dürfte nicht schwer zu fälschen sein.

Dienstausweise sind keine Visitenkarten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

AnnaLe32

Zitat von: Sheherazade am 06. September 2021, 14:01:38
Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 14:00:59
Naja so ne Visitenkarte dürfte nicht schwer zu fälschen sein.

Dienstausweise sind keine Visitenkarten.

Guckst du ab und zu Dokus? Es werden selbst diese hochmodernen EU Plastikausweise mit Hologram etc gefälscht.
Glaubst du der durchschnittliche Alg Bezieher der vorher so ein Ding vielleicht noch nie gesehen hat, erkennt auf Anhieb ob es ein echter oder ein gefälschter Dienstausweis ist?


mystik-1

@AnnaLe32

Sie müssen es nicht dulden.
Heißt in der Praxis: wenn der Außendienst reingebeten wird unter der Voraussetzung Videoüberwachung oder sogar Livestream, wird dieser den Besuch u.U.abbrechen und im Formular vermerken.



(Ich glaube einige gucken zuviel TV
Der Besuch hier im konkreten Fall wurde mittels Anruf beim JC durch das JC bestätigt! )