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plötzlicher Hausbesuch ohne Termin des Jobcenters

Begonnen von wirsindindividuell, 05. September 2021, 23:07:06

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wirsindindividuell

Hallo,

kurz ein paar Stichworte zu mir:

40 Jahre alt, seit 11 Monaten in Hartz4 auf Grund von Depressionen, chronischen Schmerzen und einer Trennung.

Berufsabschlüsse: Studienabschluss der Volkswirtschaft, Ausbildungsabschluss als Krankenpfleger.


Die Geschichte:
Vor 11 Monaten habe ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt und bin dadurch in Hartz4 gelandet. Schon davor war ich auf Grund von den o.g. gesundheitlichen Einschränkungen nicht erwerbstätig.

Vorgestern finde ich einen Zettel im Briefkasten: Das Jobcenter hatte ohne Ankündigung bei mir einen Hausbesuch gemacht.

Ich habe immer die Schelle ausgestellt, daher habe ich es nicht gemerkt.

Ich vermute, die kommen, weil ich im Juni 2021 noch eine Rechnung über 140€ aus dem November 2020 für die Erstausstattung meiner Wohnung eingereicht habe.

Ein anderer Grund fällt mir nicht ein.

Ich frage mich nun, warum die a) wegen 140€ rauskommen und b) dies ohne vorherige Terminabsprache machen.

Die ca. 1,5 Stunden Personalkosten des Aussendienstmitarbeiters sind doch höher, als die 140€.
Und warum ohne Termin? Ein Überraschungsbesuch macht doch nur Sinn, wenn man Leistungsmissbrauch wittert.
Wenn die grundsätzlich ohne Termin antanzen, entspricht das ja schon einem gewissen Generalverdacht.

Ich bin da schon verwundert drüber.
Auch fiel der Besuchstermin ausgerechnet auf einen Termin von mir, an dem ich Nachhilfe-Livestreams an Studenten gebe, Ziel ist es davon leben zu können.
Diese Termine kennt das Jobcenter, ich denke mal, diese wurden einfach nicht an den Aussendienstmitarbeiter weiter gegeben.

Zum Glück war die Schelle aus, das Jobcenter mit Hausbesuch im Livestream zu haben wäre eine absolute Negativ-Werbung für die angehende Selbstständigkeit.

Ich hatte schonmal an anderer Stelle den Eindruck, dass mir mein Sachbearbeiter eher misstraut. Aber da kann mich meine Wahrnehmung auch täuschen.
Er liess mich zum Gespräch antanzen, obwohl ich eine AU hatte und laut Reha Entlassungsbericht für 12 Monate nicht arbeitsfähig bin(Trotzdem gehe ich jetzt die Selbstständigkeit an).


Meint ihr, die misstrauen mir irgendwie oder ist das Routine, dass die grundstäzlich ohne Termin auftauchen?

Immerhin haben sie ja mit Zettel Bescheid gegeben, dass sie da waren und irgendwann wieder kommen. Das spricht ja gegen Misstrauen dererseits.
Zudem hätte ich gerne einen Zeugen dabei, daher wünsche ich einen Termin.

Warum kommen die überhaupt wegen der Erstausstattung raus, wenn ich die bereits nachweislich gekauft habe?

Ich finde das alles seltsam und empfinde das schon als ein Eindringen in meine Privatsphäre.
Bei mir kommt niemand fremdes ohne Termin rein. Das habe ich mein ganzes Leben so gehandhabt.

Edit: Ich muss auch sagen, dass ich nicht will, dass Nachbarn merken, dass ich im Hartz4-Bezug bin. Ich schäme mich dafür.
Das kann durchaus rauskommen, wenn der Jobcenter Aussendienstmitarbeiter hier vorbei kommt.


Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

crazy

Nicht grübeln...
Melde Dich beim JC, frag was die wollten . Wenn es was Notwendiges ist sollen sie Dir schriftlich den Besuch inkl. Grund mitteilen.
Reinlassen musst Du sie grundsätzlich nicht.
Wegen der Nachbarn musst Du Dir keine Gedanken machen, die tragen keine Anzüge mit Aufschrift.

wirsindindividuell

So, ich habe gerade an gerufen.

Es war ein freundliches Telefonat und es ging tatsächlich um die bereits gekaufte Erstausstattung in Form eines Bettes.

Ich muss mich aber schon wundern:

Die Originalrechnung habe ich denen eingereicht und jetzt wollen die kontrollieren, ob das Bett hier tatsächlich steht.

Seltsam. Da das Jobcenter nur bei begründetem Verdacht ausrücken darf, heisst das im Umkehrschluss, man glaubt, ich habe das Bett gar nicht. Sehe ich das richtig?

Wir haben dann einen Besuchstermin vereinbart und am Ende des Gesprächs schlug ich spontan vor, dass ich das Bett auch einfach eben fotografieren und das Bild zumailen könne.
Da gluckste er rum: "Mh, ja, geht nicht, machen wir das lieber vernünftig, sonst kriege er ja Ärger."

Ausserdem bin ich verwundert, das Jobcenter muss zuerst versuchen, eine Angelegenheit mit anderen Mitteln zu klären, bevor es einen Ausseneinsatz macht.

Sorry, mir kommt es vor, als geht es gar nicht um das Bett.

Ich habe beim Jobcenter alles beantragt, was ich beantragen kann und mir kommt das fast so vor wie "ein Schuss vor den Bug", weil ich zuviele Anträge gestellt und meinen Leistungssachbearbeiter genervt habe. Der hat auch den Hausbesuch angeordnet.
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wirsindindividuell

Es muss wohl eindeutig "Indizien auf Leistungsmissbrauch geben", um einen Hausbesuch durchführen zu können.

Jetzt bin ich sauer. Ich denke, ich werde nach dem Hausbesuch darum bitten, mir die Indizien für Leistungsmissbrauch darzulegen und bei Nicht-Plausibilität Dienstaufsichtsbeschwerde stellen. Ich komme mir vor, als stehe ich unter Generalverdacht oder werde gegängelt.
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Gast40555

Eine Rechnung einzureichen bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass das Gekaufte dann auch tatsächlich in Deinem Besitz landet. Du könntest das Gekaufte ja auch im Laden zurückgeben oder Versandartikel nicht annehmen oder abholen oder als Retoure zurückschicken. Und dann vom erstatteten Geld etwas anderes kaufen. In der Regel gibt sich das Jobcenter damit zufrieden, aber bei größeren und/oder teureren Sachen hätte ich schon Verständnis dafür, wenn das im Nachinein auch kontrolliert wird.

crazy

Bei Erstausstattung ist der Hausbesuch eher üblich. Eigentlich auch der Einzige Grund die tatsächlich reinzulassen....
Dass Du eine Rechnung aus Nov.2020 im Juni 2021 eingereicht hast ist wohl.das was anstößt.
Eigentlich gibt es Pauschalen für alles und gut ist

Maunzi

Ich werf mal ein: du darfst dir das Schreiben vorzeigen lassen, in dem klar definiert steht, weswegen die Herrschaften meinen deine 4-Wände betreten zu müssen. Zudem kannst du natürlich einen Beistand (oder auch mehrere) in deiner Wohnung haben, ist deine Entscheidung wen du zu Besuch hast  :zwinker:

Wäre nur ungünstig wenn es den Verdacht auf einen Mitbewohner / Mitbewohnerin oder eine Bedarfsgemeinschaft etwaiger Art lenkt, dahingehend aufpassen, dass niemand mehr als sich selbst dabei hat (also kein Übernachtungsbesuch mit Zahnputzzeug und Koffer oder so).

Und: der Hausbesuch beschränkt sich auf das was geprüft werden soll, ebenfalls sind Schränke und Schubladen tabu, gewühlt werden darf nirgendwo! Schlicht nach dem Grundsatz: nur gucken, nicht anfassen.

@crazy bei uns gab es eine Nachweispflicht, zwar war die Pauschale da - aber es musste nachgewiesen werden, dass man die Summe x auch ausnahmslos für die fehlenden Dinge ausgegeben hat. Daher waren Rechnungen einzureichen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

wirsindindividuell

Hallo und danke Euch für die Antworten,

das hilft mir schonmal.

Zitat von: crazy am 06. September 2021, 09:32:39
Bei Erstausstattung ist der Hausbesuch eher üblich. Eigentlich auch der Einzige Grund die tatsächlich reinzulassen....
Dass Du eine Rechnung aus Nov.2020 im Juni 2021 eingereicht hast ist wohl.das was anstößt.
Eigentlich gibt es Pauschalen für alles und gut ist

Das finde ich merkwürdig, zumal man nicht auf Grund von einer Erstausstattung auf einen begründeten Anfangsverdacht hinsichtlich Leistungsmissbrauch folgern kann.

Zitat von: Maunzi am 06. September 2021, 09:35:08Ich werf mal ein: du darfst dir das Schreiben vorzeigen lassen, in dem klar definiert steht, weswegen die Herrschaften meinen deine 4-Wände betreten zu müssen. Zudem kannst du natürlich einen Beistand (oder auch mehrere) in deiner Wohnung haben, ist deine Entscheidung wen du zu Besuch hast  :zwinker:

Wäre nur ungünstig wenn es den Verdacht auf einen Mitbewohner / Mitbewohnerin oder eine Bedarfsgemeinschaft etwaiger Art lenkt, dahingehend aufpassen, dass niemand mehr als sich selbst dabei hat (also kein Übernachtungsbesuch mit Zahnputzzeug und Koffer oder so).

Und: der Hausbesuch beschränkt sich auf das was geprüft werden soll, ebenfalls sind Schränke und Schubladen tabu, gewühlt werden darf nirgendwo! Schlicht nach dem Grundsatz: nur gucken, nicht anfassen.

@crazy bei uns gab es eine Nachweispflicht, zwar war die Pauschale da - aber es musste nachgewiesen werden, dass man die Summe x auch ausnahmslos für die fehlenden Dinge ausgegeben hat. Daher waren Rechnungen einzureichen.

Hier wohne nur ich, auch sonst gibt es keinen Missbrauch meinerseits. Ich betuppe die nicht. Das Schreiben werde ich mir wohl zeigen lassen und es abfotografieren.
Am Liebsten hätte ich einen Zeugen dabei, kenne aber niemanden, der dann Zeit hat.
Wenn die Herrschaften zu Zweit auftauchen, lasse ich nur eine Person in die Wohnung. Schubladen öffnen ist nicht.


Zitat von: Gast40555 am 06. September 2021, 09:21:14
Eine Rechnung einzureichen bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass das Gekaufte dann auch tatsächlich in Deinem Besitz landet.


So wie ich recherchiert habe, wird umgekehrt ein Schuh draus: Das Jobcenter muss erst Indizien dafür haben, dass ein Missbrauch vorliegt und kann dann erst rausrücken.



Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

mystik-1

Wann wurde denn die Erstausstattung beantragt? 2020 oder 2021?

wirsindindividuell

Zitat von: mystik-1 am 06. September 2021, 10:13:50
Wann wurde denn die Erstausstattung beantragt? 2020 oder 2021?
Ich habe die Erstausstattung kurz nach dem Einzug im Herbst 2020 gekauft, und diese erst Mitte 2021 beantragt.
Es existiert keine Frist für die Einreichung dieser Rechnung, daher habe ich mich damit nicht beeilt.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

mystik-1

Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 10:16:32
Zitat von: mystik-1 am 06. September 2021, 10:13:50
Wann wurde denn die Erstausstattung beantragt? 2020 oder 2021?
Ich habe die Erstausstattung kurz nach dem Einzug im Herbst 2020 gekauft, und diese erst Mitte 2021 beantragt.
Es existiert keine Frist für die Einreichung dieser Rechnung, daher habe ich mich damit nicht beeilt.

Kostenübernahme wurde erst Monate nach bereits erfolgter Anschaffung beantragt?
Siehe u.a. Argumentation hier: SG Würzburg 10.02.2017, S 18 AS 29/16

Birgit63

Dann kannst du überhaupt froh sein, wenn du noch Geld bekommst. Normalerweise gibt es im Nachhinein überhaupt kein Geld. Erstausstattung muss man im Voraus beantragen.

wirsindindividuell

Danke für Eure Beiträge.


Es geht mir nicht darum, ob dem Antrag auf Kostenerstattung statt gegeben wird.

Es geht mir um die seltsamen Umstände, unter denen ein Hausbesuch statt findet.

Es ist zwingende Vorraussetzung, dass es dafür einen begründeten Verdacht hinsichtlich Leistungsmissbrauch geben muss.

Dies steht unmissverständlich in einer Dienstanweisung der BA(Stand 2019).

Im Klartext: Man muss den Verdacht haben, dass ich Schmu mit dem Antrag auf ein Bett mache.
Dafür kann es gar kein Indiz geben, das ist hanebüchener Unsinn.

Für mich gibt es drei Erklärungen:

1. Der Leistungssachbearbeiter weiss schlichtweg nicht, dass er einen Hausbesuch nur bei begründetem Verdacht machen darf und hat das mal "einfach so" angeordnet.
oder
2. Der Leistungssachbearbeiter ist genervt von meinen Anträgen und "will mich in die Schranken weisen".
oder
3. Der Leistungssachbearbeiter sieht da wirklich fälschlicherweise Hinweise auf einen Leistungsmissbrauch

Ich tippe auf Punkt 1.

Ich habe heute einen Termin für den Hausbesuch vereinbart und werden diesem freundlich und höflich nachkommen, um zu zeigen, dass bei mir alles seriös ist.

Vielleicht beschwere ich mich nach dem Termin.

Ah, Frage: Hat jemand eine Idee, wie ich den Hausbesuch überwachen kann, wenn ich keinen Zeugen habe?
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Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

mystik-1

Du schreibst, dass Du erst jetzt einen Antrag Erstausstattung gestellt hast.
Es wurde bereits geschrieben,  dass in so einem Fall der Außendienst des JC kommen kann.
Telefonisch teilt das JC mit, es ginge um das Bett. Also tatsächlich um den Antrag Kostenübernahme Erstausstattung.

Die weiteren Gedankengänge kann ich deshalb nicht nachvollziehen.

Ungewöhnlich ist eher, etwas anzuschaffen und dann Monate später erst einen Antrag auf Kostenerstattung zu schreiben.
Man müsste den Antrag inhaltlich kennen. Steht dort als Begründung drin, es sei kein Bett vorhanden, dann wäre ich als SB stutzig nach so vielen Monaten.


Um es gleich vorwegzunehmen: eine Videoüberwachung muss der Außendienst nicht dulden, von einer verdeckten Überwachung mal ganz zu schweigen.

wirsindindividuell

Zitat von: mystik-1 am 06. September 2021, 12:10:08
Du schreibst, dass Du erst jetzt einen Antrag Erstausstattung gestellt hast.
Es wurde bereits geschrieben,  dass in so einem Fall der Außendienst des JC kommen kann.
Telefonisch teilt das JC mit, es ginge um das Bett. Also tatsächlich um den Antrag Kostenübernahme Erstausstattung.

Die weiteren Gedankengänge kann ich deshalb nicht nachvollziehen.

Ungewöhnlich ist eher, etwas anzuschaffen und dann Monate später erst einen Antrag auf Kostenerstattung zu schreiben.
Man müsste den Antrag inhaltlich kennen. Steht dort als Begründung drin, es sei kein Bett vorhanden, dann wäre ich als SB stutzig nach so vielen Monaten.


Um es gleich vorwegzunehmen: eine Videoüberwachung muss der Außendienst nicht dulden, von einer verdeckten Überwachung mal ganz zu schweigen.
Ich weise dich nochmal darauf hin, dass das JC einen begründeten Anfangsverdacht auf Leistungsmißbrauch benötigt, um einen Hausbesuch veranlassen zu können.

Im Antrag steht selbstverständlich die Wahrheit: Dass ich kurz nach dem Einzug das Bett gekauft habe.

Eine verspätete Antragstellung ist kein Anfangsverdacht auf Leistungsmißbrauch.


Ich halte diesen Hausbesuch daher mindestens für fragwürdig.

Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.