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ALG 1 und minijob, aufstocken möglich ?

Begonnen von Xasu, 05. September 2021, 23:28:21

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Xasu

Hallo,

folgende Situation:

Ich mache gerade eine Umschulung und bin im ALG 1 Bezug. Ich bekomme monatlich 917 € + 218,40€ Fahrgeld.
Nebenbei gehe ich noch einem Minijob nach, welcher aber nicht wirklich viel abwirft und auch schwankt. Maximal kommen da 161 € rum, kann aber auch mal nur etwas knapp über 100 € sein...

Dem gegenüber stehen die Miete inklusive Nebenkosten mit  aktuell 497 € sowie 50 € für Gas (Heizung + Warmwasser).

Nun habe ich herausgefunden, dass ich ja eigentlich aufstocken könnte, zumindest wenn der Minijob nicht wäre. Ohne diesen ständen mir laut Aufstock-Rechner ca 92 € zu.
Aktuell überlege ich auch, den Minijob zu kündigen da ich etwas Probleme bei der Umschulung habe und die Zeit evtl besser ins Lernen investieren sollte.

Nun zu meinen Fragen:

1. Falls ich den Minijob weiterführe und dieser über dem eigentlichen Betrag liegt, mit welchem aufgestockt werden würde, würde es überhaupt bewilligt werden und hätte ich, falls ja, dann auch noch einen Freibetrag von 100 € auf den Minijob? Oder hätte ich in so einem Fall gar keinen Anspruch auf eine Aufstockung ?

2. Könnte es Probleme mit der Bewilligung geben, wenn ich den Minijob vorher kündige? Ich hätte ja eigentlich einen berechtigten Grund dazu oder sehe ich das falsch ?

3. Sollte es bewilligt werden und ich bekomme im Dezember meine Nebenkostenabrechnung, welche aber für den Zeitraum des letzten Jahres gilt, würde diese dann übernommen werden ?
Meine Vermieterin handhabt das nun mal so, dass sie die Nebenkostenabrechnung aus dem Vorjahr, erst im Dezember des nächsten Jahres ausstellt.

4. Meine Wohnung ist 69 m² groß und ich bewohne diese allein. Könnte es da Probleme geben?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Schon mal vielen Dank!

LG
Xasu

crazy

Zu 1
auf Erwerbseinkommen gibt es den Freibetrag, mindestens 100 Euro
Zu 2
Dein Minijob ist freiwillig. Für den Antrag auf Alg2 braucht es keine Begründung. Du bist in der Umschulung und erhälst Alg1 , das ist nicht bedarfsdeckend. Den Alg1 Bescheid müsstest Du vorlegen
Zu 3
Wenn Du Alg2 bekommst wären auch die BK Abrechnungen im Bezugszeitraum relevant. Nachzahlungen erhöhen den Bedarf, Guthaben würden deinen Bedarf mindern
Zu4
Die Größe der Wohnung ist irrelevant. Das JC interessiert nur die Miete. Ist diese nach JC angemessen, alles gut. Ansonsten käme Kostensenkungsaufforderung, welche nach 6 Monaten Alg2 ggf greifen würde.

Wie lange bist Du noch in der Umschulung?
Wäre nicht Wohngeld erstmal drin? Den Spaß mit dem JC sollte man sich nur antun wenn gar nichts anderes mehr möglich ist

Deadpool

Ggf. ist bei der Höhe der Unterdeckung aber auch Wohngeld vorrangig...

Yavanna

Wenn du mit Minijob keinen Anspruch auf ALG II hättest und durch Kündigung schon, käme ein Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten nach §34 SGB II in Frage, mutwillige Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit.
Das selbe gilt, wenn du dadurch deinen Anspruch erhöhst.

Xasu

Hallo,

erst einmal danke für eure Antworten.

die Umschulung geht noch bis Ende Februar 2023.

Wohngeld bekäme ich wegen dem Minijob nicht, da ich damit eigentlich über dem Bedarf liegen würde. Dennoch ist es eigentlich knapp, deshalb war halt die Überlegung, ob es nicht eben die Möglichkeit gebe mit Alg2 aufzustocken und noch die 100 € aus dem Minijob zusätzlich zu haben. Das würde meine Situation aktuell deutlich entspannen.

Wohngeld bekäme ich dann auch max 69 €, wobei ich da jetzt nicht weiß, ob der Wohngeldrechner es richtig berechnet hat. Man kann dort nur einen Bruttobetrag vom Lohn angeben.
Ich bekomme ja aber keinen Lohn und der Betrag ist ja auch nicht in brutto.

Zitat von: Yavanna am 06. September 2021, 18:43:34
Wenn du mit Minijob keinen Anspruch auf ALG II hättest und durch Kündigung schon, käme ein Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten nach §34 SGB II in Frage, mutwillige Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit.
Das selbe gilt, wenn du dadurch deinen Anspruch erhöhst.

Naja, was heißt hier mutwillige Herbeiführung ? Ich würde es, wenn ich es so machen würde, nur machen um mehr Zeit zum Lernen zu haben. Aktuell habe ich so einige Probleme mit dem Stoff... Das dürfte doch wohl ein valider Grund sein oder etwa nicht? Schließlich will ich die Umschulung auch schaffen ...

LG
Xasu

crazy

Klar doch, Du hast doch brutto für netto in deinem Nebenjob

Xasu

Ja gut, aber das ALG1 muss doch auch in die Berechnung einfließen ? Wo trage ich das dann ein ? Alles zusammen in die Bruttospalte?
Dann wäre ich eh nicht mehr berechtigt ^^

crazy

Ich hab mal überschlagen.
Bei 100 Euro Verdienst hast Du mit Alg1 abzüglich Miete noch 488 Euro über. Der Regelsatz Alg1 beträgt 446 Euro.
Was von deinem Fahrgeld über ist hast Du auch noch.

Ja, knapp aber gewöhn Dich schon mal dran solltest Du nach der Umschulung keine Arbeit finden so sind 446 Euro bzw 2023 wohl paar Euro mehr dein Budget über alles