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Eingliederungsvereinbarung in der Zeit wo die Leistungsfähigkeit geprüft wird?

Begonnen von Paul, 07. September 2021, 22:31:13

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Paul

Hallo,

ich begleite und unterstütze jemanden, der folgendes Schreiben erhalten hat.

Was sagt ihr dazu?

Gibt es grobe Fehler? Oder Dinge die mal gar nicht gehen seitens der Behörde?

Die Person ist seit Februar 2019 durchgehend Krankgeschrieben und die Rentenversicherung hat gesagt, dass auf einem einfachen Arbeitsmarkt etwas von 6 Std möglich sei.
Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Dieser läuft noch.

Über eine Rückmeldung oder eure Impulse würde ich mich freuen.



[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]


Paul

Ja, das ist auch mein Beitrag.
Und was bedeutet das und warum hast du dich extra deswegen hier angemeldet?

Fettnäpfchen

Paul

Zitat von: Gast45217 am 07. September 2021, 22:31:13Gibt es grobe Fehler? Oder Dinge die mal gar nicht gehen seitens der Behörde?
Abgesehen davon dass diese EinV Mängel aufweist die nicht sein dürf(t)en kannst du diese Unterschreiben lassen da sie im Zweifel (vor und vom SG) eh als nichtig zu betrachten wäre.
Nachteile entstehen keine da nichts gefordert wird und besser als eine EinV die wirklich schlimm wäre und dazu noch für ein halbes Jahr Ruhe was das EinV Thema angeht.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Gast45217 am 07. September 2021, 22:31:13ist seit Februar 2019 durchgehend Krankgeschrieben
Dann kann auch keine EGV gemacht werden, vor allem nicht wenn das weiterhin so ist.
Auch nicht so lange die Arbeitsfähigkeit Unklar ist und Geprüft wird.

Ist so ein Alibiwisch für die Statistik des SB, sehe hier keine Nachteile.
Wenn man seine Ruhe haben will, kann man den Wisch Unterschreiben.