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Kontoauszüge angefordert, muss ich mir Sorgen machen?

Begonnen von Graurabe, 08. September 2021, 18:23:34

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Graurabe

Hallo,
da ich aufgrund einer Behinderung nicht voll Arbeitsfähig gelte bekomme ich vom Jobcenter 210 Euro Aufstockung und habe gerade meine WBL gemacht, ich habe sie auch wider vorläufig wie immer bewilligt bekommen (ist jetzt das 5te mal seit der Krankheitsgeschichte). Nun habe ich aber zwei Briefe bekommen und in dem zweiten wurde ich aufgefordert 3 Monate Kontoauszüge einzusenden, das wollte das Amt noch nie von mir. Bedeutet das etwas Schlimmes? Heißt das ich bekomme Ärger, oder werde verdächtigt? Ich habe sie gerade gesendet, irgendwelche unerlaubten Einnahmen hatte ich nie, da habe ich mir nix vorzuwerfen, aber mir ist unwohl damit das sich diese Leute mein leben anschauen und bewerten, ich bezahle nix mehr in Bar, alles mit Karte. Ich mache mir gerade Sorgen ob ich irgendwas falsch mache, meine Ausgaben in Supermärkten sind sehr niedrig da ich aufgrund meines kaputten Magens öfters bei Verwandten esse, kann so etwas auffällig sein? Vielleicht mache ich mir auch einfach nur unnötig Sorgen.

Für eventuelle Antworten wäre ich dennoch sehr Dankbar :) 

crazy

Ja Du machst Dir unnötig Gedanken. Das ist reine Routine. Hat man bei Die eben eine Weile vergessen, gehört eig zum Standard bei jedem WBA

hase_du_bleibst_hier

Musste schon immer Kontoauszüge vorzeigen. Ist eigtl ganz normal.


Graurabe

Naja vergessen nicht wirklich, ich sollte ja wie immer einen Monat einreichen (Also ich habe einen Monat mitgeschickt), das man jetzt noch die beiden davor Möchte muss ja irgendeine Motivation haben, ich komm halt nicht drauf was ich falsch gemacht haben könnte.
Aber vielleicht hast du Recht  :smile:

BigMama

Zitat von: Graurabe am 08. September 2021, 18:23:34meine Ausgaben in Supermärkten sind sehr niedrig da ich aufgrund meines kaputten Magens öfters bei Verwandten esse, kann so etwas auffällig sein?
Das kommt darauf an wie niedrig die sind. Die notwendigen Kosten für Hygieneartikel wie Toilettenpapier, Zahnpasta und Duschgel sollten schon ausgegeben werden. Dass du bei Verwandten mitessen kannst, stellt i.d.R. kein Problem dar.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

DerRudi

Zitat von: Graurabe am 08. September 2021, 18:23:34
aber mir ist unwohl damit das sich diese Leute mein leben anschauen und bewerten, ich bezahle nix mehr in Bar, alles mit Karte. Ich mache mir gerade Sorgen ob ich irgendwas falsch mache, meine Ausgaben in Supermärkten sind sehr niedrig da ich aufgrund meines kaputten Magens öfters bei Verwandten esse, kann so etwas auffällig sein?
Mit der Karte ist eben alles nachverfolgbar über einem Kontoauszug.

Ich hole mir am Monatsanfang immer mein komplettes Geld und kann so frei entscheiden. Und keiner weiß, was ich damit anstelle bzw. wie viel ich wirklich ausgebe.

Juljul

Ich hoffe, dass ich auch etwas zu deiner Beruhigung beitragen kann:

- Wir mussten auch Kontoauszüge beibringen.
- Besonders in den Sommermonaten sind die Lebensmittelausgaben geringer, da sowohl in Küche als auch auf dem Mini-Balkon angebaut wird.
- Grundnahrungsmittel kaufen wir in Großgebinden. Da kann es schon mal passieren, dass es da drei Monate gar keine Ausgabe gibt.

Ansonsten gibt es noch
- Food Sharing, Schrebergärten (viele stellen ihre Ernte an den Eingang, weil sie es selbst gar nicht verbrauchen können), öffentliche Nutzbäume und -sträucher
- Angebote wie Volksküche/Küche für Alle
- evtl. nutzt du sogar die Tafel

Viele Supermärkte bieten auch Bargeldabholung bei der Kasse an. Wenn du dich zukünftig sicherer fühlen willst, kannst du ja hin und wieder etwas Bares dort abheben. Dann steigen deine Supermarkt-Ausgaben, aber du gibst nicht sinnlos Geld aus. Bei manchen steht dann in der Transaktion "+ Bargeld", bei manchen Märkten nicht.

Glaube kaum, dass dein Essverhalten anhand deiner Kontoauszüge beurteilt wird. Ich finde es aber etwas seltsam, dass du angibst, einen empfindlichen Magen zu haben und daher bei deinen Angehörigen isst. Hast du dort keinen empfindlichen Magen?

Graurabe

Dort sind die verarbeiteten Lebensmittel andere, Mandel statt Kuhmilch, Ziegen statt Kuhkäse, hochwertiges Geflügelfleisch statt gekutteter Schweinewurst, davon ab bin ich zu Dumm zum Kochen.

Ich mach mir halt Sorgen das die mir in der Bude herum geistern, ich hab ja ohnehin kaum mehr was und habe mir nichts vorzuwerfen, aber wer weis vielleicht doch. Ich habe letztes Jahr von einer verwandten ihr E-Bike überlassen bekommen als diese sich ein neues geholt hat, das kostet wahrscheinlich noch viel Geld wenn man es bestellt und der 60 Zoll Fernseher den ich von meiner Großmutter übernommen habe kostet im Internet noch immer 500 Euro, mit Computer, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine Usw. komme ich bestimmt auf einen Hausrat von Knapp 5000 Euro, es ist nicht viel, aber da frage ich mich darf man so viel überhaupt besitzen wenn man sich aufstocken lässt?


Juljul

Danke für die Erklärung. Das ist einleuchtend, vor allem weil das ja auch kostenintensivere Ersatzlebensmittel sind.

Darf ich fragen, wie du von Einreichung der Auszüge zu einem Hausbesuch kommst? Ich habe hier im Forum einen richtig guten Leitfaden gesehen falls der Außendienst vor der Tür steht. Bestimmt verlinkt ihn der jemand nettes hier.

Aber ich denke, dass das nahezu unmöglich ist. Die wollen nur deine Kontoauszüge um zu sehen. Du hast dir nichts vorzuwerfen. Kein Kryptokonto, keine weiteren Geldeingänge.

Wenn es dir hilft liste ich dir mal groß auf, was unsere Posten von Hausrat gekostet hat. Dürfte nicht weniger sein, obowhl neu in den letzten 1,5 Jahren angeschafft. Wir waren sogar kurzzeitig komplett in ALG2 Bezug. Da hat absolut niemand nachgefragt.

Oder hast du einen Antrag auf Erstausstattung gestellt bzw. eine Pauschale für Hausrat?

Manjana

Zitat von: Graurabe am 08. September 2021, 18:23:34
3 Monate Kontoauszüge einzusenden

irgendwelche unerlaubten Einnahmen hatte ich nie, da habe ich mir nix vorzuwerfen

ich bezahle nix mehr in Bar, alles mit Karte. Vielleicht mache ich mir auch einfach nur unnötig Sorgen.

In Verdachtsfällen dürfen sogar Kontoauszüge für 6 Monate gefordert werden.

Ausgaben dürfen auf den Kontoauszügen geschwärzt werden.

Wenn du keine Einnahmen hattest, die du verschwiegen hast, dann brauchst du dir auch keine Gedanken mehr machen.

Ich schreibe immer dazu, dass die Kontoauszüge nur zur Ansicht hinterlegt werden und ich keine Speicherung wünsche.

Nirvana

Zitat von: Manjana am 10. September 2021, 08:41:17
Ich schreibe immer dazu, dass die Kontoauszüge nur zur Ansicht hinterlegt werden und ich keine Speicherung wünsche.
... und da es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, speichert das Jobcenter sie trotzdem. Rechtmäßig.

Fettnäpfchen

Zitat von: Graurabe am 09. September 2021, 22:28:37ch habe letztes Jahr von einer verwandten ihr E-Bike überlassen bekommen als diese sich ein neues geholt hat, das kostet wahrscheinlich noch viel Geld wenn man es bestellt und der 60 Zoll Fernseher den ich von meiner Großmutter übernommen habe kostet im Internet noch immer 500 Euro, mit Computer, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine Usw. komme ich bestimmt auf einen Hausrat von Knapp 5000 Euro, es ist nicht viel, aber da frage ich mich darf man so viel überhaupt besitzen wenn man sich aufstocken lässt?
Alles Sachwerte die nicht mehr als Einkommen betrachtet werden dürfen.

und weil es angesprochen wurde:
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
gilt auch in deiner Situation!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna

Zitat von: Manjana am 10. September 2021, 08:41:17
Ausgaben dürfen auf den Kontoauszügen geschwärzt werden.

Aber nur solche:
rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben
BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R

Wenn du z.B. eine Lebensversicherung bedienst, dürfen die Abgänge nicht geschwärzt werden, auch nicht nur der Buchungstext.