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Einladung zum persönlichen Erscheinen,dann überrumpelter Hausbesuch

Begonnen von Allekinder5, 11. September 2021, 12:06:10

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Allekinder5

Vielen Dank im Vorfeld.

Ich bin Mama von 5 Kindern,der Kindsvater meiner 5 Tochter und ich waren 10 Jahre zusammen und haben uns vor 2Jahren getrennt,aufgrund seiner Spielsucht,Geld geliehen von dubiosen Menschen usw..

Er zog zu seiner Mutter,war hier abgemeldet und bei der Mutter angemeldet.Aufgrund seiner finanziellen Probleme,gab es bei seiner Mutter Besuche vom Gerichtsvollzieher, diese wollte dann das er sich abmeldet.Wohnungssuche blieb erfolglos und somit nächtigt/lebt er bei einem Freund ca.55km von mir entfernt und arbeitet auch dort.

Damit er eine Postmeldeadresse hat ,bat er mich das er sich anmelden kann bei mir ,damit seine Post regelmäßig ankommt.Ich naive und dumme habe dem zugestimmt.Er lebt aber nicht bei uns,er ist 1-2mal die Woche hier um die Tochter zu besuchen und finanziell habe ich in keinster Weise irgendeinen Vorteil.

Ende Juli diesen Jahres kam ein Brief vom Jobcenter, das sie bei einer Überprüfung festgestellt haben ,das er hier gemeldet ist.Er hat dem Jobcenter eine Stellungnahme geschrieben und meine Sachbearbeiterin angerufen und ihr die verzwickte Situation erklärt.Darauf kam keine Reaktion,Brief,Bescheid, ich jedoch erhielt keine Leistung für August.Ex Partner rief dann ca.am 10August nochmals bei ihr an und redete mit ihr,das sie die Kinder und mich nicht dafür bestrafen soll und die Kids und mich ohne Geld lassen soll und kann.Daraufhin bekam ich Mitte August meine Leistungen und zeitgleich eine Anforderung einiger Unterlagen,Meldebescheinigunen von den Kindern und mir,Schulbescheinigungen,Nachweis über ein Konto von 2010 usw. und einen Termin für den 25.08.für ein persönliches Gespräch über den Anspruch meiner Leistungen.

Am 24.08. schrieb ich meiner Sachbearbeiterin das ich mich für den morgigen Termin zeitlich ca.15min verspätet werde,da ich öffentliche Verkehrsmittel nutze.Da bekam ich eine Email,das Sie bis zum 06.09. nicht erreichbar und im Hause ist.Daraufhin rief ich am 25.08.morgens 10mal bei ihr und im Servicebüro an,niemand ist dran gegangen oder Bandansage.Schrieb dann eine Email an das Servicecenter und SB ,das ich davon ausgehen das der Termin ausfällt, da sie nicht da ist und ich schon gerne persönlich mit ihr über die Sachlage sprechen möchte und nicht mit einer Vertretung.Bekam keine Reaktion.3Tage später am 28.08.hatte ich einen Brief Anhörungsbogen wegen des versäumten Termins.Füllte dies aus ,mit Kopie meiner Telefonliste und Verweis das ich Emails geschrieben habe.Dieses warf ich am 30.08.in den Briefkasten.Am 31.08.erhielt Ich gegen 13uhr mit der Post eine erneute Einladung für den 31.08. 10Uhr!Den konnte ich nicht wahrnehmen,da dieser ja an dem Tag war und die Uhrzeit rum.Rief daraufhin wieder einige Male an,vergebens.In der Zeit vom 01.09.-08.09.versuchte ich es telefonisch vergebens jemanden zu erreichen und auf 6Emails gab es auch keine Reaktion.Leistungen habe ich für September nicht erhalten.

Am 08.09. habe ich dann in der Hauptzentrale angerufen und dort sagte man mir,das sie meiner SB eine Mitteilung schicken,das diese sich innerhalb 48Std.bei mir melden soll.Sie meldete sich dann auch Endlich am 09.09. telefonisch bei mir und war ganz kurz angebunden mit den Worten"Sie müssen unbedingt persönlich ins Jobcenter kommen"am besten morgen.Ich bin dann gestern morgen 9:30Uhr dort hin,kam an wurde herrein gebeten und da kam eine völlig andere Dame zu mir und meinte noch im stehen,also wir müssen prüfen ob der Kindsvater bei Ihnen lebt und 2 Außendienstmitarbeiter fahren jetzt zusammen mit Ihnen zu Ihnen nach Hause.Ich war völlig vor dem Kopf gestoßen.

2 Mitarbeiter forderten mich auf das wir dann los fahren.Ich war verdutzt und meinte das ich erstmal schauen muss wann der nächste Bus kommt.Dann sollte ich schauen wann der nächste Bus kommt und wann ich in etwa zuhause bin.Die Dame meinte ich soll dann bitte nach Hause fahren und vor der Tür auf die beiden warten und nicht in die Wohnung gehen,aber sie wären dann bestimmt schon da,meinte Sie.

Ich nach Hause und sie saßen vor dem Haus im Auto.Gingen dann zusammen rein und sie wollten ALLES sehen und wissen.Im ehemaligen Schlafzimmer ,was jetzt als Kinderzimmer für die jüngste Tochter ist,steht ein grosser Kleiderschrank und ich schlafe im Wohnzimmer auf der Couch.In diesem Kleiderschrank ist noch n Teil Kleidung von ihm,aber alles altes und viel zu klein Da wollten sie wissen was der Kindsvater für eine Konfektionsgrösse hat und welche Grösse z.b.die Hemden und Jeanshosen im Schrank haben und sollte sie raus holen.Im Badezimmer stehen Hygieneartikel wie Parfum und Haargel von den Freunden meiner 17 und 19jährigen Töchtern,da diese auch sehr oft bei uns sind.Im Regal wurden die Zahnbürsten gezählt und ich wurde gefragt welche Zahnbürste wem gehört.In jedem Kinderzimmer sollte ich alle Schubladen und Kleiderschränke öffnen.Im Nachhinein hätten die Mitarbeiter doch eine Zustimmung meiner 19jährigen Tochter gebraucht um bei ihr in die Schränke zu schauen,oder?!Egal,ich bin völlig fertig und stehe so neben mir,weil das alles so überrumpelt heute war,werde zu einem persönlichen Termin bestellt und dort wird mir nach 3min.gesagt wir fahren jetzt zu Ihnen nach Hause.Wie geht das jetzt weiter?Ich habe kein Geld für diesen Monat erhalten,musste mir von einer Freundin Geld leihen um den Kühlschrank voll zu machen.Mahnung für Miete und Strom kam auch schon.Was kann ich tun????


Gast50147

#1
Vorweg: Im Sozialrecht bin ich nicht so bewandert. Da gibt es hier bessere Leute.
Aber nachdem du kein Geld hast würde ich einen Antrag auf  einstweilige Anordnung an das Sozialgericht stellen unter Beweis (Kontoauszug und Eidesstattliche Versicherung) etc.
deiner finanziellen Notlage.
Eine zwangsweise Abmeldung ist natürlich möglich wenn er nicht bei dir wohnt. Wobei wohnen und Besuch der Tochter ein gewaltiger Unterschied ist.

Was die mit dir gemacht haben kommt einer Hausdurchsuchung gleich.
Dafür bräuchten die erstmal einen Gerichtsbeschluss - ohne geht sowas nicht.
Eine geharnischte Beschwerde direkt an das Direktorat des JC solle auch sein.

Sheherazade

Zitat von: Allekinder5 am 11. September 2021, 12:06:10
Ende Juli diesen Jahres kam ein Brief vom Jobcenter, das sie bei einer Überprüfung festgestellt haben ,das er hier gemeldet ist.

Dein Ex-Partner hat sich hoffentlich in der Zwischenzeit woanders angemeldet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Deadpool

Zitat von: Gast50147 am 11. September 2021, 12:31:31Was die mit dir gemacht haben kommt einer Hausdurchsuchung gleich.

Hätte sie doch verweigern können. Im Übrigen auch nichts anderes, als gerade im einstweiligen Anordnungsverfahren schon x-mal mit dem Gericht so erlebt, dass vorab vereinbart wurde, im Termin mit dem Antragsteller/Kläger zu ihm/ihr zur Inaugenscheinnahme zu fahren.

Dem Kindesvater zu erlauben, sich ordnungswidrig dort anzumelden, wo er nicht wohnt, ist halt äußerst dumm. Wenn jetzt z. B. das JC zeitgleich noch eine Unterhaltsprüfung nach § 33 SGB II betreibt und da bei Gericht angegeben wird, dass er ja das Kind betreut oder UVG vom Jugendamt abgelehnt wurde, weil er ja mit der Familie zusammen leben würde, dann wird es haarig, denn dann stimmt definitiv was nicht.

Und das kommt öfter vor, als man denkt. Für das JC ist man getrennt, für die Elterngeldstelle lebt man natürlich mit dem Kind in einem Haushalt. Für das Jugendamt betreut der KV das Kind täglich, für das Jobcenter besucht man der KV es nur ab und zu.

Gast50147

Das Einwohnermeldeamt könnte aber eine Zwangsabmeldung veranlassen wenn es entsprechende Mitteilung erhält, nehme ich mal an.

Deadpool

Mich würde momentan interessieren, wie es mit Unterhalt aussieht. Wenn er arbeitet und keine Miete zahlen muss, sollte er ja für das Kind zahlen. Zahlt er?

Fettnäpfchen

Allekinder5

Zitat von: Allekinder5 am 11. September 2021, 12:06:10Ich habe kein Geld für diesen Monat erhalten,musste mir von einer Freundin Geld leihen um den Kühlschrank voll zu machen.Mahnung für Miete und Strom kam auch schon.Was kann ich tun????
Ersteres ist eher unwichzig im Moment aber haltet das schriftlich fest sonst wird das noch als Einkommen angerechnet.
Mahnung ist übel. Da würde ich mich an den Ratschlag halten:
Zitat von: Gast50147 am 11. September 2021, 12:31:31Vorweg: Im Sozialrecht bin ich nicht so bewandert. Da gibt es hier bessere Leute.
Aber nachdem du kein Geld hast würde ich einen Antrag auf  einstweilige Anordnung an das Sozialgericht stellen unter Beweis (Kontoauszug und Eidesstattliche Versicherung) etc.
deiner finanziellen Notlage.
auch in Hinsicht dass die Whg ruckzuck vom VM gekündigt werden kann.
Also am besten zu einem Amtsgericht oder Sozialgericht und einen der dort beschäftigten Rechtspfleger um Mithilfe in deinem speziellen Fall zu bitten. Drohende Obdachlosigkeit mit fünf Kindern ist da stark zu berücksichtigen!

Das hier VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE auf jeden Fall mal durchlesen. Die erste Seite sollte reichen da kommt nach dem Eröffnungsthema noch mal eine oder zwei Infos nach soweit ich es in Erinnerung habe.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

blumenelfe

Hallo,
Das ist heftig.

Du hast gute Tipps bekommen.  Hole dir bitte sofort Hilfe.
Einen Berechtigungs Schein für einen Anwalt. Vielleicht kann der Rechtspfleger dir schon helfen.
Alle ! Unterlagen mit nehmen.
Wichtig ist. Du brauchst sofort Geld.

Dein ex Partner soll sich ummelden. Wenn er niemanden hat. Es gibt melde und Post stellen für obdachlose.
Er soll dir ein schreiben verfassen.
Wo die Situation drin steht.
Auf ein zweites Blatt, das er aufgrund seiner Obdachlosigkeit, ein paar Sachen bei dir gelassen hat.
Nimm das alles mit. Der Anwalt kann dann entscheiden.  Was er verwendet.
Und kann dir hoffentlich ganz schnell helfen.

Alles Gute für euch.
Wünsche euch eine schnelle Lösung.

Ottokar

Zitat von: Deadpool am 11. September 2021, 14:29:11
Zitat von: Gast50147 am 11. September 2021, 12:31:31Was die mit dir gemacht haben kommt einer Hausdurchsuchung gleich.

Hätte sie doch verweigern können.
Das möchte ich erleben, das jemand, der von zwei Personen unter Androhung von Leistungseinstellung bedrängt wird, die Maßnahme verweigert, mit welcher er die angedrohte Leistungseinstellung verhindern kann. Zumal wenn diese Person nichts zu verbergen hat, so wie hier.

Zitat von: Deadpool am 11. September 2021, 14:29:11
Im Übrigen auch nichts anderes, als gerade im einstweiligen Anordnungsverfahren schon x-mal mit dem Gericht so erlebt, dass vorab vereinbart wurde, im Termin mit dem Antragsteller/Kläger zu ihm/ihr zur Inaugenscheinnahme zu fahren.
Das ist gar nicht vergleichbar, zumal es auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen basiert.

Bekanntermaßen muss der Außendienst einen entsprechenden Prüfauftrag haben, der unaufgefordert vorgezeigt werden muss.
Daraus muss Zweck und Umfang der Prüfung hervorgehen.
Ob es hier einen solchen Prüfauftrag überhaupt gab und ob darin die Durchsuchung von Schränken angeordnet wurde, ist bislang unklar.

Zitat von: Deadpool am 11. September 2021, 14:29:11
Dem Kindesvater zu erlauben, sich ordnungswidrig dort anzumelden, wo er nicht wohnt, ist halt äußerst dumm.
Auch dir dürfte bekannt sein, dass man keine Erlaubnis eines Mieters benötigt, um sich unter dessen Adresse melderechtlich anzumelden.
Ob eine solche erteilt wurde oder nicht, ist vollkommen unbeachtlich, da ohne jede Rechtswirkung.
Wenn hier einer Mist gebaut hat dann das Meldeamt, welches eine An- bzw. Ummeldung ohne Wohnungsgeberbestätigung vorgenommen hat.




@Allekinder5
Du erhälst also bereits seit August kein ALG II. Hast du vom JC irgendetwas schriftlich bekommen, was die Nichtzahlung des ALG II begründet? Wenn ja, was steht da drin?
Hat sich der Außendienst ausgewiesen?
Hat der Außendienst dir den Prüfauftrag vorgelegt und was stand da drin?
Hat der Außendienst die Schränke eigenmächtig geöffnet, oder erst nach deiner ausdrücklichen Zustimmung?
Hast du eine Kopie des Prüfberichts des Außendienstes erhalten? Wenn ja, was steht da drin?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Christian007

Nun, ich weiß nicht ob die Sache inzwischen erledigt ist oder nicht, aber ich möchte bezüglich der "Kontaktaufnahme" mit dem JC noch einen Rat aussprechen aus eigener Erfahrung.


Wenn du das Jobcenter längere Zeit nicht erreichen kannst, sei es per Telefon, E-Mail oder sonst irgendwie und auch keinerlei Reaktion von dort kommt, denn so wie ich das sehe hast du ja sprichwörtlich Wochenlang versucht jemanden zu erreichen, dann geh zum Sozialgericht und schildere denen die Situation. Meist können die dir dort weiterhelfen und dem Jobcenter sozusagen deine Kontaktaufnahme direkt zustellen bzw. so das man sich nicht mit dem klassischen "Das ist hier nicht angekommen" das man häufig vom JC hört rausreden kann so das sie einfach reagieren MÜSSEN.

Weil auch ich habe häufig das Problem dass das JC der Meinung ist, es dürfte nicht erreichbar sein obwohl man als Leistungsbezieher die Pflicht auferlegt bekommt sich Fristgerecht zu melden sei es für Termine, Anträge oder ähnliches.
Manchmal komme ich mir vor wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von Denktnix, Machtnix, Weissnix, und Kannnix.
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, als Erklärnix weil Bringtnix.