Eigenheim, Heizung kaputt

Begonnen von schlaufrau, 16. September 2021, 17:33:25

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schlaufrau

Hallo! Wer hat Erfahrungen mit dem JC in Sachen selbst bewohntes, schuldenfreies Haus (BJ 1998)? Jetzt ist die Heizung marode. Es wurde bei der heutigen Wartung festgestellt, dass mehrere wichtige Teile der Gas-Brennwert-Therme verschlissen sind und das Gasrohr, was in die Wand geht und nach draußen, im Bereich der Therme ein Loch hat. Der mir seit Jahren vertraute Techniker sagte, dass die Reparatur (Ausbau der Therme und des Rohres...) mit 2 Männern ca 3-4 Std dauert und es teuer würde. In Anbetracht des maroden Gesamtzustands müsse man in der kommenden Zeit mit weiteren Reparaturen rechnen. Deshalb sähe er es als sinnvoll an, eine neue Heizung einzubauen.

Beim googlen las ich nun, dass das JC eine Reparatur oder auch eine Neuanschaffung zahlen muss. (§ 22 Abs. 2 SGBII, Urteil vom 19.09.2016 AZ S 19 AS 1803/15

Ich habe der Hzg-Firme noch keinen Auftrag gegeben und am Montag ruft mich mein JC-Sachbearbeiter an.

Hat jemand schon Ähnliches erlebt und kann mir dazu etwas sagen?

crazy

Den Kostenvoranschlag musst Du einreichen.
Reparaturen per anno bis max angemessene KdU.
Da abbezahlt fällt aktuell.bei euch ja nur Betriebskosten an.

Bei komplett neu lass Dich beraten wegen Förderungen.

Meph1977

wie Crazy schrieb allerdings ist von der Maximal angemessenen KDU noch die laufende KDU abzuziehen. Stark vereinfachtes rechenbeispiel.

Sagen wir mal maximale KDU wären 500 Euro pro Monat. Du hast laufende KDU von 100 Euro im Monat bleiben 400 Euro pro Monat übrig das heist das Jobcenter übernimmt bis 4800 €
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.