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Zuweisung Angebot Sofortmaßnahme \ Eingliederungsmassnahme

Begonnen von Pama, 19. September 2021, 14:20:31

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Pama

Hallo habe folgende fragen vielleicht kann mir ja jemand ein Tipp geben.

Ich habe vom Jobcenter eine Zuweisung Angebot Sofortmaßnahme erhalten, ohne darüber im Vorfeld persönlich beim Jobcenter gesprochen zu haben.

Gleichzeitig habe ich im selben Brief eine Eingliederungsvereinbarung zum unterschreiben erhalten, diese bin ich bis zum heutigen Tag nicht nachgekommen.

Muss ich diese unterschreiben ?

Kann das Jobcenter schon Kürzungen vornehmen wenn ich nicht zu dieser Sofortmaßnahme hingehe ?
Eine Eingliederungsvereinbsrung hat das Jobcenter ja noch nicht von mir unterschrieben bekommen.
Zudem steht in der Vereinbarung das mit mit dieses besprochen wurde, was den Tatsachen nicht entspricht.



Vielen Dank für hilfreiche Tipps




[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Zitat von: Pama am 19. September 2021, 14:20:31
Ich habe vom Jobcenter eine Zuweisung Angebot Sofortmaßnahme erhalten

Wann? Die Maßnahme soll doch morgen schon beginnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pama


Kopfbahnhof

Da jeweils nur die erste Seite zu lesen ist, so viel als Antwort.

Eine EGV muss nicht unterschrieben werden, es ist Freiwillig.
Ist der Inhalt kein Problem für dich, dann halt Unterschreiben und zum SB zurück.

Eine Maßnahme kann man auch ohne EGV bekommen.
Aber nur mit ordentlicher Zuweisung und nicht wie hier offenbar, nur ein einzelner Wisch.

Für mich sieht das hier eher aus, wie ein freiwilliges Angebot und wurde von dir vorab wohl schon mit dem SB besprochen?

Pama

Das eine EGV freiwillig ist, ist mir bekannt.

Die Frage hier ist, ich kann wohl schlecht etwas unterschreiben worüber nicht gesprochen worden ist, wie aus der EGV zu entnehmen soll ich eine Unterschrift leisten und damit bestätigen das darüber gesprochen worden ist.

Was ja nicht der Fall ist.

Ich  habe lediglich die EGV per Post erhalten und soll die einfach unterzeichnen.


Ich hatte ein Termin, bin hingegangen wurde aber nicht reingelassen aufgrund Erkältung.

Die SB hat mir über den Wachmann unten mitgeteilt sie schickt mir Sachen die ich unterschrieben soll. Das ist das einzige was besprochen worden ist.




Kopfbahnhof

Zitat von: Pama am 19. September 2021, 14:20:31Muss ich diese unterschreiben ?
Zitat von: Pama am 19. September 2021, 16:29:39Das eine EGV freiwillig ist, ist mir bekannt.
Dann ist ja alles gut.

Ansonsten ohne ordentliche Zuweisung auch keine Maßnahme.

Fettnäpfchen

Zitat von: Pama am 19. September 2021, 14:20:31Kann das Jobcenter schon Kürzungen vornehmen wenn ich nicht zu dieser Sofortmaßnahme hingehe ?
Eine Eingliederungsvereinbsrung hat das Jobcenter ja noch nicht von mir unterschrieben bekommen.
Zudem steht in der Vereinbarung das mit mit dieses besprochen wurde, was den Tatsachen nicht entspricht.

Das kann so alles nicht wirklich beantwortet werden. Und der letzte Satz steht gerne in EinV deswegen hat man ja die Möglichkeit zur Prüfung und für Vorschläge bevor man unterschreibt.
Netiquette
Zitat•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
also nicht nur die erste Seite sondern alles bis auf Klarnamen und was so anonynmisiert werden sollte. Datum nicht.

Da heute die Maßnahme angefangen hat dürfte zumindest eine Anhörung auf dich zukommen. Ob sich da an die Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? gehalten wurde ...  :weisnich: Netiquette

MfG FN
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