2278,40 € will der alte Vermieter von uns haben! (wegen schlechter Renovierung)

Begonnen von Katrin, 19. September 2021, 14:48:48

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Gast50147

Kautionsgelder sind grundsätzlich auf einem separaten Konto zu bunkern, getrennt vom Vermögen des VM.
Zitat von: Wolf24 am 10. Oktober 2021, 11:34:37Abzüglich Kaution war doch "nur" ein Betrag von 578,40 € offen - siehe Rechnung in Antwort #6
Das würde ich auch interessieren weshalb 2.278 € 2 mal bezahlt wurden :mocking:

Ronald BW

Das ist ein Fall der klar gegen geltendes Recht verstößt-
Ich würde dir raten einen netten Brief zu schreiben-
Vorher den Sachverhalt nochmal klären, also mit sich und kompetenten wie Verbraucherschutz, Polizei und so weiter.
Dann würde ich eine Anzeige wegen Betrug mit Vorsatz machen.
Und weil ich ein netter Mensch bin würde ich selbige gegen eine Bezahlung von 5000€ zurücknehmen bzw. evtl. nicht machen
Such dir jemand der dem an den Karren fährt wenn du selber nicht geschickt genug bist.
Die Kohle kannst du dir mit Schmerzensgeld holen.
Also zumindest die Kaution und das was du noch bezahlt hast, fordern solltest du erst mal mehr.
Und er schuldet dir die Zinsen auf die Kaution für die gesamte Zeit, Gerichte gehen meistens von 4% aus
Wenn dein Konto im Minus war in der Zeit kannst du eventuell mehr geltend machen, auf jeden Fall probieren

Gast50147

Der Betrag wurde doch schon bezahlt. Und Zahlung = Anerkenntnis!
Nach Zahlung geht so gut wie nichts mehr, es sei denn es liegt arglistige Täuschung vor bzw. Verstoß gegen § 242 BHB mit ungerechtfertigter Bereicherung

Ronald BW

Ich gehe davon aus das hier Gutgläubigkeit gepaart mit mangelnder Durchsetzungskraft schamlos ausgenutzt wurde.
Seitens des Vermieters ist das mit Vorsatz geschehen.
Ohne Hilfe wird das allerdings nicht zu heilen sein.

Gast50147

Zitat von: Ronald BW am 11. Oktober 2021, 11:31:15Ich gehe davon aus das hier Gutgläubigkeit gepaart mit mangelnder Durchsetzungskraft schamlos ausgenutzt wurde.
Seitens des Vermieters ist das mit Vorsatz geschehen.
R I C H T I G !  Und aus Angst haben die Mieter zu allem ja gesagt.
Hier ist Klage erforderlich!

Ronald BW

Ich würde das so einschätzen das es so gelagert ist, das hier die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis von Amtswegen tätig werden muss.
Zumindest bestünde eine Chance für die Betroffenen wenn die tätig würden.
Weil die es nicht gebacken bekommen.

Gast50147

Es ist keine Straftat sondern eine zivilrechtliche Auseinandersetzung.
Die STA hat damit nichts zu tun


AlterGaul

"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Gast50147

Zum Betrug siehe  § 263 StGB.
Voraussetzung wäre eine Täuschungshandlung des Täters, d.h.
das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild des Geschädigten.
Betrug ist ein Vermögensdelikt