2278,40 € will der alte Vermieter von uns haben! (wegen schlechter Renovierung)

Begonnen von Katrin, 19. September 2021, 14:48:48

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Katrin

Zitat von: Kaputt am 28. September 2021, 16:45:28
Wenn überhaupt müsste auf der Überweisung unter Verwendungszweck stehen:
"Unter Vorbehalt der Rückforderung"
Ist aber immer ein zweischneidiges Schwert und der Vorbehalt muss schriftlich genau begründet/fixiert werden.

Aber warum soll TE zahlen, wenn er doch eh seine Kaution wieder will.
Also soll er doch den VM klagen lassen.
Alles weitere in dem Zusammenhang wird doch vom Gericht dann abgehandelt.
Vor allem würde ich per Einschreiben Frist zur Auszahlung der Kaution setzen


Ich kann meine Kaution von 1700 € noch zurückverlangen? Der Vermieter hat doch die Rechnung (2278 €) Minus die Kaution genommen. Den Betrag von 578,00 € soll ich zahlen.

Wie kann ich dann noch meine Kaution zurückverlangen?

Gast50147

In einer Gerichtsverhandlung wird 1. die Renovierungsklausel sowie die Individualvereinbarung geprüft, ebenso die Pflicht dir eine Frist zur Nachbesserung zu setzen, die VM versäumt hat.
Im gleichen Zug wird auch die Aufrechnung behandelt.

Der VM hat dein Geld nicht genommen sondern superschlau einbehalten durch Selbstrenovierung ggf. Aufrechnung.

2 Möglichkeiten: Entweder VM verklagt dich auf Zahlung des Restbetrages oder du verklagst ihn auf Herausgabe deiner Kaution nach § 551 BGB aber erst nach 6 Monaten nach Auszug. Die Auszahlfrist der Kaution ist gesetzlich nicht bzw. schwammig geregelt.
Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Ich würde dem VM wohl schreiben, dass der Betrag ohne Rechtsgrund gefordert wird und daher keine Zahlung erfolgt. Dann wird er zum Kläger und zahlt erstmal.

Anhand seiner Klagebegründung machen wir dann die Klageerwiderung und erheben Widerklage.


CCR

wenn die Wohnung vor Einzug vom Vermieter fachgerecht renoviert wurde werden ja von allen Arbeiten und neuen Einrichtungsgegenstände Rechnungen vorhanden sein.

ZitatKann der Vermieter denn alle beschädigungen beweisen?

Was ist, wenn wir Sachen, die wir nicht verursacht haben, nicht bezahlen? Muss dich diesen Posten dann schriflich widerprechen?

Kann der Vermieter denn behaupten, es gibt irgendwelche Beschädigungen, die wir angeblich verursacht hätten und uns die dann in Rechnung stellen?

Da kann sich dann keiner rausreden das war schon.

Gast50147

Zitat von: CCR am 29. September 2021, 22:12:46wenn die Wohnung vor Einzug vom Vermieter fachgerecht renoviert wurde werden ja von allen Arbeiten und neuen Einrichtungsgegenstände Rechnungen vorhanden sein.
Nicht unbedingt! VM kann auch selber fachgerecht renoviert haben.
Außerdem verlangt das Gesetz "normale" handwerkliche Renovierung keine fachgerechte wie sie eine Firma durchführen müsste.

Katrin

Wir haben jetzt die 2278 € gezahlt.

Der Fachanwalt wollte für die Eingangsberatung 320 € haben. Wenn wir verloren hätten, kämen Schätzungsweise insgesamt 2000 € noch mal dazu.

War uns leider zu risikoreich, da wir nicht vermögend sind.

Das nächste mal werden wir mehr beweisfotos machen etc.

Trotzdem Danke an alle für die Tipps

Saskia

Dann habt Ihr jetzt eure Ruhe vor dem Vermieter. Der Auszug war aber sehr teuer. Schlimm, diese Abzockerei von allen Seiten.

Katrin

Zitat von: Saskia am 10. Oktober 2021, 09:57:30
Dann habt Ihr jetzt eure Ruhe vor dem Vermieter. Der Auszug war aber sehr teuer. Schlimm, diese Abzockerei von allen Seiten.

Mann muss die Komplette Toilette, die Badewanne, die Türleisten etc. komplett abfotografieren. Sonst heißt es: Kratzer in der Badewanne, 90 € zahlen. So war es bei uns. Kratzer in der Türleiste, 80 €.

Wir werden das nächste mal die komplette Wohung vor einzug checken und jeden kleinen kratzer aufschreiben lassen

Gast50147

Kopf schüttel über soviel verkehrte Eigenwilligkeit, einen solchen Betrag ohne Rechtsgrund zu zahlen.

Wolf24

Zitat von: Katrin am 10. Oktober 2021, 09:48:17Wir haben jetzt die 2278 € gezahlt.
Wieso das denn  :schock:
Abzüglich Kaution war doch "nur" ein Betrag von 578,40 € offen - siehe Rechnung in Antwort #6
LG Wolf24  :bye:

Ronald BW

Ich hatte auch mal so einen Vermieter der damals also vor knapp 30 Jahren 6000Mark wollte für angebliche Schäden.
Ich habe Nein gesagt, dann kam er damit das er sich mit der Kaution begnügen würde also 3000Mark
Von mir kam wieder ein Nein, mit dem Tipp er solle es einklagen.
Letztes Jahr konnte ich dann das Konto auflösen, weil er es logischerweise nicht freigab, war etwas umständlich aber kostenlos.
Wenn ich nicht zustimme kommt der Vermieter auch nicht an das Geld der Kaution so einfach ist das.
Und wenn er nicht zustimmt muss ich halt 30 Jahre warten.
Aber 1500 haben oder nicht haben.

Saskia

RonaldBW

Meine Kaution habe ich bei Einzug bar bezahlt. Der Vermieter hat ne Klausel bei allen Mietern hier in den  Mietverträgen, dass die Kaution nicht verzinst wird. Später habe ich erfahren, dass der Vermieter die Kautionen zur Modernisierung des Mietshäuses verwendet. Dementsprechend laut ist es hier auch.

Gerne möchte ich umziehen, befürchte aber, dass der Vermieter noch ordentlich bei mir abkassieren will.

Sheherazade

Warum lässt man sich auf so etwas ein, wenn man überall, so wie hier zum Beispiel nachlesen kann, wie es rechtens ist?

Und selbst bei Barzahlung der Kaution hat man als Mieter das Recht auf einen Nachweis über das Kautionskonto.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Saskia

Zitat von: Sheherazade am 10. Oktober 2021, 13:37:39
Warum lässt man sich auf so etwas ein, wenn man überall, so wie hier zum Beispiel nachlesen kann, wie es rechtens ist?

Und selbst bei Barzahlung der Kaution hat man als Mieter das Recht auf einen Nachweis über das Kautionskonto.

Darauf lässt man sich ein, weil hier bezahlbare Mietwohnungen Mangelware sind. Die Wohnung ist günstig und auch ganz nett.

Wegen der Klausel im Mietvertrag ist das mit dem Kautionskonto ausgeschlossen. Aber einfach für eigene Zwecke, darf der Vermieter das Geld nicht ausgeben, dass ist mir klar. Leider kommt es vor, dass Vermieter eine gewisse kriminelle Energie haben.

Sheherazade

Zitat von: Saskia am 10. Oktober 2021, 13:55:02
Wegen der Klausel im Mietvertrag ist das mit dem Kautionskonto ausgeschlossen.

Du hast geschrieben, die Verzinsung wäre ausgeschlossen worden, nicht das Kautionskonto. Mal abgesehen davon, dass es ohnehin fast keine Guthabenzinsen mehr gibt, dürfte die Klausel perse ungültig sein, wenn der Mieter dadurch gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen benachteiligt wird.

ZitatGrundsätzlich gilt: Der Vermieter muss Dir auf Anfrage mitteilen, wo er Dein Geld zu welchem Zinssatz angelegt hat. Er darf Dir keine Kon­to­füh­rungs­ge­bühren in Rechnung stellen, die sind seine Sache.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Saskia