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Jobcenter verlangt Kontoauszug über Eingang Guthaben aus Betriebskosten

Begonnen von Gast50933, 20. September 2021, 13:32:18

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Gast50933

Mein Jobcenter verlangt einen Kontoauszug über Eingang Guthaben aus den Betriebskosten. Mir wurde eine Frist bis zum 30.09.2021 gesetzt.
Der Vermieter(eine Wohnungsgesellschaft) kann nicht garantieren, dass bis dahin das Guthaben auf mein Konto überwiesen wird.

Das Jobcenter meint darauf hin, dass die Deadline so gesetzt ist und wenn ich keinen Kontoauszug bis dahin denen geschickt habe. würde mir die Leistung komplett eingestellt bis der Nachweis erbracht worden wäre.

Es würde da auch keinen Handlungsspielraum geben da das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist.

Das Problem mit der nicht rechtzeitigen Auszahlung , wäre mein Problem, der Vermieter wäre da auch nicht in der Verantwortung so der SB am Telefon.

Was könnte ich unternehmen, dass mir keine Sanktion auferlegt wird?


Gast50147

Zitat von: Gast50933 am 20. September 2021, 13:32:18Das Problem mit der nicht rechtzeitigen Auszahlung , wäre mein Problem, der Vermieter wäre da auch nicht in der Verantwortung so der SB am Telefon.
Quatsch. Du bist abhängig vom VM und der wiederum ist abhängig von der Ablesefirma welche die Abrechnungen erstellt.
Du hast auf den Zahlweg keinen Einfluss.
Außerdem warten fast alle größeren VM (Gesellschaften) die Widerspruchsfrist ab und überweisen erst dann.
Von Todeslinie zu sprechen zeugt ja von der geistigen Umnachtung deiner SB.
So würde ich es dem TEAMleiter mitteilen.

Sheherazade

Zitat von: Gast50933 am 20. September 2021, 13:32:18
Das Jobcenter meint darauf hin, dass die Deadline so gesetzt ist und wenn ich keinen Kontoauszug bis dahin denen geschickt habe. würde mir die Leistung komplett eingestellt bis der Nachweis erbracht worden wäre.

Dann schick doch einen Kontoauszug, ggf. sieht das Jobcenter dann wenigstens, dass das Guthaben noch nicht auf deinem Konto angekommen ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50147

Zitat von: Gast50933 am 20. September 2021, 13:32:18Das Jobcenter meint darauf hin, dass die Deadline so gesetzt ist und wenn ich keinen Kontoauszug bis dahin denen geschickt habe. würde mir die Leistung komplett eingestellt bis der Nachweis erbracht worden wäre.
Dagegen musst du über den Teamleiter vorgehen weil du persönlich keinen Einfluss auf die Überweisung hast. Und das Wort "Todeslinie" hau den um die Ohren was der Mist soll

Gast48661

Zitat von: Gast50147 am 20. September 2021, 14:40:54Und das Wort "Todeslinie" hau den um die Ohren was der Mist soll
Dir scheint nicht bekannt zu sein, was eine Deadline ist:

ZitatAls Deadline (englisch ,,Todeslinie"); ein Zeitpunkt, der nicht überschritten werden darf, zu Deutsch etwa ,,Galgenfrist" bzw. ,,Fälligkeitsdatum" bezeichnet man den Ablaufzeitpunkt einer Frist oder Fälligkeit (juristisch), den Stichtag (Bilanzstichtag) oder das Schließen eines Zeitfensters (technisch). Der Begriff wurde zunächst im Zeitungsjournalismus verwendet, um den letztmöglichen Termin zu bezeichnen, zu dem die Druckzeilen (englisch lines) in die Setzerei gegeben und dort abschließend fixiert wurden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Termin#Arten

Gast50147

Und was hat Deadline mit der Überweisung zu tun auf die er keinen Einfluss hat.
Soll er vielleicht den letztmöglichen Zeitpunkt erzwingen - wenn ja wie?
So ein Quatsch.
Ihm ist eine Totalsanktion angedroht bis zur Nachholung der Vorlage des Kontoauszuges.
Gib ihm lieber einen besseren Rat als den Weg über den Teamleiter um das zu verhindern

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Gast50933

Die Abrechnung ist vom 02.09.21 und Erhalten durch die Post am 06.09.21

Fettnäpfchen

Taribo

Wenn das Geschwurbel vom JC nicht schriftlich hast kannst du gar nichts machen bis es wirklich zu einer Leistungseinstellung kommt.
Wenn du es schriftlich hast dann stell das mal anonymisiert hier ein!

MfG FN

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder Wort und § genau abtippen.
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Gast50147

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. September 2021, 15:18:09kannst du gar nichts machen bis es wirklich zu einer Leistungseinstellung kommt.
So tragisch sieht das gar nicht aus. Die Frist läuft bis 30.09. - der Zahlungslauf beginnt aber schon am 22./23. im September. Also müsste für Oktober das Geld gesichert sein.

Wenn die Gesellschaft die 4-wöchige Einspruchsfrist gegen die BKA abwartet (bei uns ist es so und bei anderen Genossenschaften auch) dann kannst du mit Geldeingang um den 06. -10.2021 rechnen, nachdem du die Abrechnung am 06.09. erhalten hast.

Gast50933

#10
.....

Gast50147

Liest du eigentlich was man dir schreibt? Siehe mal Antwort # 9 zum Beispiel

Gast50933

#12
Danke für Hilfe! Aus dem Satz von Harry vernehme ich das ich mich verpissen soll. Bin schon weg

oldhoefi

@Taribo,

Zitat von: Gast50933 am 20. September 2021, 13:32:18Es würde da auch keinen Handlungsspielraum geben da das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist.
Das Jobcenter scheint die falsche Auffassung zu vertreten, dass damit das Vertragsverhältnis von Mieter <-> Vermieter auf das Jobcenter übergegangen ist.

Wenn das Jobcenter (als Dritter) die Miete direkt an den Vermieter überweist - aus welchen Gründen auch immer gem. § 22 Abs. 7 SGB II - berührt das den abgeschlossenen Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter nicht.

--> https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html

Vielmehr ist im SGB II Leistungsbescheid lediglich ein abweichender Zahlungsempfänger aufgeführt - hier der Vermieter - was mit dem Mietverhältnis nach BGB nicht gleich gesetzt werden kann/darf,

Zitat von: Gast50933 am 20. September 2021, 13:32:18Mein Jobcenter verlangt einen Kontoauszug über Eingang Guthaben aus den Betriebskosten. Mir wurde eine Frist bis zum 30.09.2021 gesetzt.
Der Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) kann nicht garantieren, dass bis dahin das Guthaben auf mein Konto überwiesen wird.
Falls bis zum gesetzten Termin kein Zahlungseingang erfolgt, würde ich mit den Grenzen der Mitwirkung gem. § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I argumentieren. Wenn das Guthaben (noch) nicht auf dem Konto eingegangen ist, kann es auch nicht per Kontoauszug nachgewiesen werden.

--> https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html

Sheherazade

Zitat von: oldhoefi am 20. September 2021, 16:21:51
Wenn das Guthaben (noch) nicht auf dem Konto eingegangen ist, kann es auch nicht per Kontoauszug nachgewiesen werden.

Das ist richtig, aber der Nichtzugang.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"