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Virtuelle Messe zu Förderangeboten – ist der Besuch Pflicht?

Begonnen von Morgen_Falter, 20. September 2021, 17:24:13

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Morgen_Falter

Hallo zusammen,

ich habe eine Einladung zur virtuellen Messe zu Förderangeboten vom Jobcenter erhalten. Ein Termin wurde für mich gebucht, ich kann jedoch auch den ganzen Tag über vorbeischauen. Eine Rechtsfolgenbelehrung liegt nicht bei.

Man soll sich mit seiner Kundennummer anmelden, dann weiß das Jobcenter/die Arbeitsagentur, dass man teilgenommen hat.

Meine Frage(n): Ist die Teilnahme optional oder Pflicht? Es kann ja auch sein, jemand kann aus technischen Gründen nicht teilnehmen. Und wenn ich "dort" bin, muss ich dann überhaupt Anbieter oder den Jobcenter, der dort auch einen Stand hat, "ansprechen" oder reicht es, sich da angemeldet zu haben und nur ein bisschen zu gucken?

Und wenn man in der virtuellen Messe einen Anbieter anspricht, ob dann der Jobcenter wohl das Chatprotokoll erhält ???

Viele Grüße

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Morgen_Falter

Nur die Einladung zur virtuellen Messe und die Information, wie ich mich anmelden kann: "Bitte besuchen Sie die VIRTUELLE MESSE ZU FÖRDERANGEBOTEN (...) mit Ihrem Handy, Tablet, PC oder jedem anderen internetfähigen Gerät. Melden Sie sich auf der Startseite mit Ihrer Kundennummer an. (...)" Dann wüssten sie, dass ich teilgenommen hätte und könnten das in meiner Akte vermerken.
Die Internetadresse, das gebuchte Zeitfenster, die Anmerkung, dass ich auch den ganzen Tag über vorbeikommen kann, wenn ich es zu dem Termin nicht schaffe.
Es würden dort Anbieter mit Informationen zu interessanten Förderangeboten in verschiedenen Bereichen auf mich warten.

Dann folgt eine kurze Übersicht, wie man diese Messe nutzen kann: ...Fragen im Chat direkt an den Anbieter stellen... Bei Interesse an einem Förderangebot im Kontaktformular die Kundennummer angeben...

Auch das Jobcenter habe dort einen Stand und könne informieren, wie es einem bei der Umsetzung seines Förderwunschs helfen könne...

Sonst gibt es nichts Schriftliches. Keine Rechtsfolgenbelehrung.

BigMama

Zitat von: Morgen_Falter am 20. September 2021, 17:40:32Sonst gibt es nichts Schriftliches. Keine Rechtsfolgenbelehrung.
Damit beantwortet sich deine Frage.
Zitat von: Morgen_Falter am 20. September 2021, 17:24:13Meine Frage(n): Ist die Teilnahme optional oder Pflicht?
Optional.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Morgen_Falter