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Abmeldung vom JC nötig, wenn der Bewilligungsbescheid ausgelaufen ist?

Begonnen von sunnytn, 21. September 2021, 09:28:06

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sunnytn

Hallo Leute,

wir haben von März bis einschließlich August einen vorläufigen Bescheid bekommen, da mein Partner unterschiedliches Einkommen hatte. Im April wurde uns telefonisch mitgeteilt, das wir am Ende des Bewilligungszeitraumes Kinderzuschlag beantragen sollen, da dies vorrangige Leistungen sind. Somit haben wir also kein Folgeantrag gestellt bzw. kam somit die letzte Zahlung vom JC Ende Juli.
Müssen wir uns trotzdem noch schriftlich abmelden, oder ist das nicht mehr nötig, da wir nun keine Leistungen mehr beziehen?

Ach ja und da der Bescheid ja noch vor dem 01.04. bewilligt wurde, ist es uns ja freigestellt, ob wir eine endgültige Festsetzung beantragen oder nicht. Müssen wir, falls wir keinen stellen wollen, die Unterlagen (Lohnzettel, Kontoauszüge) trotzdem einreichen oder ist das dann nicht nötig? (Mitwirkungspflicht :scratch:)

blaumeise

Zitat von: sunnytn am 21. September 2021, 09:28:06Müssen wir uns trotzdem noch schriftlich abmelden, oder ist das nicht mehr nötig, da wir nun keine Leistungen mehr beziehen?
Eine weitere Abmeldung ist nicht nötig. Dadurch, dass ihr keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habt, seid ihr raus aus der Nummer. Das JC kann auch keine Belege mehr fordern für die Zeit ab September.

Zitat von: sunnytn am 21. September 2021, 09:28:06Müssen wir, falls wir keinen stellen wollen, die Unterlagen (Lohnzettel, Kontoauszüge) trotzdem einreichen oder ist das dann nicht nötig? (Mitwirkungspflicht :scratch:)
Ich meine, ja, ihr müsst die Unterlagen einreichen, allerdings würde ich auf die Aufforderung warten und - wenn sie kommt - ausdrücklich dazuschreiben, dass ihr keinen Antrag auf endgültige Festsetzung stellt. Nicht dass das falsch interpretiert wird vom JC.

sunnytn

Zitat von: blaumeise am 21. September 2021, 10:06:38Eine weitere Abmeldung ist nicht nötig.
Ok, dann waren unsere Vermutungen richtig.

Zitat von: blaumeise am 21. September 2021, 10:06:38...ausdrücklich dazuschreiben, dass ihr keinen Antrag auf endgültige Festsetzung stellt.
Genau deswegen wollten wir die Sachen nämlich auch nicht einreichen, da ohne Unterlagen ja keine Berechnung stattfinden kann.

Jedoch haben wir uns das mal selbst ausgerechnet und sind am Überlegen, ob sich ein Antrag auf Festsetzung lohnt.
Denn im Mai kam leider der Lohn vom Partner zu spät. (somit müssten wir hier einen deutlich höherer Aufstockungsbetrag nachgezahlt bekommen, als das was vorausgezahlt wurde)
Folglich verschoben sich dann auch alle weiteren Löhne immer in den Folgemonat. Lediglich im letzten Monat August kam der Lohn von Juli und August.
(2 Löhne aus 2 Monaten aus einem Beschäftigungsverhältnis in einem Monat)

Hier wäre dann also auf jeden Fall die Rückzahlung des vorläufigen Aufstockungsbetrages ans JC gerechtfertigt, da kein Anspruch bestand bzw. wir den Bedarf selber decken konnten.

Die Frage ist, ob das JC wirklich nur den Aufstockungsbetrag zurückverlangen darf oder auch das zusätzlich übersteigende Einkommen in diesem Monat?
Eine Aufteilung auf die nächsten 6 Monate würde ja ebenfalls ins Leere laufen, da wir ja nicht mehr im Bezug sind.

Sheherazade

Wird bei einem vorläufigen Bescheid monatsweise abgerechnet?  :scratch:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Deadpool


sunnytn

Zitat von: Sheherazade am 21. September 2021, 14:07:45
Wird bei einem vorläufigen Bescheid monatsweise abgerechnet?  :scratch:
Also beim vorläufigen Bescheid wurde zunächst mit dem zu erwartenden Einkommen gerechnet. (da man ja nicht 100% sagen kann, ob es auch wirklich dabei bleibt)
Bei der endgültigen Festsetzung kommt es dann darauf an, ob, wann und was genau gezahlt wurde. Und da bei unserem Bewilligungszeitraum praktisch 2 Monate von der Norm abweichen (einmal kein Lohn und einmal gleich 2 Löhne), muss hier definitiv die monatliche Bereinigung (Spitzrechnung) angewandt werden.

Zitat von: Deadpool am 21. September 2021, 15:04:46
Ja, Durchschnittseinkommen gibts doch nicht mehr...
Davon habe ich auch schon gelesen. Hat man jedoch jeden Monat immer das exakt gleiche Einkommen (also keine noch so kleine Änderung), kann man sich hier die monatliche Bereinigung eigentlich sparen, da diese mehr Arbeit macht und trotzdem zum selben Ergebnis führt, wie eine Durchschnittsrechnung.