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Abschließende EKS + Unterlagen (Sorge...)

Begonnen von dannic, 25. September 2021, 23:57:25

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dannic

Hallo ihr Lieben,

ich bin 26 Jahre alt, seit März 2020 ALG II Bezieher aufgrund wegfallender Einnahmen und muss nun zum Ersten mal für den Zeitraum März 2021 - September 2021 eine abschließende EKS angeben.
Ich habe in diesem Zeitraum absolut nichts an Gewinn erwirtschaftet. Bin im DJ, Musikproduzenten Bereich tätig.

Was werden denn für Unterlagen in der Regel (neben der ausgefüllten EKS) noch so verlangt? Ich wohne bei den Eltern daheim, habe kein KFZ, keine großartig nennenswerte Versicherungen für das Unternehmen & co., demnach würden hierfür auch keine Unterlagen benötigt.

Reicht da also nur die EKS + die Kontoauszüge des 6 monatigen Zeitraumes zum nachvollziehen oder kommt da noch mehr?
Verlangt das Jobcenter/Arbeitsagentur möglicherweise für die Unterlagen einen Gewerbeschein als Nachweis oder gar nicht?

Ich habe extremst viel angst davor weil, wenn ich sehr ehrlich bin, ich zwar "selbstständig" tätig in der Branche seit Januar 2020 bin, aber noch absolut kein Gewerbe hierzu angemeldet habe.  :wand:
Habe ich da eventuell doch Glück und komme mit dem blauen Auge davon, weil kein Gewerbeschein vorgelegt werden muss/verlangt wird? Ich kann ja auch Freiberufler sein, da braucht man das ja nicht.
Die Kontoauszüge kann ich problemlos alle vorlegen und offenbaren, dass ich wirklich absolut keine Einnahmen hatte.

Bitte seit nicht allzu hart mit mir... ich mache mir große Sorgen über diese Dummheit, das ich alles zurückzahlen muss als Konsequenz. Oder sehe ich es unnötig viel zu eng?:schaem:  :heul:

Ich freue mich sehr auf Eure Rückmeldungen und bedanke mich im Voraus recht herzlich dafür!  :smile:

EDIT: Die Rechtsform des Unternehmens wurde damals bei der ersten Antragstellung (Formular KAS) nicht angegeben und wohl akzeptiert ohne Nachfragen.

Viele Grüße,
Dannic

crazy

Wenn null ist das so. Geht ja jetzt erst wieder los.
Allerdings müsste jetzt dann mal was kommen, ansonsten wird man Dir die Aufgabe deines Hobbies nahelegen

Rico

Nur die (korrekte und Fehlerfreie) ausgefüllte EKS vorlegen und abwarten was verlangt wird, mehr nicht!

Ich bin auch  Selbstständig und Corona bedingt noch im H4. Habe schon 2 abschließende EKS freiwillig vorgelegt , obwohl ich das nicht hätte machen müssen.

Meine (Plausiblen) Zahlen wurde immer ohne Nachfrage akzeptiert. Musste nie Rechnungskopien oder Kontoauszüge vorlegen.

blaumeise

Zitat von: Rico am 26. September 2021, 09:38:41Musste nie Rechnungskopien oder Kontoauszüge vorlegen.
Bei den Rechnungen, die du erstellst, gilt, dass du deine Kundendaten sowieso schwärzen musst, denn deine Kunden haben ein Recht auf Datenschutz.

Man kann sich dabei auf § 35 Abs. 4 SGB I (Sozialgeheimnis) berufen:
Zitat(4) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich.
http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51844.htm

dannic

Super, lieben Dank für all den Input. Das beruhigt mich doch sehr.  :sehrgut:

Eine weitere Frage hätte ich: In der abschließenden EKS bei dem Punkt "5.1 Allgemeine Daten zur selbständigen Tätigkeit" steht ja, "Hier sind Eintragungen nur erforderlich, wenn es sich um vorläufige Angaben handelt." Soll ich dann hier gar nichts eintragen, weil es ja keine vorläufige EKS ist sondern eine abschließende? Kann das nicht so ganz zuordnen.

blaumeise

Zitat von: dannic am 26. September 2021, 11:33:44Soll ich dann hier gar nichts eintragen, weil es ja keine vorläufige EKS ist sondern eine abschließende?
Jepp. Nichts eintragen, da es sich um die abschließenden Angaben handelt.

dannic

Zitat von: blaumeise am 26. September 2021, 12:10:57
Zitat von: dannic am 26. September 2021, 11:33:44Soll ich dann hier gar nichts eintragen, weil es ja keine vorläufige EKS ist sondern eine abschließende?
Jepp. Nichts eintragen, da es sich um die abschließenden Angaben handelt.

Okay perfekt, dann habe ich wohl richtig vermutet.  :smile:

Eine letzte Frage noch: eine Einnahme von 100€ in BAR hatte ich doch in dem Zeitraum gehabt - diese gebe ich natürlich an oder lieber nicht?! Wenn lieber ja und eine Rechnung davon verlangt wird, schwärze ich ja natürlich die Kundendaten. Muss meine Steuernummer auf der Rechnung erkenntlich sein oder kann diese auch geschwärzt werden? Frage nur, da ich ja noch nicht irgendwo selbstständig gemeldet bin (wie o.G.) und da demnach "nur" meine Steuernummer steht, welche man ja gefühlt direkt bei der Geburt erhält. Inwiefern ist das Rückverfolgbar oder wird mit dem Finanzamt von der Arbeitsagentur aus direkt verglichen? Das wäre meine letzte kleine Sorge.

Und auch wie o.G., ich bin aktuell dabei meine Selbstständigkeit offiziell anzumelden.  :yes: :grins:

Bearbeitet meine EKS meine/mein persönlicher Sachbearbeiter mit dem ich ja alle paar Monate E-Mails austausche, oder jemand völlig anderes von der Arbeitsagentur rechnet da alles zusammen?

dannic

#7
Zu dem Thema, ob man eine Steuernummer auf der Rechnung zwingend angeben muss, fand ich folgendes:

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/kleinbetragsrechnung-zu-33-ustdv_idesk_PI20354_HI11395563.html
"...kann zur Vereinfachung bei der Rechnungserstellung nach § 33 UStDV bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag seit dem 1.1.2017 nicht mehr als 250 EUR (Kleinbetragsrechnung) ausweist, auf bestimmte Angaben in der Rechnung verzichtet werden. In einer Kleinbetragsrechnung muss nicht die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers angegeben werden."

Da es sich bei der Einnahme um einen Betrag von 100€ handelt, muss ich in der Rechnung nicht zwingend eine Steuernummer angeben. Also hat sich das für mich geklärt. :smile:
Komme ich wohl doch mit einem blauen Auge davon in der abschließenden EKS. :clever:

Ich werde definitiv hiermit nicht mehr so leichtfertig spielen und ein Kleingewerbe eröffnen. Das so weiter durchzuziehen in der Hoffnung, dass das Jobcenter und das Finanzamt nichts mitbekommen ist auf Dauer viel zu risikobehaftet und auch nicht legal. Möchte nicht am Ende dastehen mit massiven Rückzahlungen und Strafen vom JC oder dem FA. :schock:

Ich lass diese Schreckmomente und viele Sorgen, die ich dadurch in den letzten Tagen hatte, mir mal eine große Lehre sein.

Vielen Dank an alle für Eure Hilfe! Das Thema kann gerne geschlossen werden. :sleep: :ok:

Ronald BW

Es gibt Gewerbe oder Freiberufler alles andere ist erfunden

Bei deinen organisatorischen Fähigkeiten solltest du dir gut überlegen ob es Sinn macht das weiter zu treiben.

Ein Tipp noch: Rechnungen immer mit einer fortlaufenden Nummer versehen, das kostet dich nichts extra.