Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

das nächste Abenteuer ist gestartet

Begonnen von FightForRight, 21. September 2021, 20:25:05

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

FightForRight

Hallo zusammen,

nach dem Online-Antrag hatte ich nun heute den ersten Termin im Bereich Jobvermittlung,
und die "Aufforderung zur Mitwirkung" mit dem angeforderten Unterlagenwust ist auch eingetroffen, die Anlage VE "fehlte" aber tatsächlich dabei  :yes:
Ich merke dass ich lange aus diesen Themen raus war, da stellen sich mehr Fragen als ich dachte.

Die Dame in der Jobvermittlung zeigte sich sehr engagiert, trotzdem habe ich 2x die Nase rümpfen müssen.
1. wurde mir natürlich direkt eine EGV unter die Nase gehalten, die ich laut JC direkt vor Ort unterschreiben MUSS.
Was ich natürlich nicht getan habe, weshalb mir diese nun direkt per VA zugestellt werden soll - und dann "eh gültig ist".
Ich lade die später mal gesondert hier hoch, das Thema EGV war damals nicht so "meine Baustelle".
2. wurden mir Tips gegeben was denn alles so beantragbar ist (Eingliederungszuschuss etc., war ja nett von ihr)
und dass ich auch Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen beantragen kann - wenn die außerhalb der Stadt liegen!?  :weisnich:

Wie war / ist das aktuell mit Fahrtkostenanträgen zu wie heute schriftlich angeforderten Terminen,
wenn ich mich recht erinnere müssen die generell bezahlt werden, unabhängig von einem "vorher" gestellten Antrag?
Fahrtkosten für Einladungen von Arbeitgebern/ Vorstellungsgesprächen müssen weiter vorher beantragt werden?

Kontoauszüge sind weiterhin nur "einzusehen", aber nicht in Kopie zu überlassen?

Bewerbungskosten (postalisch?) konnten früher pauschal ich glaube mit 5€ angesetzt werden, gilt das noch? Wie ist das heute per E-Mail?

Vermieterbescheinigung ist angefordert, ich lebe in einer WG und stehe nicht im Mietvertrag. Reicht hier nicht die KBV?

Kopie Perso ist angefordert mit Meldebescheinigung der Stadt, meinen die damit den Stempel auf der Rückseite des Perso?
Was anderes als das kann ja nicht bescheinigt werden?

Was sagt die DSGVO heute zu der Anforderung und Speicherung von Kopien von Perso, KK-Karte und weiteren üblich angeforderten Unterlagen?

LG
FFR

Sheherazade

Zitat von: FightForRight am 21. September 2021, 20:25:05
Vermieterbescheinigung ist angefordert, ich lebe in einer WG und stehe nicht im Mietvertrag. Reicht hier nicht die KBV?

Dein Vermieter ist derjenige, mit dem du die KBV bzw. den Untermietvertrag vereinbart hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ella


blaumeise

Zitat von: FightForRight am 21. September 2021, 20:25:05Kontoauszüge sind weiterhin nur "einzusehen", aber nicht in Kopie zu überlassen?
Mittlerweile ist das Kopieren und zu den Akten nehmen abgesegnet. Allerdings muss das JC dich darauf hinweisen, dass du best. Posten schwärzen darfst.

ZitatForderung von Kontoauszügen zum Nachweis von leistungsrelevanten Daten
Das Erheben und Speichern von leistungsrelevanten Daten ist generell zulässig und zwar bis zu 10 Jahren.
Dies gilt auch für Kontoauszüge, die derartige Daten beinhalten, wie das BSG u.a. in B 14 AS 7/19 R vom 14.05.2020 klargestellt hat.
Kontoauszüge die z.B. Einkommenszuflüsse beinhalten, dürfen somit auch gespeichert werden.
Ratgeber Kontoauszüge: https://hartz.info/index.php?topic=1844.0

Zitat von: FightForRight am 21. September 2021, 20:25:05Bewerbungskosten (postalisch?) konnten früher pauschal ich glaube mit 5€ angesetzt werden, gilt das noch? Wie ist das heute per E-Mail?
Entweder pauschale Erstattung oder die Erstattung der tatsächlichen Kosten. Für Bewerbungen per Mail gibt es meist nichts. Strom und Internet zahlst du selbst.

Eine Kopie vom Personalausweis würde ich nicht hinschicken, das war während der Coronazeit, als sämtliche JC geschlossen waren, üblich. Jetzt würde ich aber drauf bestehen, dass deine Identität auch mittels persönlicher Vorstellung geprüft werden kann. Ansonsten ist eine Kopie deines Ausweises in den Akten und bleibt vermutlich auch da.

Meldebescheinigung wird üblicherweise angefordert, obwohl das nicht nötig ist, denn es zählt dein gewöhnlicher Aufenthalt, der nicht gleich dem sein muss, wo du gemeldet bist. Um des lieben Friedens willen würde ich die Bescheinigung einreichen.

Fettnäpfchen

FightForRight

Zitat von: FightForRight am 21. September 2021, 20:25:05Was ich natürlich nicht getan habe, weshalb mir diese nun direkt per VA zugestellt werden soll - und dann "eh gültig ist".
Ich lade die später mal gesondert hier hoch, das Thema EGV war damals nicht so "meine Baustelle".
Das ist dann ein Grund gegen den EinV/VA vorzugehen, leider ist es bei mir auch so das ich zum EinV Thema wenig beitragen kann.
Hier Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen steht einiges drin, das mMn wichtigste in dem Fall:
ZitatDieses Ermessen muss er aber pflichtgemäß ausüben, d.h. das JC darf die Regelungen erst dann als Verwaltungsakt erlassen, wenn Bemühungen, mit dem Leistungsempfänger eine einvernehmliche Eingliederungvereinbarung abzuschließen, gescheitert sind (BSG in B 14 AS 195/11 R vom 14.02.2013).
wenn wirklich ein VA kommt musst du zeitgleich zu dem Widerspruch "die aufscheibende Wirkung " beantragen. Am besten im Widerspruch und da auf eLB keine Rücksicht vom JC genommen wird (Eigenerfahrung / die von der RA wurde in (m)einem anderen Fall akzeptiert) auch beim SG beantragen.

Zitat von: FightForRight am 21. September 2021, 20:25:052. wurden mir Tips gegeben was denn alles so beantragbar ist (Eingliederungszuschuss etc., war ja nett von ihr)
und dass ich auch Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen beantragen kann - wenn die außerhalb der Stadt liegen!? 
Das wird in der EinV geregelt, ist da keine Regelung geht es nur über die tatsächlichen Kosten. Bei einem VV bist du ja verpflichtet da muss das übernommen werden, wenn du selber aktiv wirst solltest du es vorher beantragen besonders wenn es weiter weg geht und evtl eine Übernachtung dabei ist. Meistens ist das dann bei 130.- gedeckelt.
Innerhalb muss es ebenso übernommen werden weil der Regelsatz nicht ddafür vorgesehen ist!

Zitat von: FightForRight am 21. September 2021, 20:25:05Wie war / ist das aktuell mit Fahrtkostenanträgen zu wie heute schriftlich angeforderten Terminen,
wenn ich mich recht erinnere müssen die generell bezahlt werden, unabhängig von einem "vorher" gestellten Antrag?
Fahrtkosten für Einladungen von Arbeitgebern/ Vorstellungsgesprächen müssen weiter vorher beantragt werden?
zum ersteren JA
und bei der anderen Frage kommt es darauf an ob es in der EinV geregelt ist dann muss es auch nicht vorher beantragt werden. Schau mal da https://hartz.info/index.php?topic=126455.msg1496510#msg1496510 rein da hat sich dann Ottokar auch dazu gemeldet und was geschrieben! Davor ist mehr o. weniger nur ein rumgehacke....

Zitat von: FightForRight am 21. September 2021, 20:25:05
Bewerbungskosten (postalisch?) konnten früher pauschal ich glaube mit 5€ angesetzt werden, gilt das noch? Wie ist das heute per E-Mail?
unterschiedlich und je nach JC und (wahrscheinlich) interne Anweisungen, heißt Verhandlungssache. Zwischen 1.- und 1,50.- Für elektronische Bewerbung habe ich auch schon gelesen sogar in einer EinV.

Zitat von: FightForRight am 21. September 2021, 20:25:05Vermieterbescheinigung ist angefordert, ich lebe in einer WG und stehe nicht im Mietvertrag. Reicht hier nicht die KBV?
Ja sollte reichen da damit belegt ist das du einer Mietzinsforderung vertraglich verpflichtet bist. Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
Zitat
    Mietverträge
    Hier gilt:
    Es gibt die Möglichkeit, entweder den Mietvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen oder eine Vermieterbescheinigung einzureichen.
    Achtung: Die Forderung von Mietvertrag UND Vermieterbescheinigung wäre eine unzulässige doppelte Datenerhebung, da beide die selben Daten enthalten. Mit der Vorlage des Mietvertrages ist man seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen. Die Vermieterbescheingung kann dann gemäß § 65 SGB I und § 67a SGB X nicht mehr gefordert werden.

Der BfDI sagt u. a: "Die Form der Datenerhebung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen." Das entsprechende Schreiben könnt ihr hier downloaden: BfDI - Datenschutz im Jobcenter (PDF)

Einen sehr ausführlichen Ratgeber zu Hartz IV - Stand: 25. Mai 2018 hat auch die LDA Brandenburg herausgebracht.
Was den Perso angeht steht da auch was im Ratgeber von oberhalb.

Bin Morgen in Luxemburg wegen einem Radrennen und bin erst Sa/So zurück, also kann ich erst später wieder antworten...

Viel Erfolg!
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FightForRight

Danke erstmal für Eure Antworten, ich habe gerade so einige Baustellen und komme auf die Themen zurück.

Heute hatte ich Finanz-Termin mit Einreichung der geforderten Unterlagen, war soweit ganz nett - aber das kennen wir ja.

Nebenbaustellen:
Um H4 zu vermeiden, habe ich mich zuletzt bei gleich DREI AG's im Callcenterbereich versucht durchzukämpfen - örks!
Gegen die ersten 2 musste ich soweit möglich erfolgreich vors Arbeitgericht ziehen, auch wenn da nur wenig Ertrag möglich war,
der Dritte - ein Unternehmen aus dem Bertelsmann-Konsortium - erweist sich vielleicht noch korrupter - ich arbeite gerade daran.

Ich eröffne dazu ein Thema unter OT zu CONTIPARK-Parkabzocker - und musste heute erschreckt feststellen,
dass mein letzter vermeintlich seriöser AG in diesem ganzen Konsortium mitmischt - bin hin zu den Abzockanwälten Haas&Co!

Das aber unter OT, hier gehts weiter wenn ich weitere Reaktionen/Bescheide auf meinen H4-Antrag erhalten habe.