Schweigenpflichtsentbindungen aus Forum NICHT gültig bei ÄD ?!

Begonnen von Steve-O, 30. September 2021, 11:16:45

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Steve-O

Guten Morgen an alle.

Ich hatte dann heute morgen um 8:30uhr den Termin beim JC.  Wie sich herausstellte, wurde ich nur deshalb eingeladen, weil der ÄD sich mit meinen "Sachbearbeitern" (JA es waren wieder 2) in Verbindung gesetzt hat, weil ich die Schweigepflichtsentbindungen für meine Ärzte hier aus dem Forum genommen habe (wie ich es auch bei den letzten 3 mal gemacht habe), diese würde der ÄD NICHT Annehmen. NUR die ORIGINAL Schweigepflichtsenbindungen vom JC. Sonst NICHTS!

ICH habe darauf nur gesagt, dass mir dies neu sei, da es schon 3 mal so Akzeptiert wurde.
Die SBs meinten daraufhin das ich einfach mal das tun müsse was man mir beim JC in Auftrag geben würde und ich solle mal aufhören immer solche "unnötigen" Manöver zu fahren!

Ich habe daraufhin nur gesagt, dass ich mir sicher nicht von den beiden (SBs) verschreiben lassen muss, wie ich zu handeln habe und das ich mich bezüglich der Schweigepflichtsentb. erstmal Informieren werde.

Dies könne ich tun, aber egal was ich tun würde, am Ende würde der ÄD so oder so diese Schweigepflichtsenb. Nicht annehmen/Akzeptieren und es würde in einer "schleife"enden, das würde für mich sehr Negativ ausgehen.

Noch was dazu sagen konnte ich nicht weil die SB das Thema abhakte. Darüber würde nicht mehr Diskutiert...

Dann wegen der Sache mit der Einladung zum 22.9. Die ich nicht erhalten hatte und mir eine Sanktion angedroht wurde habe ich den beiden...sorry  :wand: ... die entsprechenden Briefumschläge mit dem jeweils  Entsprechenden Datum und der Unterschrift des Postboten gezeigt...

Da könnten dir beiden nichts machen...obwohl sie mir sichtlich gern eine Sanktion reingehauen hätten...

Ich wollte dann nochmal auf das Thema mit dem ÄD zurückkommen...aber keine Chance, ich wurde mit "Geleitschutz" aus dem JC entfernt.


Meine Frage ist jetzt. Was mache ich bezüglich der Schweigepflichtsentbindungen? Damals wurde mir hier im Forum ausdrücklich abgeraten die Vordrucke des Jobcenters zu nehmen und geraten die Vorlage hier aus dem Forum zu nehmen. Dies habe ich wie gesagt ja auch schon 3mal gemacht. Jedesmal wurden diese Angenommen. Jetzt nicht mehr.

Was soll ich da tun?

Liebe Grüße

PS.: Bis zum 12.9. Soll ich alles eingereicht haben, auch eine neue EGV. Diese kann ich erst heute abend hier ins Forum Laden da ich unterwegs bin und gerade vom Handy aus hier rein schreibe.


,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast50147

Lade doch auch mal die Schweigepflichtentbindung vom JC hoch.
Mit solchen Sachen muss man vorsichtig sein.

Steve-O

Zitat von: Gast50147 am 30. September 2021, 11:24:27
Lade doch auch mal die Schweigepflichtentbindung vom JC hoch.
Mit solchen Sachen muss man vorsichtig sein.

Mache ich heute Abend oder morgen früh auf jedenfall.
Ich bin immer noch total Aufgebracht.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast50147

Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:39:30Ich bin immer noch total Aufgebracht.
Kein Grund sich aufzuregen. Du und nur du entscheidest über diese Entbindung und was Ottokar im Beispiel schreibt ist nichts weiter als dein gutes Recht wahrgenommen.

Mich interessiert inwieweit der JC-Vordruck abweicht und ob das zulässig ist.

Eine wirksame Wirksame Schweigepflichtentbindung bedarf lediglich einer klaren und verständlichen Konkretisierung, wer an wen Patientendaten weitergibt, zu welchem Zweck dies erfolgt und um welche Daten es sich konkret handelt.
Es besteht Dokumentationspflicht!

Fettnäpfchen

Steve-O

Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45diese würde der ÄD NICHT Annehmen. NUR die ORIGINAL Schweigepflichtsenbindungen vom JC. Sonst NICHTS!
Das hatte ich mal als Beistand da war es aber ein inkompetenter SB, der dann später nach weiteren und extremeren Fehlleistungen auch nicht mehr zuständig war  :zwinker: , der so dachte und sprach.
Meine Antwort war einfach:
Oben steht Schweigepflichtsentbindung und unten ist die Unterschrift und damit ist das eine korrekte Schweigepflichtsentbindung. Hat natürlich ähnliches von sich gegeben wie du geschrieben hast, aber
Damit war das erledigt mich hat es nicht interessiert bin auf meinem Standpunkt geblieben und vom ÄD gab es keine Schwierigkeiten.
Anders würde ich bei deinem JC auch nicht reagieren!

Zitat von: Gast50147 am 30. September 2021, 11:24:27
Lade doch auch mal die Schweigepflichtentbindung vom JC hoch.
Mit solchen Sachen muss man vorsichtig sein.
Genau

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Steve-O

Ich werde versuchen, heute Abend noch alles hier hochzuladen. Ansonsten Morgen früh.
Ich habe wirklich das Gefühl, das die mich beim JC fertigmachen wollen.

Und was mich so richtig stutzig macht, ist die Sache mit den 2 SBs ... Aber Hauptsache, man darf "laut JC" keinen Beistand mitbringen wegen Corona. Steht ja dick in den Einladungen drin. (Ich weiß ihr habt mir hier schon Paragrafen gezeigt in denen das Gegenteil steht.) Aber die sitzen da zu zweit, man wird noch massiver angegangen und ist noch mehr unter Stress, ich merke das meine Psyche wieder mehr leidet seit dem ich wieder mit dem JC zu tun habe.

Ich glaube diesmal brauche ich wirklich mehr denn je die Hilfe dieses Forums.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Kopfbahnhof

Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 15:39:15heute Abend noch alles hier hochzuladen
Das ist glaub nicht unbedingt Notwendig.
Die hier im Forum ist, reicht völlig aus.
Wenn das JC was anderes labert soll es ruhig machen.

Zumal es bei der Schweigepflichtsentbindung eh keine Mitwirkungspflicht gibt.
Es ist Grundsätzlich dir Überlassen, ob du jemanden davon entbindest und wenn ja wen genau.

Gibt es keine muss der ÄD nach Aktenlage Entscheiden, oder dich zu einer Untersuchung vor Ort Einladen.
Was der ÄD annimmt oder nicht, hat ein SB vom JC gar nicht zu Bestimmen.

Ich würde die labern lassen, entweder die nehmen deinen Vordruck, oder sie sollen es dann lassen.
Sanktion können sie dir deswegen keine rein würgen.

Woher wissen die denn überhaupt welchen Vordruck du genommen hast?
Die ist ja eigentlich in einem verschlossenen Umschlag beim SB gelandet?
Ob der ÄD wirklich mit dem SB gesprochen hat, auch da habe ich gewisse Zweifel.
Denn reden kann der SB viel.

Simone-

Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45
... weil ich die Schweigepflichtsentbindungen für meine Ärzte hier aus dem Forum genommen habe (wie ich es auch bei den letzten 3 mal gemacht habe), diese würde der ÄD NICHT Annehmen. NUR die ORIGINAL Schweigepflichtsenbindungen vom JC. Sonst NICHTS!
Nicht rumdiskutieren mit solchen Leuten und lass dich ja nicht einschüchtern.

Bleib bei den Schweigepflichtenbindungen aus dem Forum. Für eine Nichtannahme gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wenn der ÄD deine Schweigepflichtentbindungen nicht annehmen möchte, dann verlange, dass man dir das SCHRIFTLICH mitteilt, mit aussagekräftiger Begründung warum GENAU und mit welcher Rechtsgrundlage die Annahme verweigert wird. Damit dürfte sich das Problem erledigt haben.

Übrigens hatte ich vor ein paar Jahren die Schweigepflichtentbindungen aus dem Forum genommen und sogar noch um einiges ergänzt bzw. weiter verschärft. Auch diese wurden genommen.

Nochmal, lass dich nicht einschüchtern.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Steve-O

Zitat von: vanessa am 30. September 2021, 15:49:28
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 15:39:15heute Abend noch alles hier hochzuladen
Das ist glaub nicht unbedingt Notwendig.
Die hier im Forum ist, reicht völlig aus.
Wenn das JC was anderes labert soll es ruhig machen.

Zumal es bei der Schweigepflichtsentbindung eh keine Mitwirkungspflicht gibt.
Es ist Grundsätzlich dir Überlassen, ob du jemanden davon entbindest und wenn ja wen genau.

Gibt es keine muss der ÄD nach Aktenlage Entscheiden, oder dich zu einer Untersuchung vor Ort Einladen.
Was der ÄD annimmt oder nicht, hat ein SB vom JC gar nicht zu Bestimmen.

Ich würde die labern lassen, entweder die nehmen deinen Vordruck, oder sie sollen es dann lassen.
Sanktion können sie dir deswegen keine rein würgen.

Woher wissen die denn überhaupt welchen Vordruck du genommen hast?
Die ist ja eigentlich in einem verschlossenen Umschlag beim SB gelandet?
Ob der ÄD wirklich mit dem SB gesprochen hat, auch da habe ich gewisse Zweifel.
Denn reden kann der SB viel.

Die vom JC können das nur vom ÄD wissen das ich nicht die Schweigepflichtsentbindungen vom JC genommen habe, weil ich alles per Post (per Einschreiben) zum ÄD geschickt habe. Als die Unterlagen beim ÄD eingegangen sind, hat dieser beim JC angerufen und meinen SBs gesagt, dass sie diese Schweigepflichtsentbindungen NICHT annehmen. Aus diesem Grund sollte ich dann am 22.9. beim JC Antanzen, die Einladung für diesen Tag kam ja erst am 25.9 bei mir an... :wand: und so weiter uns sofort...

Also bekam ich ne Sanktion angedroht und einen neuen Termin für gestern, den 30.9.2021.

Ich habe hier ja schon öfter die Behauptung aufgestellt, dass das JC mit dem ÄD im stetigen Austausch steht, dort fließen definitiv Imformationen. Genau so ist es bei unserm Sozialamt und dem JC....

Ich war letztes Jahr beim ÄD vor Ort um dort die alles Persönlich abzugeben (kann man auch glaub bei meinen alten Themen lesen was da los war...) ein Sau haufen der seines gleichen sucht...ich glaub ich habe noch nie was Unmenschlicheres erlebt in meinem bisherigen leben...
Leider wird man dies nie beweisen können.

Wenn der ÄD Entscheiden würde, das ich wieder Arbeiten gehen KANN dann hätte ich ein Problem, weil es mir seit Jahren schlecht geht. Daher finde ich es wichtig meine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit diese entsprechend was dazu sagen können.
Meine Ex SB (nochmal zur Erklärung, es sind 2 SBs, meine Ex SB und ein neuer Kerl...beide wie gesagt jetzt immer mit mir in einem Raum) meinte gestern eh schon, dass Sie mich auch einfach wieder vermitteln könnten also mir Jobangebote schicken könnten und auf diese MÜSSTE ich mich bewerben sonst gäbe es ne Sanktion und dazu käme das mich auch Firmen anschreiben könnten da mein Profil wieder online gehen würde. Von diesem ONLINE Portal habe ich noch nie gehört...und ich habe auch noch nie was unterschrieben u d meine Erlaubnis gegeben das mich irgendwelche Firmen anschreiben dürfen o.ä.

Zitat von: Simone- am 30. September 2021, 21:21:35
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45
... weil ich die Schweigepflichtsentbindungen für meine Ärzte hier aus dem Forum genommen habe (wie ich es auch bei den letzten 3 mal gemacht habe), diese würde der ÄD NICHT Annehmen. NUR die ORIGINAL Schweigepflichtsenbindungen vom JC. Sonst NICHTS!
Nicht rumdiskutieren mit solchen Leuten und lass dich ja nicht einschüchtern.

Bleib bei den Schweigepflichtenbindungen aus dem Forum. Für eine Nichtannahme gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wenn der ÄD deine Schweigepflichtentbindungen nicht annehmen möchte, dann verlange, dass man dir das SCHRIFTLICH mitteilt, mit aussagekräftiger Begründung warum GENAU und mit welcher Rechtsgrundlage die Annahme verweigert wird. Damit dürfte sich das Problem erledigt haben.

Übrigens hatte ich vor ein paar Jahren die Schweigepflichtentbindungen aus dem Forum genommen und sogar noch um einiges ergänzt bzw. weiter verschärft. Auch diese wurden genommen.

Nochmal, lass dich nicht einschüchtern.




Ich bin leider sehr schlecht im Verfassen irgendwelcher Texte, sonst würde ich denen das Passende schreiben. Vielleicht kann mir in den nächsten Tagen jemand hier helfen?

Ich lade sograde die EGV und die Schweigepflichtsentbindungen vom JC hier hoch, ich will bei allem auf Nummer sicher gehen.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Simone-

Zitat von: Steve-O am 01. Oktober 2021, 07:26:58
Ich habe hier ja schon öfter die Behauptung aufgestellt, dass das JC mit dem ÄD im stetigen Austausch steht, dort fließen definitiv Imformationen.
Davon gehe ich ebenfalls aus, deshalb hatte ich die Schweigepflichtentbindungen aus dem Forum noch verschärft.

Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45
Ich bin leider sehr schlecht im Verfassen irgendwelcher Texte, sonst würde ich denen das Passende schreiben. Vielleicht kann mir in den nächsten Tagen jemand hier helfen?
Hier kommt es jetzt darauf an, was genau du bezüglich Nicht-Annahme der Schweigepflichtentbindungen schriftlich hast.

Sollte dazu was in der EGV stehen, ist diese sowieso rechtswidrig, da - wie @vanessa schon geschrieben hat - diese einzureichen nicht der Mitwirkungspflicht unterliegt. Der ÄD müsste dann dich zur Untersuchung einbestellen und alles selbst herausfinden. Wenn aber deine gesundheitlichen Probleme so sagen wir mal "kompliziert" sind, dann ist es besser, der ÄD holt sich die Befunde von deinen Ärzten.

Übrigens fällt mir gerade ein - wichtig bei den Entbindungen von der Schweigepflicht ist es, diese für jeden Arzt einzeln auszustellen. Gesammelt geht nicht. Solltest du das getan haben, kann der ÄD das tatsächlich nicht verwenden.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Steve-O

Zitat von: Simone- am 01. Oktober 2021, 08:20:43
Zitat von: Steve-O am 01. Oktober 2021, 07:26:58
Ich habe hier ja schon öfter die Behauptung aufgestellt, dass das JC mit dem ÄD im stetigen Austausch steht, dort fließen definitiv Imformationen.
Davon gehe ich ebenfalls aus, deshalb hatte ich die Schweigepflichtentbindungen aus dem Forum noch verschärft.

Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45
Ich bin leider sehr schlecht im Verfassen irgendwelcher Texte, sonst würde ich denen das Passende schreiben. Vielleicht kann mir in den nächsten Tagen jemand hier helfen?
Hier kommt es jetzt darauf an, was genau du bezüglich Nicht-Annahme der Schweigepflichtentbindungen schriftlich hast.

Sollte dazu was in der EGV stehen, ist diese sowieso rechtswidrig, da - wie @vanessa schon geschrieben hat - diese einzureichen nicht der Mitwirkungspflicht unterliegt. Der ÄD müsste dann dich zur Untersuchung einbestellen und alles selbst herausfinden. Wenn aber deine gesundheitlichen Probleme so sagen wir mal "kompliziert" sind, dann ist es besser, der ÄD holt sich die Befunde von deinen Ärzten.

Übrigens fällt mir gerade ein - wichtig bei den Entbindungen von der Schweigepflicht ist es, diese für jeden Arzt einzeln auszustellen. Gesammelt geht nicht. Solltest du das getan haben, kann der ÄD das tatsächlich nicht verwenden.


Ich habe jeden Arzt einzeln Entbunden.

Hier mal die EG, Infoblatt für den ÄD und die Schweigepflichtsentbindungen die ich benötige, die restlichen landen eh im Müll.



PS: es lässt sich nicht alles auf einmal hochladen, bekomme die dateien nicht mehr kleiner, hab sie schon geschnitten und komprimiert. Lade den rest gleich gesondert hoch.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Steve-O

Hier das Infoblatt und die Schweigepflichtsentbindungen.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast50147

Auf gar keinen Fall würde ich eine Wirksamkeitsdauer von 3 Jahren unterschreiben.
Die Entbindung würde ich explizit auf die Befunde beschränken die für deine Krankheitsbeurteilung relevant sind.
Mir wäre das ganze zu pauschal.
Ob das JC überhaupt die Nutzung eines Vordruckes vorschreiben kann ist mehr als fraglich.
Aber für solche Fragen gibt es hier bessere User als mich.

Kopfbahnhof

Ich hoffe du hast den EGV Wisch nicht unterschrieben, denn der ist völlig daneben.

Wenn der ÄD schon die relevanten Entbindungen von dir hat, muss er das auch Akzeptieren.
Wie gesagt, dies ist eh grundsätzlich Freiwillig ob und welchen Arzt du davon Entbindest.

Das hat mit Mitwirkungspflicht gar nichts zu tun.
Die gibt es aber soweit, dass du mit dem ÄD zusammen arbeitest, was ja von dir auch getan wird.

Hast du eine Tel. Nummer vom ÄD, dann ruf mal an und frage was eigentlich deren Problem ist.
Sie haben die Schweigepflichtsentbindung/en, reicht die nicht müssen sie dich zu einer Untersuchung Einladen.

Zum JC noch, so lange deine Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, muss das JC auch Abwarten was da raus kommt.
Da ist eh nichts mit EGV und Vermittlungsvorschlägen bzw. sinnlosen Zwangsmaßnamen.

Sanktion nicht möglich, wenn doch sofort in Widerspruch gehen!
Deine Mitwirkungspflicht besteht hier mit dem ÄD zusammen zu arbeiten, aber nicht auf irgendeine Schweigepflichtsentbindung.
Das JC geht so etwas grundsätzlich nichts an, sondern nur die Stelle wo deine Erwerbsfähigkeit festgestellt werden soll.

Und die haben ja wohl schon alles dazu, von dir bekommen.

Fettnäpfchen

Steve-O

EinV ist ja nicht meins, aber warum wurde die EinV vom 13.09. am 30.09 fortgeschrieben das geht ja nur bei wesentlichen Änderungen?
Überhaupt nicht erforderlich kommt noch dazu denn wie erwähnt:
Zitat von: vanessa am 01. Oktober 2021, 16:30:48Zum JC noch, so lange deine Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, muss das JC auch Abwarten was da raus kommt.
Da ist eh nichts mit EGV und Vermittlungsvorschlägen bzw. sinnlosen Zwangsmaßnamen.
Zitat von: vanessa am 01. Oktober 2021, 16:30:48Deine Mitwirkungspflicht besteht hier mit dem ÄD zusammen zu arbeiten, aber nicht auf irgendeine Schweigepflichtsentbindung.
Das hat sich ja leider 2017 geändert und steht sogar im Begleitschreiben sowie in der Dienstanweisung der BA.
s. Anhang und da Seite 10 unter Punkt 3.2.4.1
und im angegebenen § 66 SGB 1 > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html

Was im Begleitschreiben Infoblatt fehlt ist der Hinweis dass es Teil A gibt und man dies nur über den ÄD bekommt!

Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 15:39:15Aber die sitzen da zu zweit, man wird noch massiver angegangen und ist noch mehr unter Stress, ich merke das meine Psyche wieder mehr leidet seit dem ich wieder mit dem JC zu tun habe.
und genau deswegen solltest du in Zukunft nur noch mit Beistand dort hingehen.

Die Fahrtkostenerstattung hast du aber beim letzten Termin gemacht?

MfG FN


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.