Schweigenpflichtsentbindungen aus Forum NICHT gültig bei ÄD ?!

Begonnen von Steve-O, 30. September 2021, 11:16:45

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Ottokar

Gründe
1. Es gibt keine EinV vom 13.09.2021 die fortgeschrieben werden könnte.
2. Die EinV vom 03.09. und 30.09.2021 sind inhaltlich identisch, eine Fortschreibung ist lt. Gesetz nicht erforderlich.
3. Die EinV vom 03.09.2021, und damit auch inhaltlich identische vom 30.09.2021, ist aus den folgenden Gründen rechtswidrig.
Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
Alles was unter 4. und 5. steht sind gesetzlich geregelte Pflichten und Ansprüche, die gemäß §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen, da sie nicht dem Ermessen des JC unterliegen.
Das JC hat kein Ermessen, ob es eine EinV nach Ablauf von 6 Monaten nur "bei Bedarf" fortschreibt, da das Gesetz hier eindeutig eine Fortschreibung nach spätestens 6 Monaten zwingend fordert.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Pflicht, das Formular des JC zur Entbindung des äD von der Schweigepflicht zu nutzen.
Es ist auch jede andere Form einer Schweigepflichtentbindung zulässig, insbesondere darf man darin von seinem Recht gebrauch machen, diese auf bestimmte Zwecke und Inhalte einzuschränken, ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Steve-O

Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2021, 20:42:25
Gründe
1. Es gibt keine EinV vom 13.09.2021 die fortgeschrieben werden könnte.
2. Die EinV vom 03.09. und 30.09.2021 sind inhaltlich identisch, eine Fortschreibung ist lt. Gesetz nicht erforderlich.
3. Die EinV vom 03.09.2021, und damit auch inhaltlich identische vom 30.09.2021, ist aus den folgenden Gründen rechtswidrig.
Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
Alles was unter 4. und 5. steht sind gesetzlich geregelte Pflichten und Ansprüche, die gemäß §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen, da sie nicht dem Ermessen des JC unterliegen.
Das JC hat kein Ermessen, ob es eine EinV nach Ablauf von 6 Monaten nur "bei Bedarf" fortschreibt, da das Gesetz hier eindeutig eine Fortschreibung nach spätestens 6 Monaten zwingend fordert.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Pflicht, das Formular des JC zur Entbindung des äD von der Schweigepflicht zu nutzen.
Es ist auch jede andere Form einer Schweigepflichtentbindung zulässig, insbesondere darf man darin von seinem Recht gebrauch machen, diese auf bestimmte Zwecke und Inhalte einzuschränken, ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten.

Okay! Vielen, vielen Dank nochmal Ottokar!

Liebe Mitglieder, wer ist denn bereit dazu mir dabei zu helfen ein Schreiben für das JC und für den ÄD zu verfassen und zwar so, das es auch aussagekräftig ist und unmissverständlich ist.
Ohne euch schaffe ich es nicht.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Simone-

Allgemein: Wie man einen Brief ordentlich aufbaut, wirst du wissen - oder?

EGV heißt Eingliederungs-Vereinbarung, das ist ein Vertrag, den du akzeptieren (unterschreiben) sollst. Du möchtest diese Vereinbarung (diesen Vertrag) nicht akzeptieren und unterschrieben, also beginnt jetzt die Verhandlungsphase über den Inhalt. Das muss klar und deutlich deinem Schreiben zu entnehmen sein.

Im Prinzip hast du bereits alle Texte für das Schreiben bezüglich EGV Verhandlungsphase bereits vorliegen.

- Als Einleitung kurzer Dank zur Gelegenheit, die EGV vom xxxx überprüfen zu können.

- Gesetzestexte, die Aussagen, dass Verhandlung vor hoheitlicher Festsetzung als Verwaltungsakt Vorrang hat.

- Schreiben, dass in diesem Sinne die Eingliederungsvereinbarung überprüft wurde, doch leider so nicht akzeptiert und unterschrieben werden kann.

- Begründung von Ottokar einfügen

- Schreiben, dass du selbstverständlich gerne bereit bist, einen erneuten Vorschlag seitens des JC zu überprüfen.

- Deutlich klar machen, dass du eine rechtskonforme EGV selbstverständlich unterschreiben wirst.

- Wenn du möchtest - Drohkulisse aufbauen: deutlich machen, dass du, im Falle eines EG-Verwaltungsakts mit dem gleichen oder einem ähnlich rechtsfehlerhaften Inhalt sofort Widerspruch einreichen wirst. Auch eine Klage beim SG wirst du nicht scheuen. Möglicherweise ankündigen, dass du im Falle eines EG-VA über eine FAB nachdenkst.


Wenn du das jetzt trotzdem nicht schaffst, kann vielleicht jemand helfen. Ich schaffe es leider nicht.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Steve-O

Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32
Allgemein: Wie man einen Brief ordentlich aufbaut, wirst du wissen - oder?

EGV heißt Eingliederungs-Vereinbarung, das ist ein Vertrag, den du akzeptieren (unterschreiben) sollst. Du möchtest diese Vereinbarung (diesen Vertrag) nicht akzeptieren und unterschrieben, also beginnt jetzt die Verhandlungsphase über den Inhalt. Das muss klar und deutlich deinem Schreiben zu entnehmen sein.

Im Prinzip hast du bereits alle Texte für das Schreiben bezüglich EGV Verhandlungsphase bereits vorliegen.

- Als Einleitung kurzer Dank zur Gelegenheit, die EGV vom xxxx überprüfen zu können.

- Gesetzestexte, die Aussagen, dass Verhandlung vor hoheitlicher Festsetzung als Verwaltungsakt Vorrang hat.

- Schreiben, dass in diesem Sinne die Eingliederungsvereinbarung überprüft wurde, doch leider so nicht akzeptiert und unterschrieben werden kann.

- Begründung von Ottokar einfügen

- Schreiben, dass du selbstverständlich gerne bereit bist, einen erneuten Vorschlag seitens des JC zu überprüfen.

- Deutlich klar machen, dass du eine rechtskonforme EGV selbstverständlich unterschreiben wirst.

- Wenn du möchtest - Drohkulisse aufbauen: deutlich machen, dass du, im Falle eines EG-Verwaltungsakts mit dem gleichen oder einem ähnlich rechtsfehlerhaften Inhalt sofort Widerspruch einreichen wirst. Auch eine Klage beim SG wirst du nicht scheuen. Möglicherweise ankündigen, dass du im Falle eines EG-VA über eine FAB nachdenkst.


Wenn du das jetzt trotzdem nicht schaffst, kann vielleicht jemand helfen. Ich schaffe es leider nicht.


Mein Problem ist, ich weis nicht wie ich das alles in Sinnvolle, Schlagkräftige und verständliche schreiben mit eventuellen Paragraphen etc. Verfassen muss/kann. Auch Psychisch bin in ich nicht auf der Höhe, darum geht ja der ganze Wirbel mit dem JC.

:heul:
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast50147

Im Prinzip genügt die Begründung von @ Ottokar,
verbunden mit dem Satz
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32
dass du selbstverständlich gerne bereit bist, einen erneuten Vorschlag seitens des JC zu überprüfen und zu konstruktiver Zusammenarbeit mit dem JC immer bereit bist.

Fettnäpfchen

Steve-O

Ich hoffe das ist jetzt von dir verstanden worden!
Zu Ottokars Begründungen fehlt nur

Im Briefkopf oben
deine Anschrit mit BG Nr. und das Datum

Dann die Anschrift vom JC mit
z.Hd. SB Name
vor der Postleitzahl Ort

Sehr gee... D und Herren oder der Name

Ihre Eingliederungsvereinbarung (nachfolgend EinV genannt) vom ..........

Begründung
dann Ottokars Begründung reinkopieren
(wenn es kein schönes Bild macht kannst du ja einzelne Absätze machen)

evtl. noch
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32- Wenn du möchtest - Drohkulisse aufbauen: deutlich machen, dass du, im Falle eines EG-Verwaltungsakts mit dem gleichen oder einem ähnlich rechtsfehlerhaften Inhalt sofort Widerspruch einreichen wirst. Auch eine Klage beim SG wirst du nicht scheuen. Möglicherweise ankündigen, dass du im Falle eines EG-VA über eine FAB nachdenkst.

Dann Unterschrift und fertig !

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Steve-O

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2021, 16:42:50
Steve-O

Ich hoffe das ist jetzt von dir verstanden worden!
Zu Ottokars Begründungen fehlt nur

Im Briefkopf oben
deine Anschrit mit BG Nr. und das Datum

Dann die Anschrift vom JC mit
z.Hd. SB Name
vor der Postleitzahl Ort

Sehr gee... D und Herren oder der Name

Ihre Eingliederungsvereinbarung (nachfolgend EinV genannt) vom ..........

Begründung
dann Ottokars Begründung reinkopieren
(wenn es kein schönes Bild macht kannst du ja einzelne Absätze machen)

evtl. noch
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32- Wenn du möchtest - Drohkulisse aufbauen: deutlich machen, dass du, im Falle eines EG-Verwaltungsakts mit dem gleichen oder einem ähnlich rechtsfehlerhaften Inhalt sofort Widerspruch einreichen wirst. Auch eine Klage beim SG wirst du nicht scheuen. Möglicherweise ankündigen, dass du im Falle eines EG-VA über eine FAB nachdenkst.

Dann Unterschrift und fertig !

MfG FN


Ich werde morgen früh mal versuchen was zusammen zu kitzeln und poste es dann vorher hier wenn das ok ist. Natürlich ohne Namen zu nennen etc.


Und was ist damit? Das muss ja auch dann irgendwie mit in das Schreiben rein oder?!

Zitat von: Gast50147 am 03. Oktober 2021, 11:16:19
Im Prinzip genügt die Begründung von @ Ottokar,
verbunden mit dem Satz
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32
dass du selbstverständlich gerne bereit bist, einen erneuten Vorschlag seitens des JC zu überprüfen und zu konstruktiver Zusammenarbeit mit dem JC immer bereit bist.


Brauche ich dann dem ÄD erstmal garnichts zukommen lassen? Weil die SBs haben mir ja wie gesagt wieder alles NEU mitgegeben, also Neuen Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtsentbindungen... wie gehe ich diese Sache dann an?

UND

Was mache ich wenn die mich wieder zum Gespräch einladen? Ich weiß dann garnicht was ich da sagen soll? Habe heute nochmL versucht bekannte von mir dafür zu gewinnen das jemand mitkommt zu Terminen, aber da will einfach niemand mit mir hin.

Mfg Steve-O
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Saskia

@Steve-O

Du bist ziemlich schlau, keine Ahnung warum Du Dich immer noch mit dem JC rumschlägst.


Steve-O

Zitat von: Saskia am 03. Oktober 2021, 20:03:01
@Steve-O

Du bist ziemlich schlau, keine Ahnung warum Du Dich immer noch mit dem JC rumschlägst.


Was soll das jetzt bitte?
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Steve-O

Ich habe es mal so gut gemacht wie ich konnte. Hoffe es ist so OK?
An einer Stelle mit den Gesetzestexten usw. brauche ich nochmal eure Hilfe.

Und natürlich wenn nochwas fehlt oder verbessert oder besser formuliert werden kann/muss.

siehe Anhang:

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Simone-

Den Text zur Rechtsgrundlage habe ich eingefügt. Siehe Anhang docx Datei.

Alles nochmal genau durchlesen, schaffe ich jetzt zeitlich nicht mehr.

Jedenfalls würde das Ding immer Eingliederungsvereinbarung nennen - nicht EinV.

Und Vereinbarung ohne h (nicht Vereinbahrung)


PS: Wenn du nochmal alles (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen) bekommen hast, dann würde ich der Ordnung halber den Gesundheitsfragebogen nochmal ausfüllen, nochmal die eigenen Schweigepflichtsentbindungen zusammenstellen und alles nochmal NACHWEISBAR dem ÄD zukommen lassen. Am Besten mit Anschreiben, so wie ich vorher mal geschrieben habe. Wenn du die Adresse des ÄD kennst, kannst du es ja eventuell per Einschreiben schicken, mit Hinweis auf Zeugen, die beim Packen des Umschlags dabei waren und den Inhalt bezeugen können.

Wenn du nicht so weit weg wärst, würde ich als Beistand mitgehen bzw. das mit dir abgeben.





[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
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Steve-O

Zitat von: Simone- am 04. Oktober 2021, 09:43:04
Den Text zur Rechtsgrundlage habe ich eingefügt. Siehe Anhang docx Datei.

Alles nochmal genau durchlesen, schaffe ich jetzt zeitlich nicht mehr.

Jedenfalls würde das Ding immer Eingliederungsvereinbarung nennen - nicht EinV.

Und Vereinbarung ohne h (nicht Vereinbahrung)


Vielen Dank Simone!

Ich schaue heute Nachmittag/Abend nochmal drüber und lasse es am ende nochmal durch eine Online Rechtschreibprüfung laufen.


Falls noch jemand irgendwas bemerkt was noch fehlt oder verbessert werden muss, bitte melden!!!

Danke für alles!
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast50147

Aus deinem Schreiben kopiert:
Auch eine Klage beim Strafgericht werde ich scheuen.
Im Falle eines EG-Verwaltungsaktes denke ich ebenfalls über eine Fallaufsichtsbeschwerde nach
_______________________
Es muss Sozialgericht heißen nicht Strafgericht
ebenso muss es Fachaufsichtsbeschwerde heißen und nicht Fallaufsichtsbeschwerde
Die benannten § würde ich raus lassen und nur einen Hinweis auf die Rechtsgrundlagen geben.  Die § kennt dein SB selber, bzw. muss sie kennen!

Die § kannst du in deine Klagebegründung oder deinem eA dem Sozialgericht vortragen, wenn dein SB sich stur stellt.

Das Ganze würde ich in einem etwas freundlicheren Ton schreiben, der aber die Bestimmtheit deiner künftigen Handlung deutlich ausdrückt.

Mit dem jetzigen Text gehst du auf volle rechtliche Konfrontation mit dem SB und verhinderst damit unter Umständen ein konstruktives persönliches Gespräch, wenn er dich auf dem Kieker hat und seine kleine "Macht" gegen dich ausspielen will.

Fettnäpfchen

Steve-O

Ich habe gleich den Verbesserungsvorschlag von Simone- gelesen und bis auf die
Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26_______________________
Es muss Sozialgericht heißen nicht Strafgericht
ebenso muss es Fachaufsichtsbeschwerde heißen und nicht Fallaufsichtsbeschwerde
Die benannten § würde ich raus lassen und nur einen Hinweis auf die Rechtsgrundlagen geben.  Die § kennt dein SB selber, bzw. muss sie kennen!
Punkte, die du ja noch ausbessern musst, stört mich nur eins.
Dass hier:
ZitatSelbstverständlich bin ich gerne dazu bereit einen erneuten Vorschlag seitens des Jobcenters zu überprüfen und eine Rechtskonforme Eingliederungsvereinbarung werde ich gerne unterschreiben.
würde ich mit den Worten > nach Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit durch den Amtsärztlichen Dienst< ergänzen!
Also in:
Selbstverständlich bin ich gerne dazu bereit, nach Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit durch den Amtsärztlichen Dienst, einen erneuten Vorschlag seitens des Jobcenters zu überprüfen und eine Rechtskonforme Eingliederungsvereinbarung werde ich gerne unterschreiben.

Der Grund ist
das in Pkt 3 der von Ottokar aufgezeigte Gründe steht das eine EinV nur mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten abgeschlossen werden soll/darf und
Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2021, 20:42:25Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
damit kannst du ja schlecht schreiben eine andere EinV würdest du unterschreiben!
DAS IST EIN KOMPLETTER WIDERSPRUCH an sich! der so nicht da hin gehört!

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Ich weiß nicht genau, warum machst du aus der Sache so ein Drama?

Der ÄD hat alles von dir bekommen, mit Einschreiben. (warum kontaktierst du die nicht einfach)

Du hast eine EGV, wenn auch klar rechtswidriger Inhalt, also die andere (vom 30.09.21) ist in den Mülleimer.
Zumal man eh nicht zur Unterschrift verpflichtet werden kann.
Erst recht nicht wenn die andere EGV gerade mal 4 Wochen alt ist.

Aktuell wird deine Erwerbsfähigkeit geprüft, bis zum Ergebnis muss das JC abwarten.
So lange kann es dich zu gar nichts Verdonnern, weder eine erneute EGV noch Maßnahmen und Jobangebote mit Pflichtbewerbung.

Ich würde einfach warten was weiter passiert, von JC Seite.
Mit dem Schreiben machst du es sicherlich nicht einfacher für dich.

Meine Vermutung hier, das JC glaubt jemanden vor sich zu haben, mit dem man alles machen kann.
Das einzig Verpflichtende für dich im Moment ist die Zusammenarbeit mit dem ÄD, dem bist du auch nachgekommen.