Schweigenpflichtsentbindungen aus Forum NICHT gültig bei ÄD ?!

Begonnen von Steve-O, 30. September 2021, 11:16:45

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Kaputt

Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 11:39:08dass ich durch einen rechtswidrigen Akt auf den aktiven Klageweg durch das JC gezwungen werde und die Sinnlosigkeit aufzeigen
Dann weiß das JC auch gleich was die Uhr geschlagen hat.
Aber im Endeffekt muss jeder TE selber wissen welchen Weg er geht. Er muss ja letztendlich auch alles vertreten.

Man muss aber immer dem anderen einen Spielraum zum Rückzug  geben wo er sein Gesicht wahren kann. Bei 2 eisenharten gibt es immer nur 1 Gewinner, beim gemäßigten Weg unter Umständen 2

Simone-

Die §§ aus der Schweigepflichtentbindung dürften noch stimmen:

§ 8 SGB II
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html
44a SGB II
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__44a.html
§ 76 Abs. 1 und 2 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__76.html

Habe mal zwei Briefe geschrieben, in einer Datei. Siehe Anhang.


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Kaputt

#62
Lach, das ist ja der Brief von ottokar gemischt mit einem Teil des Briefes von steve-O.
Das SG Urteil zählt schon mal nicht. Jedes SG kann und wird eigenständig entscheiden und ist nicht an das genannte SG Urteil gebunden.
Das Zitat ist echt überflüssig.

Eine Fachaufsichtsbeschwerde hat keinen Erfolg mehr wenn bereits ein SG Verfahren läuft. Die muss schon vorher gemacht werden.
Das JC kann dann höchstens noch die EinV aufheben

Dann unterstellst du dem JC auch künftig einen VA mit gleichen oder ähnlichen Rechtsfehlern zu erlassen die du im Absatz vorher als Rechtsfehler rügst.
Besser wäre wohl die Aufforderung künftig rechtskonform zu handeln.

Ein Widerspruchsverfahren kann sich durchaus 3 Monate hinziehen. Vorher gibts keine Klagemöglichkeit.

Hinweis
* .... dass ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt nur in Betracht kommt, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen; was im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen wäre (Bundessozialgericht – B 14 AS 195/11 R – Urteil vom 14.02.2013).

Konsensuale Handlungen des JC sind eine Strategie zur Konfliktvermeidung.

Dann muss es heißen: vor DAS SG nicht DEM SG
Und wieso SGB alte Fassung? Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 20. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2094) 01.01.2011 (25.06.2011) - Das ist die neue Fassung (n.F.)

Auweia das wird was langes. Da gibt es aber viel bessere Wege! Dann mal viel Glück bei der Sache.
Professionell ist was anderes  :mocking:

Gast50787

#63
@ steve-O du schreibst in deiner Antwort # 8:
Wenn der ÄD Entscheiden würde, das ich wieder Arbeiten gehen KANN dann hätte ich ein Problem, weil es mir seit Jahren schlecht geht. Daher finde ich es wichtig meine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit diese entsprechend was dazu sagen können.

Du kannst doch die Entbindung von der Schweigepflicht so begrenzen, dass dein Arzt nur die negativen Krankheitsbefunde rausgeben darf sofern die nicht Jahre alt sind,
und dazu seine persönliche Einschätzung deines derzeitigen Krankheitsbildes.
Dabei gibt es doch keine Probleme.

Der äD aber kann gar keine rechtsmittelfähige Begründung für die Nichtannahme der Entbindung raus geben. Das wäre Sache des JC.

BigMama

Zitat von: Gast50787 am 05. Oktober 2021, 15:32:51Du kannst doch die Entbindung von der Schweigepflicht so begrenzen, dass dein Arzt nur die negativen Krankheitsbefunde rausgeben darf sofern die nicht Jahre alt sind,
und dazu seine persönliche Einschätzung deines derzeitigen Krankheitsbildes.
Dabei gibt es doch keine Probleme.

Was? Ich glaube ich missverstehe dich. Soll der Arzt nur die negativen Schilderungen und Befunde mitteilen, jedoch nicht ob ein Medikament oder eine Therapie Wirkung gezeigt haben und eine Besserung eintrat?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50147

Frau Simone hat übernommen
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 09:50:14
Wenn sich der TE für meinen längeren Weg mit Nennung von Rechtsgrundlagen entscheidet, wäre es tatsächlich besser, du hältst dich ab jetzt raus. [/quote]

Gast50787

Zitat von: BigMama am 05. Oktober 2021, 16:06:10Ich glaube ich missverstehe dich.
Ach Big Mama ich hab mich wieder mal zu kurz und missverständlich ausgedrückt.
Natürlich soll und muss er die Medikation und den Therapieplan mit raus geben.
Nur dann ist in Verbindung mit negativen Befunden festzustellen wie krank er wirklich ist und ob die Therapie anschlägt oder nicht.

Steve-O

Leute, jetzt bin ich KOMPLETT verwirrt. Jetzt weiß ich absolut nicht mehr wo hinten und vorne ist.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast50147

Aus deiner Antwort # 56:
Ich mache es so wie du, weil ich genug ertragen musste in all den Jahren.
Gemeint hasst du damit Frau Simone und die hat schon Vorarbeit geleistet.

Kaputt

#69
Zitat von: Gast50147 am 05. Oktober 2021, 16:40:14Frau Simone hat schon Vorarbeit geleistet.
So gut sie konnte. Ihr Schreiben ist quasi Ausbesserungspflichtig.
Ein geschäftlich bedeutsames Schreiben sieht anders aus.

Da spreche ich aus beruflicher Erfahrung. An den "kleinen" SB bringt das gar nix. Der lässt ihn am ausgestreckten Arm verhungern und "nach oben" dringt sowieso nix durch.

Deutlich würde ich zum Ausdruck bringen, dass eine EinV eine freiwillige Abmachung zwischen steve-O und dem JC ist die mein Krankheitsbild zu berücksichtigen hat, wenn es vom ä.D. festgestellt ist.

Wenn ich schon lese "rechtsmittelfähige Begründung vom ä.D." muss ich lachen.
Sowas kann und darf der gar nicht ausstellen sonst wäre er u.U. verklagbar.
... eine Fortschreibung ist lt. Gesetz nicht erforderlich steht im Brief ....
da würde ich schon das Gesetz dazu benennen.
Und weiter im Brief: ... ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten ...
hier würde ich explizit auf die DSGVO verweisen
Und eine korrekte Anrede lautet: "Sehr geehrte Damen und Herren"

Und bei allem daaran denken:
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 13:38:06
Man muss aber immer dem anderen einen Spielraum zum Rückzug  geben wo er sein Gesicht wahren kann.


Steve-O

Macht mir keine Vorwürfe. Ich bin nur verzweifelt und suche nach einer Lösung. Ich weiß jetzt gerade wieder nicht mehr was ich tun soll.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Kaputt

Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 17:02:26Macht mir keine Vorwürfe. Ich bin nur verzweifelt und suche nach einer Lösung.
Dir macht doch keiner Vorwürfe und die Lösung bringt doch @ Simone.
Die hat genug negative Erfahrungen mit dem JC gemacht und kennt sich daher aus.
Also Kopf hoch, das wird schon!

blaumeise

Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31So gut sie konnte. Ihr Schreiben ist quasi Ausbesserungspflichtig.
Ein geschäftlich bedeutsames Schreiben sieht anders aus.
Wie wär's, wenn du zwei komplette Schreiben erstellst, wenn du meinst, es so viel besser zu können als @Simone?

Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 14:03:43Habe mal zwei Briefe geschrieben, in einer Datei. Siehe Anhang.
Ich finde die Schreiben gut. In Sachen EinV kenne ich mich nicht aus, aber da du Ottokars Stichpunkte hergenommen hast, passt das. Habe ich auch immer so gehandhabt. Und wenn man Paragraphen zur Hand hat und die mit einfügt, dann schadet das nicht. Wieso sollte es.

Steve-O

Zitat von: blaumeise am 05. Oktober 2021, 18:57:40
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31So gut sie konnte. Ihr Schreiben ist quasi Ausbesserungspflichtig.
Ein geschäftlich bedeutsames Schreiben sieht anders aus.
Wie wär's, wenn du zwei komplette Schreiben erstellst, wenn du meinst, es so viel besser zu können als @Simone?

Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 14:03:43Habe mal zwei Briefe geschrieben, in einer Datei. Siehe Anhang.
Ich finde die Schreiben gut. In Sachen EinV kenne ich mich nicht aus, aber da du Ottokars Stichpunkte hergenommen hast, passt das. Habe ich auch immer so gehandhabt. Und wenn man Paragraphen zur Hand hat und die mit einfügt, dann schadet das nicht. Wieso sollte es.

Ich bin schon kurz davor auf Beitrag Melden zu kklicken. Weil ich jetzt so durcheinander bin, dass ich echt nicht mehr weiß was ich für richtig halten soll.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

justine1992

Es gibt hier kein RICHTIG oder FALSCH!!!
Du musst das alleine entscheiden. Es gibt (offensichtlich) viele Möglichkeiten. Niemand hier weiß, was für Dich das Beste ist.
Aber, egal, wie Du Dich entscheidest. Du solltest es verstanden haben. Was Du schreibst, warum es schreibst. Und wie Du es schreibst. Niemand hier kann Dir diese Verantwortung abnehmen. 
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.