Schweigenpflichtsentbindungen aus Forum NICHT gültig bei ÄD ?!

Begonnen von Steve-O, 30. September 2021, 11:16:45

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Simone-

Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
Deutlich würde ich zum Ausdruck bringen, dass eine EinV eine freiwillige Abmachung zwischen steve-O
Das wurde klar gemacht.

Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
und dem JC ist die mein Krankheitsbild zu berücksichtigen hat, wenn es vom ä.D. festgestellt ist.
Die Leistungs-Erwerbsfähigkeit bzw. deren Umfang ist doch noch nicht mal festgestellt. Sowas wird erst wichtig, wenn das Gutachten da ist und es dann an die Vermittlung geht. Also was soll der verwirrende Schwachsinn.

Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
Wenn ich schon lese "rechtsmittelfähige Begründung vom ä.D." muss ich lachen.
Sowas kann und darf der gar nicht ausstellen sonst wäre er u.U. verklagbar.
Angeblich will der ÄD die eigenen Entbindungen von der Schweigepflicht nicht nehmen - und das darf er nicht schriftlich mitteilen? Um so besser...

Wie auch immer.

Du bist jetzt dran: Wenn du es besser kannst, texte du für Steve-O die Schreiben, wie du meinst dass es richtig ist. Er wird deine Verbesserungsvorschläge nicht umsetzen können.

Also los...


@ Steve-O
In jedem Thread wird es mindestens einen geben, der das, was andere dem Hilfesuchenden vorschlagen, prinzipiell madig macht. Egal ob es vorgefertigte Schreiben sind, Handlungs- bzw. Vorgehensweisen geraten werden, oder was auch immer - es wird dagegen getextet was das Zeug hält. Oft sind es User, die plötzlich auftauchen, überall mitschreiben und ihre Beitragsanzahl mit viel bla bla aufblähen.
Leider verwirren den Hilfesuchenden diese Beiträge.

Aber jetzt ist ja @Kaputt dran, und schreibt dir bessere Briefe.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Steve-O

Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 21:42:48
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
Deutlich würde ich zum Ausdruck bringen, dass eine EinV eine freiwillige Abmachung zwischen steve-O
Das wurde klar gemacht.

Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
und dem JC ist die mein Krankheitsbild zu berücksichtigen hat, wenn es vom ä.D. festgestellt ist.
Die Leistungs-Erwerbsfähigkeit bzw. deren Umfang ist doch noch nicht mal festgestellt. Sowas wird erst wichtig, wenn das Gutachten da ist und es dann an die Vermittlung geht. Also was soll der verwirrende Schwachsinn.

Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
Wenn ich schon lese "rechtsmittelfähige Begründung vom ä.D." muss ich lachen.
Sowas kann und darf der gar nicht ausstellen sonst wäre er u.U. verklagbar.
Angeblich will der ÄD die eigenen Entbindungen von der Schweigepflicht nicht nehmen - und das darf er nicht schriftlich mitteilen? Um so besser...

Wie auch immer.

Du bist jetzt dran: Wenn du es besser kannst, texte du für Steve-O die Schreiben, wie du meinst dass es richtig ist. Er wird deine Verbesserungsvorschläge nicht umsetzen können.

Also los...


@ Steve-O
In jedem Thread wird es mindestens einen geben, der das, was andere dem Hilfesuchenden vorschlagen, prinzipiell madig macht. Egal ob es vorgefertigte Schreiben sind, Handlungs- bzw. Vorgehensweisen geraten werden, oder was auch immer - es wird dagegen getextet was das Zeug hält. Oft sind es User, die plötzlich auftauchen, überall mitschreiben und ihre Beitragsanzahl mit viel bla bla aufblähen.
Leider verwirren den Hilfesuchenden diese Beiträge.

Aber jetzt ist ja @Kaputt dran, und schreibt dir bessere Briefe.
Ich habe @kaputt nicht um hilfe gebeten. Ich bin einfach nur unsicher in allem was ich mache, weil ich so oft im Leben aufs Maul gefallen bin.
Ich denke ich lasse das jetzt so, mache morgen früh alles fertig und lasse es nochmal hier hoch wenn ich fertig bin. Lasse dich/euch drüber schauen und gut ist.

Ich bin zwar sehr Psychisch belastet, aber ich Persönlich fand das was du geschrieben hast super und bin der Meinung das es der richtige Weg ist.
I
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Kaputt

Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 21:54:07aber ich Persönlich fand das was du geschrieben hast super und bin der Meinung das es der richtige Weg ist.
Na also dann passt doch alles! Leg los!

Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 21:42:48Angeblich will der ÄD die eigenen Entbindungen von der Schweigepflicht nicht nehmen - und das darf er nicht schriftlich mitteilen?
Die weiß noch nicht mal den Unterschied zwischen einer schriftlichen Mitteilung und einem rechtsmittelfähigen Bescheid. Die Dame ist super.

Oh nein @ Simone! Du hast den Thread an dich gezogen, also führe deinen Schützling durch das JC-Gewirr.
Einen anderen User hast ja auch schon aufgefordert sich raus zu halten.

Ich habe nur meine Meinung geäußert und deine grammatischen Fehler aufgezeigt. Und in einem Forum lasse ich mir von dir nichts verbieten.

Gast50147

Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 21:54:07Ich habe @kaputt nicht um hilfe gebeten. Ich bin einfach nur unsicher in allem was ich mache, weil ich so oft im Leben aufs Maul gefallen bin.
Nein du hast das ganze Forum um Hilfe gebeen nicht einen Einzelnen.
Bin recht froh mich rechtzeitig ausgeklinkt zu haben, damit die "Klugen" ungestört freie Fahrt haben  :grins:

Steve-O

Zitat von: Gast50147 am 06. Oktober 2021, 09:51:03
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 21:54:07Ich habe @kaputt nicht um hilfe gebeten. Ich bin einfach nur unsicher in allem was ich mache, weil ich so oft im Leben aufs Maul gefallen bin.
Nein du hast das ganze Forum um Hilfe gebeen nicht einen Einzelnen.
Bin recht froh mich rechtzeitig ausgeklinkt zu haben, damit die "Klugen" ungestört freie Fahrt haben  :grins:

harry so wie es rüber kam, sollte es nicht rüberkommen. Wirklich nicht!
Mir läuft halt die Zeit davon, ich weiß garnicht wie ich mit allem umgehen soll. Durch das geschriebene von @kaputt ist für mich alles noch Problematischer geworden. Und Konflikte zwischen anderen Usern helfen mir echt nicht weiter. :sad:
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

justine1992

Bild' Dir selbst Deine Meinung!
Wenn Du der Meinung bist, dass @Simone- Dir am besten hilft, dann höre doch einfach nicht auf die anderen. Ich finde die unterschiedlichen Ansätze und Hinweise sehr hilfreich. Und ich (!) würde mich nicht blind auf Fremde verlassen. Du solltest die Paragrafen, die Du zitierst, wenigstens mal gelesen (und damit überprüft) haben, wenn möglich sogar verstanden.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50787

Der ottokar hat doch alles 100 pro korrekt zum kopieren geschrieben.
Sehr geehrtes Team drüber und Mit freundlichem Gruß drunter, die BG-Nr. angeben und ab die Post per Einschreiben.
ok, man kanns höflicher schreiben, aber ist das JC immer höflich zu uns?
Wichtig ist nur denen ihre Fehler aufzuzeigen.
Ich würde das auch in Form einer Fachaufsichtsbeschwerde machen.

justine1992

und wieder eine Meinung...
Zitat von: Gast50787 am 06. Oktober 2021, 11:11:11Ich würde
Das heißt aber doch nicht, dass Du das so machen, musst, @Steve-O!
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Steve-O

Zitat von: justine1992 am 06. Oktober 2021, 11:27:27
und wieder eine Meinung...
Zitat von: Gast50787 am 06. Oktober 2021, 11:11:11Ich würde
Das heißt aber doch nicht, dass Du das so machen, musst, @Steve-O!

Habe ja auch garnicht gesagt das ich das "muss".
Ich werde die Schreiben von Simone anpassen mit Adressen etc. und dann so ausdrucken, unterschreiben für mich kopieren und dann morgen per Einschreiben Wegschicken. Und dann abwarten.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Ottokar

Ich hatte mich doch bereits auf Seite 2 in Antwort #30 erschöpfend geäußert.
Den dortigen Text kann man so wie er ist als Begründung übernehmen und muss lediglich eine Anrede darüber und eine Grußformel darunter setzen.

Was die Schweigepflichtentbindung betrifft, würde ich dem äD den Wind aus den Segeln nehmen und das Formular anpassen, wie schon in Antwort #22 im 2. Absatz beschrieben.
Einen Scanner hast du ja offenbar und sofern du mit Bildbearbeitung nicht soweit vertraut bist, das so hinzubekommen, scanne das Formular so ein, dass du zunächst den oberen Teil ohne Unterschriftenleiste einscannst und in ein Word- oder Write-Dokument als Hintergrund oben Links bündig einfügst. Das gleiche machst du dann mit der Unterschriftenleiste, die setzt du dann unten links bündig ein (Bild einfügen und als hinter den Text formatieren).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast50147

#86
Hier hast du deinen Brief. Ottokar fast im Original. Damit gibst du deine Rechtsposition bekannt, machst deutlich dass du informiert bist ..... und das wars! Einfach in Word rein kopieren! Dann mal warten was das JC schreibt

Absender dein Name                                                                  05.10.2021
straße ort


Empfänger JC
straße Ort

BG-Nr. xxxxxxxx

Sehr geehrtes Team,

es gibt keine Eingliederungsvereinbarung (nachfolgend EinV genannt)
vom 13.09.2021 die fortgeschrieben werden könnte.

Die EinV vom 03.09. und 30.09.2021 sind inhaltlich identisch, eine Fortschreibung ist lt. Gesetz nicht erforderlich.

Die EinV vom 03.09.2021, und damit auch inhaltlich identische vom 30.09.2021, sind aus den folgenden Gründen rechtswidrig:

Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf,
andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV nicht vor.

Alles was unter den Punkten 4. und 5. steht sind gesetzlich geregelte Pflichten und Ansprüche,
die gemäß §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen,
da sie nicht dem Ermessen des Jobcenters unterliegen.

Es besteht ihrerseits kein Ermessen, ob eine EinV nach Ablauf von 6 Monaten oder nur "bei Bedarf" fortzuschreiben ist.
Das Gesetz fordert hier eindeutig, dass eine Fortschreibung nach spätestens 6 Monaten zwingend erforderlich ist.

Es gibt keine gesetzlich geregelte Pflicht, das Formular des Jobcenters zur Entbindung des Ärztlichen Dienstes von der Schweigepflicht zu nutzen.

Es ist auch jede andere Form einer Schweigepflichtentbindung zulässig, insbesondere darf man darin von seinem Recht Gebrauch machen, diese auf bestimmte Zwecke und Inhalte einzuschränken, ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten.

Aus vorgenannten Gründen kann die Eingliederungsvereinbarung (EinV) meinerseits nicht akzeptiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
steve-O


Ottokar

Anbei das Formular so wie es lt. Gesetz eigentlich aussehen müsste.
Die Formularfelder sind alles Freitextfelder, ich rate jedoch davon ab, den Text zu verändern.
Im Formularfeld unter "Einschränkung von Datenerhebung und -übermittlung" können (dann vor dem dort schon stehenden Text) zusätzlich noch Einschränkungen hinzugefügt werden.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
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jens123

Eine Schweigepflichtsentbindung ist an keine Form gebunden, daran ändert auch die Agentur für Arbeit nichts. Die haben ihr Formblatt natürlich so gestaltet, dass es ihnen am besten in den Kram passt. Desweiteren besteht kein Anspruch auf Abgabe einer Schweigepflichtsentbindung, diese ist IMMER freiwillig.

Ebenso offen ist es, ob der Ärztliche Dienst überhaupt von der Schweigepflichtsentbindung Gebrauch macht. Dieser ist nicht verpflichtet, bei den angegebenen Ärzten einen Befundbericht anzufordern. Das wird abgewogen, auch weil dadurch ein Honorar fällig wird.

Steve-O

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2021, 11:15:29
Anbei das Formular so wie es lt. Gesetz eigentlich aussehen müsste.
Die Formularfelder sind alles Freitextfelder, ich rate jedoch davon ab, den Text zu verändern.
Im Formularfeld unter "Einschränkung von Datenerhebung und -übermittlung" können (dann vor dem dort schon stehenden Text) zusätzlich noch Einschränkungen hinzugefügt werden.

Danke dir Ottokar! Vielen, vielen Dank!!!

Zitat von: jens123 am 07. Oktober 2021, 18:55:12
Eine Schweigepflichtsentbindung ist an keine Form gebunden, daran ändert auch die Agentur für Arbeit nichts. Die haben ihr Formblatt natürlich so gestaltet, dass es ihnen am besten in den Kram passt. Desweiteren besteht kein Anspruch auf Abgabe einer Schweigepflichtsentbindung, diese ist IMMER freiwillig.

Ebenso offen ist es, ob der Ärztliche Dienst überhaupt von der Schweigepflichtsentbindung Gebrauch macht. Dieser ist nicht verpflichtet, bei den angegebenen Ärzten einen Befundbericht anzufordern. Das wird abgewogen, auch weil dadurch ein Honorar fällig wird.

Allein schon aus dem Grund, weil ich weis das das JC und der ÄD im regen Verkehr miteinander sind, bin ich mir sicher das sich der ÄD (durch Absprache meiner SBs) die Unterlagen (Befundberichte etc.) Anfordern wird. Aber egal, abwarten.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"