Schweigenpflichtsentbindungen aus Forum NICHT gültig bei ÄD ?!

Begonnen von Steve-O, 30. September 2021, 11:16:45

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Gast50147

Steve-O
Ich sehe dass du dir sehr schwer tust mit der richtigen Formulierung und den Gründen.
Wenn du es nicht schaffst, schreibe ich dir eine vor die du nur zu kopieren brauchst.
@ Fettnäpfchen bitte ich dann mal drauf zu schauen weil meine sozialrechtlichen Kenntnisse mit seinen nicht mithalten können.

Fettnäpfchen

Zitat von: vanessa am 04. Oktober 2021, 15:45:39Ich weiß nicht genau, warum machst du aus der Sache so ein Drama?
vanessa weil die ihn systematisch fertig machen bzw es gemacht haben und es immer weiter versuchen. Wenn man da angeschlagen ist wird es nicht leichter mit so sinnfreien Anforderungen und du kannst davon ausgehen das er sofort eine EinV/VA bekommt wenn er nicht auf die EinV reagiert.
Kann auch mit dem Schreiben passieren da steht dann halt das es von seiner Seite zu keiner Einigung gekommen ist. Ähnliches hatte ich auch selber schon und am Schluss hat der Richter vom SG geglaubt was in der Akte vom JC Chef eingetragen wurde. Ist ja leicht wenn es am Telefon war und meine Begründung lautete Ich habe geschrieben und ich erwarte eine rechtlich zustehende schriftl. Antwort.
Ein vernünftiger SB weiß das es so nicht geht und alles andere wie hier ist entweder Unwissenheit o. interne Anweisung o. Hybris o. Rachegelüste o. alles zusammen.
Der Thread https://hartz.info/index.php?topic=120642.msg1378830#msg1378830 spricht für sich!

Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 16:10:22@ Fettnäpfchen bitte ich dann mal drauf zu schauen weil meine sozialrechtlichen Kenntnisse mit seinen nicht mithalten können.
Glaub ich jetzt nicht
was ich weiß habe ich mir hier erarbeitet und helfe weil auch mir geholfen wurde als ich 0 Ahnung von der SGB Materie hatte.
Zudem gibt es noch mein Standpunkt dass die mich nicht umsonst falsch beraten haben und dadurch Teile meiner Alterssicherung verloren gegangen sind und das ist nur ein Beispiel von viiieeeelllen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2021, 16:39:37ihn systematisch fertig machen bzw es gemacht haben und es immer weiter versuchen
Das ist ja auch meine Vermutung und das wird sich mit dem Schreiben, vermutlich erst recht nicht Ändern.

Darum würde ich auf das Schreiben gar keine Reaktion zeigen.
Hier hilft wohl eher nur noch die Anwältin von Steve-O weiter. wenn das JC meint hier eine Sanktion verhängen zu müssen.
Wenn sie es denn vor haben sollten und genau darauf, würde ich es hier ankommen lassen.

Natürlich weiß ich nicht ob Steve-O dem gewachsen ist.
Aber ohne grundsätzlichen Schuss vor den Bug dieser, offenbar völlig inkompetenten, MA im JC wird es wohl nie Ruhe geben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2021, 16:39:37das er sofort eine EinV/VA bekommt
Sollen sie doch tun, der Grund dafür wird aber schwierig.
Er hat ja eine EGV mit Unterschrift von Anfang September bei sich rum liegen.

Notfalls tut es evtl. noch ein Attest von einem Psychiater, das keine Termine im JC mehr wahr genommen werden können.
Eben wegen der ewigen Schikanen und der möglichen Angst vor dem JC.

Gast50147

Ich würde dem Rat von @ Ottokar folgen.
Es sind korrekte Ausführungen die rechtlich ok sind.
Was anderes kann ein RA auch nicht schreiben der sowieso an bestimmte Kriterien gebunden ist.
Steve-O dagegen ist frei in seinen Formulierungen.

Eine Sanktion sollte so meine ich verhindert werden, denn dann braucht er einen RA und es kann sich lange hinziehen.
Zitat von: vanessa am 04. Oktober 2021, 17:21:44
Natürlich weiß ich nicht ob Steve-O dem gewachsen ist.
Denke nein, so fertig wie sie den gemacht haben!

Simone-

Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26
Auch eine Klage beim Strafgericht werde ich scheuen.
werde ich NICHT scheuen - muss es heißen.

Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26
Die benannten § würde ich raus lassen und nur einen Hinweis auf die Rechtsgrundlagen geben.  Die § kennt dein SB selber, bzw. muss sie kennen!
Tut mir leid, aber das sehe ich aus persönlicher Erfahrung anders. Ohne Nennung Rechtsgrundlagen wird auch gerne mal völlig ignoriert was der LB schreibt. Wenn ein LB seine Rechte kennt UND sie in § bzw. Urteile nennen kann, kommt das ganz anders rüber. Mit so einem LB werden die SB deutlich vorsichtiger umgehen. Also IMMER ! die Rechtsgrundlagen nennen - gerne auch lang und breit.

Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26
Mit dem jetzigen Text gehst du auf volle rechtliche Konfrontation mit dem SB und verhinderst damit unter Umständen ein konstruktives persönliches Gespräch
Auch das sehe ich anders, denn der Grundton des Briefes ist genau wie er sein soll: Klar und deutlich.

Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26
.. wenn er dich auf dem Kieker hat und seine kleine "Macht" gegen dich ausspielen will
Und wenn ich dann so was wieder lese, geht mir der Hut hoch.

SB soll mal aufpassen, man ihn/sie nicht auf dem Kieker hat. Das ist der Ruf, den man sich als LB in seinem JC erarbeiten muss, erst dann hat man seine Ruhe.

Ich habe es schon öfter erzählt und tue das wieder:

Bevor ich das gelernt habe, wurde ich viele Jahre von den SB verarscht, mir wurde dreist ins Gesicht gelogen, ich wurde um Geld beschissen, es wurden Unterlagen verschlampt, ich wurde blöd angemacht, angepamt, als Depperl hingestellt, belogen, extra zum Termin bestellt, nur um für 5 Minuten Formulare entgegen zu nehmen, doch man ließ mich draußen 25 Minuten warten, während sie drinnen mit der Kollegin, die Kaffee für beide brachte, schwatzend und lachend saß, usw. usf.
Die Liste könnte ich ewig weiterführen.

Das hörte erst auf, als ich anfing, alles hundertprozentig nachweisbar einzureichen, in meinen Schreiben IMMER für alles lang und breit die Rechtsgrundlagen nannte, Widersprüche und Fachaufsichtsbeschwerden zu schreiben, Anfragen beim Datenschutz zu starten, und so weiter.

Es dauerte einige Zeit aber dann kapierte man beim JC, dass ich meine Rechte kenne und mich wehre. Erst dann behandelte man mich mit Respekt und Vorsicht. Es gab keine unnötigen Termine mehr, keine ungerechtfertigten Anliegen/Forderungen, keine Dumm-Versuche bei Eingliederungsvereinbarungen, keine Antragsvermeidung (brauchen Sie nicht beantragen, bekommen Sie sowieso nicht), nichts mehr dergleichen.


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Steve-O

Guten Morgen an euch alle.

Ich habe jetzt alles von euch gelesen. Allerdings bin ich jetzt so richtig Verwirrt.
Jetzt weiß ich garnicht mehr ob ich das überhaupt machen soll oder nicht. Ich weiß auch das ihr jetzt schreiben werdet, dass dies eh mir überlassen ist, ob ich das mache oder nicht. Schließlich ist das ein Selbsthilfe forum.

Da mir aber die Zeit wegrennt und ich aus den fast 10 Jahren (davor auch schonmal) beim JC aus eigener Erfahrung weiß wie die da drauf sind und wie die ihre "Kunden" fertig machen,  entscheide ich mich dazu zu Kämpfen.
Allerdings ist es nicht leicht für mich, ich habe die Fachoberschulreife, davon merkt man Mitlerweile nichts mehr.
Die Jahre beim JC haben Spuren hinterlassen...Natürlich ist nicht nur das JC schuld, der tot meines Vaters hat mich komplett aus der Bahn geworfen...Freunde sind gestorben...mein Bester Freund auch....usw...usw...

Ich habe viel verloren in meinem leben....ich war jetzt in dem jahr Erwerbsminderungsrente nicht beim Psychologen, das wird negativ ausfallen für mich, dass ist mir bewusst, aber in der Zeit als ich jetzt nicht beim JC war, ging es mir auch eindeutig besser.

Fakt ist, ich muss jetzt handeln, ich bitte euch um eure Hilfe und die gebt ihr mir ja auch. Meine Anwältin ist eh im Mutterschutz und  kann mir nicht helfen.

Ich frage mal ganz blöd....auch wenn ich sehr Schlau bin....wie eine hier meinte....


Was soll ich jetzt tun?
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Simone-

Zunächst wurde dir geraten, an das JC ein Schreiben zu senden. Jetzt gibt es wenige, die dir auf einmal raten, nichts zu machen.

Es ist nach wie vor an dir zu entscheiden, wessen Rat du folgst.

Nun erwähnst du auch, dass du handeln möchtest.

Also nimm deinen Brief bezüglich EGV Verhandlungen, lies nochmal genau drüber, bessere aus, was geschrieben wurde, setzt den Brief nochmal hier rein wenn du mit der Korrektur fertig bist - und dann schick das ab.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Steve-O

Ich hoffe so ist es jetzt richtig und komplett.

Oder soll ich wirklich überall "Eingliederungsvereinbarung" aus dem "EinV" machen? (siehe Anhang)


Zitat von: Simone- am 04. Oktober 2021, 09:43:04

PS: Wenn du nochmal alles (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen) bekommen hast, dann würde ich der Ordnung halber den Gesundheitsfragebogen nochmal ausfüllen, nochmal die eigenen Schweigepflichtsentbindungen zusammenstellen und alles nochmal NACHWEISBAR dem ÄD zukommen lassen. Am Besten mit Anschreiben, so wie ich vorher mal geschrieben habe. Wenn du die Adresse des ÄD kennst, kannst du es ja eventuell per Einschreiben schicken, mit Hinweis auf Zeugen, die beim Packen des Umschlags dabei waren und den Inhalt bezeugen können.


Wie meinst du das mit: " Am besten mit Anschreiben, so wie ich es vorher mal geschrieben habe."?!

Die Adresse habe ich. habe ja auch beim letzten mal alles per Einschreiben zum ÄD geschickt.

Wie formulliere ich das am besten, dass dies Zeugen bezeugen können? Ich wollte morgen früh alles komplett fertig machen und dann zur Post bringen. oder soll ich lieber noch 2-3- tage warten mit dem abschicken? bis zum 14.09. habe ich ja Zeit.

Und ich müsste noch hilfe haben beim Schreiben der Schweigepflichtsentbindungen, würde die dann gern auch noch Verschärfen wie hier jetzt mehrmals so schön erwähnt wurde.


ALso ich bin fest davon überzeugt, das mich die SBs wieder zu einem Persönlichen Gespräch einladen werden weil die dann genau wissen, das ich vor Ort nicht in der Lage bin mich so zu wehren wie Schriftlich.

MFG Steve-O



[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
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"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast50147

Die Meinungen hier sind "durchwachsen".
Ich persönlich bin als erstes immer für den normalen, geschäftlich-höflichen Weg der aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zu hartem Handeln aufzeigt.

Erst wenn das auf normalem geschäftlichen Weg nichts bringt, gehe ich im Folgeschreiben mit harten rechtlichem handeln ohne weitere Nachricht gegen den SB, das JC vor.

Damit habe ich jetzt meine Vorgehensweise dargelegt.
@ Simone ist gegenteiliger Ansicht. Das ist ihr gutes Recht. Allerdings kann man nicht ihr negatives Erlebtes nicht grundsätzlich verallgemeinern.
Der TE ist aufgeklärt und die letzte Entscheidung liegt nun beim TE.
Ich ziehe mich daher aus dem Thread zurück.

Edit: Persönlich denke ich dein Brief geht dem JC am A... vorbei. Solche kriegen sie zu Hunderten.

Steve-O

Zitat von: Gast50147 am 05. Oktober 2021, 09:21:27
Die Meinungen hier sind "durchwachsen".
Ich persönlich bin als erstes immer für den normalen, geschäftlich-höflichen Weg der aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zu hartem Handeln aufzeigt.

Erst wenn das auf normalem geschäftlichen Weg nichts bringt, gehe ich im Folgeschreiben mit harten rechtlichem handeln ohne weitere Nachricht gegen den SB, das JC vor.

Damit habe ich jetzt meine Vorgehensweise dargelegt.
@ Simone ist gegenteiliger Ansicht. Das ist ihr gutes Recht. Allerdings kann man nicht ihr negatives Erlebtes nicht grundsätzlich verallgemeinern.
Der TE ist aufgeklärt und die letzte Entscheidung liegt nun beim TE.
Ich ziehe mich daher aus dem Thread zurück.


Du brauchst dich da nicht zurückziehen harry, im gegenteil. Ich bin um jede hilfe Dankbar. Mehr als Dankbar sogar!

Allerdings ist es ja nicht das erste mal, das mich das JC bzw. deren SBs "fertig machen" wollen. Also vermute ich das es okay ist so einen "Ton anzuschlagen", im Reallife habe ich in solchen Situationen auch immer erst dann "meine klappe auf" wenn mir Unrecht wiederfährt. Und mir ist halt jetzt mehrfach Unrecht getan worden, ich wurde Beleidigt, Erpresst, Genötigt, die Unterlagen für den ÄD wurden von meinem EX SB einfach geöffnet usw...usw...usw... Jahre lang den selben Mist...

Ich bin dafür, dass hier jeder seine Meinung vertreten sollte und ich kann ja echt jede hilfe gebrauchen. Also bitte helft mir alle weiter.

Ich bin seit glaube 2012 oder sogar davor schonmal hier im Forum und ich wäre sicher das ein oder andere mal Verloren gewesen ohne die Hilfe von euch. Fettnäpfchen kenne ich glaub z.B. seit dem ich hier im Forum bin. Angie69 hies auch mal eine hier die ist wohl weg...leider...die hat mir auch immer geholfen...

Wenn ich könnte, würde ich euch alle Umarmen. Weil ohne dieses Forum und seine Leute, wäre ich Aufgeschmissen!

DANKE FÜR ALLES!
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Simone-

Zitat von: Gast50147 am 05. Oktober 2021, 09:21:27
Ich persönlich bin als erstes immer für den normalen, geschäftlich-höflichen Weg der aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zu hartem Handeln aufzeigt.
Und genau das sagt mein Schreiben aus. Unser Problem ist, dass du es anders bewertest. Ich hole einfach nur länger aus und nenne Rechtsgrundlagen. Das ist weder unhöflich noch ungeschäftlich und auch kein "hartes rechtliches Handeln" - jedenfalls meiner Meinung nach.

Wenn sich der TE für meinen längeren Weg mit Nennung von Rechtsgrundlagen entscheidet, wäre es tatsächlich besser, du hältst dich ab jetzt raus.
Anderenfalls halte ich mich raus, weil ich für Nebendiskussionen keine Zeit habe.
Also Steve-0 bitte entscheide, welchen Weg du gehen möchtest.

Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 09:09:51
Oder soll ich wirklich überall "Eingliederungsvereinbarung" aus dem "EinV" machen? (siehe Anhang)
Musst du wissen. Ich nutze IMMER die Ausdrucksweise, wie es vom JC kommt. Wenn das JC nirgendwo EinV schreibt, würde ich es auch nicht tun. Lieber mache ich mir die Mühe - ob nötig oder nicht ist mir egal.

Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 09:09:51
Wie meinst du das mit: " Am besten mit Anschreiben, so wie ich es vorher mal geschrieben habe."?!
Die Adresse habe ich. habe ja auch beim letzten mal alles per Einschreiben zum ÄD geschickt.
Meine Antwort #15

Anschreiben an den ÄD

- Anlagen auflisten
- Hinweis, falls eigene Entbindungen von der Schweigepflicht nicht angenommen werden, dies SCHRIFTLICH mit BEGRÜNDUNG und RECHTSGRUNDLAGE mitzuteilen ist
- DEUTLICH darauf hinweisen, dass es hier um gesundheitliche Daten geht, welche ganz besonders dem DATENSCHUTZ unterliegen

Wenn du möchtest, kannst du noch dazu schreiben, dass diese Unterlagen bereits NACHWEISLICH seit dem xxxxx beim ÄD vorliegen und du der Güte halber das alles nochmal schickst, so wie es vom JC gewünscht wurde.

Text Zeugen:
dieser Umschlag enthält wichtige und sensible medizinische Unterlagen im Hinblick auf den Datenschutz. Sämtliche aufgelisteten Anlagen dieses Schreibens mit sämtlichen Seiten wurden vor Zeugen in den Umschlag gepackt und vor denselben Zeugen bei der Post per Einwurf-Einschreiben aufgegeben.

Text aus meiner eigenen Schweigepflichtentbindung:
ZitatEntbindung von der Schweigepflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit entbinde ich folgende Ärztin /folgenden Arzt von der Schweigepflicht, soweit dies zur Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit nach §§ 8 und 44a SGB II durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erforderlich ist:

XXXXX

Ich bin damit einverstanden, dass die Befunde, Untersuchungsergebnisse, Krankheitsgeschichten, Röntgenbilder und ähnliche Unterlagen, die zur Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit nötig sind, zur Sachaufklärung und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Der Übermittlung von Daten widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt:

Diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst und nur zur beauftragen Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit benutzt werden.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass der ärztliche Dienst die mit dieser Erklärung zugängig gemachten Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen der behandelnden Ärzte anderen zugängig macht oder übersendet.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass die Untersuchungsergebnisse, die der ärztliche Dienst nach der durchgeführten Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersendet, ärztliche Diagnosen enthalten.

Die Untersuchungsergebnisse sind lediglich in der zulässigen allgemein einschätzenden Form des Leistungsbildes zu übersenden (Teil B).

Mit freundlichen Grüßen

Wobei das mit der Schweigepflichtentbindung bereits im Jahr 2014 war, weshalb ich nicht genau weiß, ob die genannten §§ so noch stimmen. Entweder checkt man sie (ich würde mir die Mühe machen) oder man lässt sie weg.



"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Steve-O

Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 09:50:14
Zitat von: Gast50147 am 05. Oktober 2021, 09:21:27
Ich persönlich bin als erstes immer für den normalen, geschäftlich-höflichen Weg der aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zu hartem Handeln aufzeigt.
Und genau das sagt mein Schreiben aus. Unser Problem ist, dass du es anders bewertest. Ich hole einfach nur länger aus und nenne Rechtsgrundlagen. Das ist weder unhöflich noch ungeschäftlich und auch kein "hartes rechtliches Handeln" - jedenfalls meiner Meinung nach.

Wenn sich der TE für meinen längeren Weg mit Nennung von Rechtsgrundlagen entscheidet, wäre es tatsächlich besser, du hältst dich ab jetzt raus.
Anderenfalls halte ich mich raus, weil ich für Nebendiskussionen keine Zeit habe.
Also Steve-0 bitte entscheide, welchen Weg du gehen möchtest.

Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 09:09:51
Oder soll ich wirklich überall "Eingliederungsvereinbarung" aus dem "EinV" machen? (siehe Anhang)
Musst du wissen. Ich nutze IMMER die Ausdrucksweise, wie es vom JC kommt. Wenn das JC nirgendwo EinV schreibt, würde ich es auch nicht tun. Lieber mache ich mir die Mühe - ob nötig oder nicht ist mir egal.

Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 09:09:51
Wie meinst du das mit: " Am besten mit Anschreiben, so wie ich es vorher mal geschrieben habe."?!
Die Adresse habe ich. habe ja auch beim letzten mal alles per Einschreiben zum ÄD geschickt.
Meine Antwort #15

Anschreiben an den ÄD

- Anlagen auflisten
- Hinweis, falls eigene Entbindungen von der Schweigepflicht nicht angenommen werden, dies SCHRIFTLICH mit BEGRÜNDUNG und RECHTSGRUNDLAGE mitzuteilen ist
- DEUTLICH darauf hinweisen, dass es hier um gesundheitliche Daten geht, welche ganz besonders dem DATENSCHUTZ unterliegen

Wenn du möchtest, kannst du noch dazu schreiben, dass diese Unterlagen bereits NACHWEISLICH seit dem xxxxx beim ÄD vorliegen und du der Güte halber das alles nochmal schickst, so wie es vom JC gewünscht wurde.

Text Zeugen:
dieser Umschlag enthält wichtige und sensible medizinische Unterlagen im Hinblick auf den Datenschutz. Sämtliche aufgelisteten Anlagen dieses Schreibens mit sämtlichen Seiten wurden vor Zeugen in den Umschlag gepackt und vor denselben Zeugen bei der Post per Einwurf-Einschreiben aufgegeben.

Text aus meiner eigenen Schweigepflichtentbindung:
ZitatEntbindung von der Schweigepflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit entbinde ich folgende Ärztin /folgenden Arzt von der Schweigepflicht, soweit dies zur Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit nach §§ 8 und 44a SGB II durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erforderlich ist:

XXXXX

Ich bin damit einverstanden, dass die Befunde, Untersuchungsergebnisse, Krankheitsgeschichten, Röntgenbilder und ähnliche Unterlagen, die zur Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit nötig sind, zur Sachaufklärung und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Der Übermittlung von Daten widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt:

Diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst und nur zur beauftragen Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit benutzt werden.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass der ärztliche Dienst die mit dieser Erklärung zugängig gemachten Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen der behandelnden Ärzte anderen zugängig macht oder übersendet.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass die Untersuchungsergebnisse, die der ärztliche Dienst nach der durchgeführten Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersendet, ärztliche Diagnosen enthalten.

Die Untersuchungsergebnisse sind lediglich in der zulässigen allgemein einschätzenden Form des Leistungsbildes zu übersenden (Teil B).

Mit freundlichen Grüßen

Wobei das mit der Schweigepflichtentbindung bereits im Jahr 2014 war, weshalb ich nicht genau weiß, ob die genannten §§ so noch stimmen. Entweder checkt man sie (ich würde mir die Mühe machen) oder man lässt sie weg.


Ich mache es so wie du, weil ich genug ertragen musste in all den Jahren.

Ob die §§ stimmen, weis ich natürlich selbst nicht, kann ich da Ottokar fragen? Und ich ändere jetzt alles in Eingliederungsvereinbarung. Wer weiß, nachher wissen die beim JC nicht was das bedeutet, obwohl es da steht.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

BigMama

Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 10:00:47Und ich ändere jetzt alles in Eingliederungsvereinbarung. Wer weiß, nachher wissen die beim JC nicht was das bedeutet, obwohl es da steht.
Die Mitarbeiter im JC wissen ganz sicher was mit EinV oder EGV gemeint ist. Du kannst diese gängige Abkürzung ruhig weiterhin nutzen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50147

#58
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 09:50:14Wenn sich der TE für meinen längeren Weg mit Nennung von Rechtsgrundlagen entscheidet, wäre es tatsächlich besser, du hältst dich ab jetzt raus.

Kannst du nicht lesen? Ich habe mich schon lange hier ausgeklinkt.

Merke: Druck erzeugt Gegendruck und das bei einem nervlich fertigen TE.

Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 09:50:14Unser Problem ist, dass du es anders bewertest.
Auch falsch! Ich bewerte nicht anders, ich Handel anders! TE kann handeln wie er will, er sitzt ja am Ende dem SB gegenüber - ohne dich als Unterstützerin

Kaputt

#59
Grins,  :mocking: das um sich schmeißen mit Pragraphen und Urteilen betrachten doch viele als Zeichen ihrer Stärke und ihres Wissens.
Wenn schon Rechtsquellen genannt werden, dann würde ich gleich eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben und Bezug auf das Gesetz nehmen und nich ein Briefchen an den SB wo alles auf unterster Ebene bleibt.

Eine deutliche Fachaufsichtsbeschwerde an den Teamleiter ist jedenfalls durchschlagender und erfolgreicher als das Briefchenan den SB.
So eine Bescherde zeigt zugleich an "richtet euch gefälligst nach dem Gesetz" und zeigt auch an dass sich der TE kundig gemacht hat und jetzt bereit ist seine Rechte durchzusetzen.
Dazu brauchts keine §§, die kennt der Vorgesetzte auswändig.
Ich würde auch dazu schreiben, dass ich durch einen rechtswidrigen Akt auf den aktiven Klageweg durch das JC gezwungen werde. und die Sinnlosigkeit aufzeigen