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Amt stellt immer neue lächerliche Forderungen....

Begonnen von Nimora, 30. September 2021, 18:20:20

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Nimora

Hallo zusammen,

ich dachte bis jetzt immer, dass die vielen Horrorgeschichten um die SB meist nur Märchen sind...aber in der neuen Stadt wurde ich nun eines besseren belehrt...

Kurzer Abriss: Ich musste wegen einem Job knapp 400km weit weg ziehen, mit dem Job bin ich aus Hartz4 raus. Aufgrund des sehr schlechten Wohnungsmarktes bin ich aber einen Monat vorher umgezogen, was sowohl vom alten auch dem neuen Jobcenter VORHER genehmigt wurde.

Nun hocke ich hier seit August und warte auf meine Nachzahlung, die ich wirklich dringend brauche. Ich bekomme seit Anfang August jede Woche mind. einen Brief von meinem SB in dem er neue (vorher noch nie angeforderte!!!) Unterlagen von mir möchte. Diese schicke ich ihm dann am selben Tag sobald ich den Brief öffne auch per Mail zu.
Nun hat er aber den Vogel abgeschossen....er will, dass mein Lebensgefährte vorher einen Antrag für Arbeitslosengeld stellt, da er zwei!!! Wochen gearbeitet hat. Das er mit zwei Wochen Arbeit kein Recht auf Arbeitslosengeld 1 hat, und wir ihm auch lückenlos beweisen können, dass er nicht mehr gearbeitet hat (Arbeitsvertrag, Kündigung, sonstiger voller Leistungsbezug des anderen Jobcenters) interessiert ihn nicht die Bohne.
Wir ertrinken langsam in Schulden und ich darf nun zum zweiten Mal meine Mieterin vertrösten, dass die Miete nicht kommt, sonstige Zahlungen sind auch nicht drin. Mein Gehalt kommt erst noch und damit werde ich dann auch erst mal alles aus dem August zahlen dürfen, und den restlichen Oktober dürfen wir dann hungern...?

Ich weiß absolut nicht mehr weiter, sobald er den Ablehnungsbescheid dann hat saugt er sich sicher wieder etwas ganz anderes aus den Fingern. Und sowas hatte ich noch nie, ich habe in 2 Jahren Erfahrungen mit Hartz4 noch nie einen SB gehabt, der ständig was noch wollte, ich bin ja auch nicht blöd und weiß ja was nötig ist, aber der Typ....dem fallen immer wieder neue krude Sachen ein.

MagnaCharta

Nachzahlung für was genau, welchen Zeitraum, und von welchem Jobcenter? Da fehlt doch so ziemlich alles noch an Fakten, was man wissen muss...

Yavanna

Kann nur aus eigener Erfahrung schreiben...
Bei uns stellt die Agentur für Arbeit eine Negativ Bescheinigung aus, direkt auf Anfrage. Seit Corona geht diese wohl ins System und kann vom Jobcenter eingesehen werden

Zitat von: Nimora am 30. September 2021, 18:20:20Das er mit zwei Wochen Arbeit kein Recht auf Arbeitslosengeld 1 hat, und wir ihm auch lückenlos beweisen können, dass er nicht mehr gearbeitet hat (Arbeitsvertrag, Kündigung, sonstiger voller Leistungsbezug des anderen Jobcenters) interessiert ihn nicht die Bohne.
Vielleicht aber führen die Zwei Wochen in Verbindung mit älteren Beschäftigungsverhältnissen dazu, dass ein Anspruch erworben wurde. (§142 & 143 SGB III)
Oder aber es könnte auch ein Restanspruch auf Alg I bestehen.


"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Fettnäpfchen

Nimora

Zitat von: Nimora am 30. September 2021, 18:20:20
Nun hocke ich hier seit August und warte auf meine Nachzahlung, die ich wirklich dringend brauche.
Da sollte schon geleistet werden. Ab heute spätestens denn Ihr habt einen Anspruch darauf. Also entweder einen gepfefferten Brief an den Vorgesetzten und sich beim Kundenreaktionsmanagment (bei O.-Kommunen den Bürgermeister/Landrat) oder gleich einen Eilantrag beim SG.
Nachzulesen in der Leistungspflicht des Leistungsträgers

Es kommt natürlich darauf an was der SB anfordert und ob das dann Leistungsrelevant ist, sprich hannebüchene Forderungen sind kein Grund den Antrag nicht zu bewilligen/bearbeiten.
Da steht was nicht Leistungsrelevant ist > Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? Vllt. teilst du uns mal die ständigen Nachforderungen mit könnte hilfreich sein.

Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) so etwas müsste natürlich angepasst werden an deine/Eure Situation und statt WBA halt auch Neuantrag wegen Zuständigkeitswechsel.

MfG FN
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