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Beratungshilfeschein für Anwalt

Begonnen von pelli, 06. Oktober 2021, 13:17:44

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pelli

Ich erhalte 728€ alg2 mit anteilig miete inbegriffen und 545€ pflegegeld für meinen Papa. Könnte es bei der Summe Schwierigkeiten geben den Beratungshilfeschein zu bekommen? Ich verstehe die ganzen Freibeträge usw leider nicht. Sonstiges wie Sparkonto, Aktien, Gold oder sonstwas habe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

blaumeise

Ich würde zum Amtsgericht gehen und dirket dort den Schein beantragen. Dann bekommst du eine schriftliche Antwort samt Begründung.

pelli

Der Anwalt ist in einer anderen Stadt und hat bereits die Unterlagen usw per Post zugeschickt. Müssten die Tage eintreffen. Er leitet das alles in die Wege. Habe nur keine Lust dass die beim Amtsgericht sagen dass ich zu viel "verdiene". Habe leider nichts dazu im Internet gefunden. Ich weiß also nicht was für Obergrenzen es gibt. Ich laß nur was von Freibeträgen und es dürfen nur 20€ über bleiben. Habe das aber nicht so verstanden. Das Pflegegeld ist ja eh außen vor da ich es eh abgebe und es sowieso nicht berechnet wird. Wollte dennoch auf Nummer sicher gehen und vorher nachfragen.

blaumeise

Guck mal, hier gibt es viele Infos. Die Berechnung, ob einem der Schein zusteht oder nicht, ist offenbar umfangreicher als gedacht: https://www.akademie.de/de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Mit dem Einkommensfreibetrag und da du sowieso "bloß" Alg II beziehst, solltest du m. E. keine Probleme mit dem Schein haben. Letztlich musst du ihn beantragen, um es genau zu wissen.

pelli

Danke.

Ich mache mir halt nur sorgen, dass die wegen den 545€ monatlich Pflegegeld was sagen könnten.

Ich weiß nicht ob das halt unter "Sonstiges Einkommen" zählt da das Pflegegeld ja generell bei Bezug von Leistung nicht angerechnet wird.

Ich habe auch leider knapp 5000€ Schulden. Bringt es was, diese auch zu nennen? Ich laß etwas von Schulden kann man voll absetzen? Ist alles
neu für mich und ich fühle mich sehr unsicher.

blaumeise

Gib die Schulden an, schaden kann es nicht. Auch beim Einkommen würde ich auf dem Formular nicht bloß pauschal die Summe beim Nettoeinkommen angeben, sondern dazuschreiben, soundso viel ALG II, soundso viel Pflegegeld, weil du deinen Vater pflegst. Dann können die das besser einordnen - falls es eine Rolle spielt.

pelli

Ok werde ich machen. Hoffe, dass es klappt.

Gast45217

Das Pflegegeld wird ja als Anerkennung im Sinne eines Ehrenamts gesehen.

Bei der Steuererklärung, würde dein Steuerfreibetrag genau um den Betrag erhöht werden.
Dies bedeutet, dass es steuerfrei ist.

Deswegen würde es mich stark wundern, wenn es hier angerechnet wird.

Zumindest ist dies mein Gedanken, als ich hier deinen Beitrag gelesen habe.
Über dein Ergebnis würde ich mich sehr freuen.

pelli

Ich werde berichten sobald ich eine Antwort habe.

Gast50147

Pflegegeld dürfte kein anrechenbares Einkommen sein.
ZPO § 115 Abs. 1 SGB XI §§ 19 Abs. 5 u. 6, 37

Pflegegeld nach § 37 SGB XI, das an eine Pflegeperson weitergeleitet wird, die die häusliche Pflege nicht erwerbsmäßig erbringt, ist bei der Pflegeperson kein anrechenbares Einkommen.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ags-092013-anrechenbarkeit-von-pflegegeld-als-einkommen_idesk_PI17574_HI5886181.html
Das Pflegegeld darf nicht auf die Leistungen für Empfänger von Hartz 4 angerechnet werden, wenn der Leistungsempfänger es für die häusliche Pflege erhält.
https://www.anwalt.org/pflegegeld-hartz-4/

pelli

Gilt auch für Beratungshilfe, ja?