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Leistungsbescheid - bewilligte Leistung zu gering?

Begonnen von SubLexx, 08. Oktober 2021, 10:48:49

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SubLexx

Hallo an alle  :bye:

Kurz zum Hintergrund:
Ich bin seit Mai 2020 aufgrund der Pandemie in die Arbeitslosigkeit gerutscht und seit Mai 2021 Hart 4 Empfänger. Ich musste meinen Beruf selber kündigen da die Betreuung meines Sohnes nicht mehr gewehrleistet war wegen Schließung der Kindergärten / verkürzte Zeiten und mein Chef zu dieser Zeit mir feste Arbeitszeiten gegeben hat und wollte absolut nicht mit sich reden lassen. Da ich recht optimistisch war was die Jobsuche anging, habe ich den Leistungsbescheid nicht in Frage gestellt auf Hoffnung das ich nicht lange darauf angewiesen bin. Doch nun kommen da doch schon Zweifel auf...

Der Leistungsbescheid bewilligt für ein 3 Personen Haushalt: 513 € (Monatlicher Grundsicherungsbetrag 775 €, davon gehen 262 € an den Gesundheitsfonds BVA; daher 513 € noch übrig)
Meine Partnerin bekommt 1637 € Brutto = 1205 € Netto
1 Kind im Haushalt: 3 Jahre

Wir haben uns 2017 ein Haus gekauft.
Grundstück: ~1500 m²
Wohnfläche: ~170 m²
Finanzierung monatlich: 860 € (407 € an die Bank für Zinsen und 453 € Bausparvertrag der an die Bank abgetreten ist)
Nebenkosten monatlich (Grundsteuer, Abfallgebühr, Wasser/Abwasser, Zählergebühr, Hausversicherung): ~ 107 €
Strom monatlich: ~70 €
Gesamt monatlich: 1037 €

Im Leistungsbescheid werden als Gesamtbedarf 1607 € verrechnet. Von meiner Partnerin werden 875 € als "Verteilbares Einkommen" verbucht und mit den bewilligten 513 € kommt man auf den angegebenen Gesamtbedarf.

*Verteilbares Einkommen: 1637 € - 431 € "Abzüge vom ersten Bruttoeinkommen - 100 € Grundfreibetrag - 230 € Einkommensfreibetrag = 875 € Verteilbares Einkommen

Daraus ergibt sich eine Restmenge von 570 € ( Grundbedarf 1607 - monatlichen Kosten 1037 €).
Von den 570 € muss nun für 3 Personen mindestens Lebensmittel, Kindergarten und Drogerie bezahlt werden + Benzinkosten bei täglicher Strecke von 110 Km. Allein die Benzinkosten sind täglich ca. 10 € (Diesel; Verbrauch ~6 Liter) und bei ~20 Arbeitstage wären das 200 €..daher nur noch 370 € für Lebensmittel, etc.  :schock:

Mich würde interessieren ob der Restbetrag von 570 € bzw. 370 € vom Jobcenter so als richtig angesehen wird oder ob doch ein Fehler passiert ist.

Vielen Dank für eure Auskünfte  :smile:

Lg Chris

crazy

#1
Der Freibetrag aufs Erwerbseinkommen ist für z.B. den Weg zur Arbeit. Ihr habt also den Zuschuss vom Jobcenter plus das volle Netto plus das Kindergeld als Haushaltsbudget.

Euer Problem:
Im SGB wird lediglich der Zinsbetrag als quasi Kaltmiete anerkannt. Die Tilgung, also die 453 Euro werden nicht berücksichtigt. Das ist mehr als ein kompletter Regelsatz eines erwachsenen der euch jeden Monat fehlt. Klar, dass das nicht funktioniert.
Ergo mit der Bank sprechen, die Tilgung runter oder aussetzen.

Dass ihr den Bausparer mit Riesterförderung, Wohnungsbauprämie,VWL. etc. besparen könnt wurde euch hoffentlich
erklärt und es wurde protokolliert?

Deine Partnerin hat ja nun nicht das großartige Einkommen. Was hast Du denn verdient, dass ihr euch so hohe Kosten ans Bein binden konntet?

Was ist denn eigentlich BVA????
Da deine Frau gesetzlich versichert sein müsste und sowieso das JC Krankenversicherungsbeiträge zusätzlich zum Regelsatz und KdU direkt an die GKV zahlt habt ihr damit doch gar nichts zu tun und zahlt da auch nichts extra vom Regelsatz wenn Du da wenn nicht verheiratet GKV versichert bist

crazy

Euer Regelbedarf stimmt schon mal, komme sogar wenn deine Zahlen stimmen auf 8 Euro weniger.
219 bekommt ihr Kindergeld, das bereinigte Netto wird auch abgezogen. Daher ist der Restbedarf über Alg2 stimmig.

SubLexx

Vielen Dank erstmal für eine Rückantwort  :smile:

Das klingt somit schon mal einleuchtend bzgl. des Zinsbetrages  :scratch:

ZitatDass ihr den Bausparer mit Riesterförderung, Wohnungsbauprämie,VWL. etc. besparen könnt wurde euch hoffentlich
erklärt und es wurde protokolliert?
Von der Bank her ist alles abgeklärt das dieser schriftlich an diese abgetreten wurde. Vom Jobcenter her nichts...da wurde ich nur angerufen und habe die Kostenzusammenstellung erklärt. Dann war das erledigt.  :weisnich:

ZitatDeine Partnerin hat ja nun nicht das großartige Einkommen. Was hast Du denn verdient, dass ihr euch so hohe Kosten ans Bein binden konntet?
Ich lag zwischen 50.000 €und 60.000 € Brutto pro Jahr. Je nach Zielvereinbarungen, etc. . Jedoch konnte ich zu dieser Zeit nur meinen Job kündigen. Meine Partnerin war zu dieser Zeit Gesundheitlich angeschlagen...mehr Krankenhausaufenthalte als zu Hause  :sad:

Also müssen wir mit unserer Bank mal reden bzgl .der Zinszahlungen.  :scratch: