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Minijobber und Fahrkostenerstattung

Begonnen von Peter_Lustig, 08. Oktober 2021, 12:42:29

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Peter_Lustig

Hallo,

gerade habe ich den Newsletter von gegen-hartz-iv gelesen. Dort ist ein Artikel über Fahrkostenerstattung u.a. auch für Minijobber.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-aufstocker-wer-zahlt-die-fahrtkosten-zur-arbeit

Dort heisst es unter "Wenn der Arbeitgeber keine Fahrtkosten erstattet"
"....Jobcenter sind in diesem Fall dazu verpflichtet, die Fahrtkosten zu erstatten (§6 Abs.1 Satz 5)...." Leider fehlt dort die Angabe, um welches SGB Buch es sich handelt (mit Google hatte ich bei der Suche keinen Erfolg). Bekomme ich (als Minijobber) nun doch mein Sozialticket erstattet? Es ist doch (ein viel zu geringer) Satz dazu im ALGII vorhanden.

crazy

Als Minijobber hast Du erstmal Grundfreibetrag plus X je nach Höhe deines Einkommen.

Kostet das Ticket mehr als 100 Euro?

Was kostet bei euch denn so ein Sozialticket? Hier bei uns 25 Euro, wenn man 24/7 haben möchte. Nur Wochentags ab 8:30 sind es 15 Euro

Peter_Lustig

Ok, danke. Du Glücklicher. bei mir kostet das ST satte 39,25 (VRR)

crazy

Uih, knapp über dem im RS vorgesehenen Betrag..
So unterschiedlich ist das

JensM1

ZitatLeider fehlt dort die Angabe, um welches SGB Buch es sich handelt (mit Google hatte ich bei der Suche keinen Erfolg).

§ 6 Abs. 1 Nr. 5 ALG II Verordnung, besagt, dass du 0.2 Euro pro Entfernungskilometer vom Einkommen absetzen kannst. Voraussetzung ist, dass du mit den Öffis nicht gü stiger oder mangels Verbindung gar nicht fahren kannst.

Allerdings sind im Freibetrag von 100,00 Euro neben der Versicherungspauschale auch Fahrtkosten enthalten. Wenn du ingesamt keine Kosten über 100,00 Euro geltend machen kannst, hat sich das für dich erledigt.


bebe82

Es gibt eine Anlage, in der du Fahrtkosten geltend machen kannst, wenn sie über 100€ liegen und du mehr als 400€ verdienst