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Fahrtkostenübernahme

Begonnen von frecheGoere, 08. Oktober 2021, 16:55:34

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frecheGoere

Hallöchen zusammen,

wie schauts eigentlich aus, wenn ich ziemlich spontan einen Teilzeitjob bekommen habe und am Montag meinen ersten Arbeitstag habe. Kann ich dann am Montag (falls ich montags keinen Erreich beim Jobcenter, am Dienstag) einen Antrag zur Fahrtkostenübernahme stellen? Also geht sowas auch wenn man den ersten Arbeitstag hinter sich hat bzw gerade vor sich hat? Hatte Mittwoch Probearbeiten, vor ner halben Std die Zusage, dass ich den Job hab, am Montag anfangen kann und am Montag auch der Vertrag gemacht wird.

LG

Sheherazade

Was meinst du mit Fahrtkostenübernahme? Bei einem Arbeitsverhältnis sind die Fahrtkosten ggf. einkommensmindernd anzurechnen, explizit Geld bekommt man nicht dafür.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

frecheGoere

Ich hatte im Internet gelesen gehabt, dass man bei Arbeitsstellen, wo man mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit muss, Fahrtkosten beantragen könnte.

crazy

Nein, aber Einstiegsgeld und Hilfen als Kann Leistung
Du musst nur am Mo melden, dass Du jetzt Arbeit hast und dann ersten Zufluss nachweisen.  Wenn noch Alg 2 benötigt wird hast Du deine Fahrten zur Arbeit im Freibetrag.

bebe82

Klar, sind VB-Leistungen, die allerdings vor Arbeitsantritt beantragt werden müssen.

Schick doch ne Email, da wäre dann das Antragsdatum vor dem Antritt