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Wohnungskündigung - Darf neue Miete höher ausfallen?

Begonnen von Michael1990, 09. Oktober 2021, 16:38:52

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Michael1990

Hallo,

ich habe eine mehr oder weniger selbst verschuldete Wohnungskündigung bekommen und muss mir nun schnellst möglich eine neue Wohnung suchen.
Darf die Miete von der neuen Wohnung (im gesetzlichen Rahmen) höher ausfallen oder kann hier das Jobcenter sagen " selbst verschuldet d.h. wir übernehmen maximal die bis dahin gezahlte Miete" ?

Grüße
Michael

Gast50147

Hast du wenigsten geprüft ob die Kündigung rechtswirksam ist?
Nicht jedes Fehlverhalten ist ein Kündigungsgrund.

Kopfbahnhof

Wenn es klar Eigenverschulden ist, darf die neue Bleibe nicht teurer sein.
Ausser du wechselst das JC durch den Umzug.

Michael1990

Das eine Mal habe ich die Mitarbeiter des Jobcenters nicht in die Wohnung gelassen und das jetzige Mal habe ich die Nebenkostenabrechnung zu spät eingereicht bzw mich unzureichend um die Unterlagen gekümmert.
Beide Male wurde mir die Zahlung eingestellt, sodass ich mehrere Monate die Miete nicht gezahlt habe.

Um ehrlich zu sein will ich ein Streit sowohl mit dem Vermieter als auch dem Jobcenter vermeiden.
Wie genau ist der Wechsel des JC definiert.
Reicht hier schon Stadt und Landkreis oder muss es eine komplett andere Stadt bzw Bundesland sein?

Gast50147

Bis zu 2 Monaten Mietrückstand lässt sich durch Zahlung die Kündigung gegenstandslos machen. Nach mehr als 2 Monaten nicht mehr!

Kopfbahnhof

Zitat von: Michael1990 am 09. Oktober 2021, 17:23:12Reicht hier schon Stadt und Landkreis
Ja in der Regel schon, Bundesland erst recht.

Fettnäpfchen

vanessa

Zitat von: vanessa am 09. Oktober 2021, 16:46:46Wenn es klar Eigenverschulden ist, darf die neue Bleibe nicht teurer sein.
:weisnich: Wo kann man das (rechtsverbindlich) nachlesen?  :scratch:

Michael1990
Zitat von: Michael1990 am 09. Oktober 2021, 17:23:12Reicht hier schon Stadt und Landkreis oder muss es eine komplett andere Stadt bzw Bundesland sein?
Hier eine Liste der unterschiedlichen Orte > https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
und hier noch der Optionskommunen > Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).
ansonsten empfiehlt sich eine Anfrage bei deinem JC, wie immer schriftlich nachweislich denn damit besteht auch ein Recht auf Auskunft!

und wichtig > Ratgeber Umzug

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Michael1990

Das erste Mal (schon länger her) habe ich nach ca 10 Wochen meine Mietschulden beglichen und dieses Mal nach 3 Wochen.
Wirklich streiten will ich nicht. Weder mit dem Vermieter noch mit dem Jobcenter...

Vielen Dank für die Links. Die werde ich mir später genauer durchlesen.
Auf die Schnelle habe ich bei dem für mich in Frage kommenden Landkreis keine Mietpreisobergrenze gefunden. Bedeutet es, dass diese Obergrenze dann bei der Grenze der Stadt liegt?

Gast50147

Der erste Mietrückstand den du nach 10 Wochen ausgeglichen hast
MUSS  2 Jahre her sein. Der genaue Tag ist wichtig.
Nur dann hättest du die Chance durch den jetzt nach 3 Wochen erfolgten Mietrückstand die Kündigung damit unwirksam zu machen.
Das steht so im Gesetz, deswegen gibt es keinen Streit.

Kopfbahnhof

Zitat von: Michael1990 am 10. Oktober 2021, 13:07:31für mich in Frage kommenden Landkreis keine Mietpreisobergrenze gefunden.
Ich kenne auch keinen Landkreis wo es nur eine Festlegung der KdU gibt, es ist unterteilt von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde auch verschieden.
Wenn du nichts finden kannst, was eigentlich nicht sein kann, dann frag mal beim JC oder auch das Internet.
Hier stehen die KdU für alle Städte und Gemeinden im LK auf deren Seite drin.


Michael1990

Harry, ich glaube dir das es so im Gesetz steht. Wie vieles andere auch und trotzdem wird sich oft nicht dran gehalten bzw hat man oft erst Recht wenn man Recht bekommt.
Vielleicht ist ja auch ein Tapetenwechsel gut...

Nachtrag:
Eine hoffentlich letzte Frage.

Die maximalen KdU für die relevanten Ortschaften habe ich gefunden.
Oft sind die Warmmieten 20-30€ über dieser Grenze und somit werden die KdU sehr wahrscheinlich nicht übernommen.
Wenn ich trotzdem umziehe, sozusagen "ohne Erlaubnis" wird dann die bischerige Miete oder der maximale Satz der neuen Gemeinde/Stadt übernommen?

Fettnäpfchen

Zitat von: Michael1990 am 12. Oktober 2021, 14:50:08Oft sind die Warmmieten 20-30€ über dieser Grenze und somit werden die KdU sehr wahrscheinlich nicht übernommen.
Wenn ich trotzdem umziehe, sozusagen "ohne Erlaubnis" wird dann die bischerige Miete oder der maximale Satz der neuen Gemeinde/Stadt übernommen?
Im Ratgeber Umzug ist das bestens beschrieben und einfacher als alles zu erklären deswegen gibt es ja die Ratgeber.
Nachfragen wie neues JC <>altes JC und
ist die Differenz mit oder ohne Heizkosten ?
denn es gilt auch eine Gesamtangemessenheit und u.U. muss man eine Einzelfallentscheidung beantragen. s. Anhang

MfG FN

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Gast50147

Nur für den Notfall dass du nicht gleich eine passende Wohnung findest:
Hast du Quittungen, das der bezahlte Rückstand damals von 10 Wochen vor länger als 2 Jahre her ist
und eine Quittung dass der jetzige neue Rückstand bezahlt ist
kannst du die Kündigung als unwirksam zurück weisen und der VM kann nichts dagegen tun.

Zitat von: Michael1990 am 12. Oktober 2021, 14:50:08Harry, ich glaube dir das es so im Gesetz steht. Wie vieles andere auch und trotzdem wird sich oft nicht dran gehalten bzw hat man oft erst Recht wenn man Recht bekommt.
Das Recht soll !! für alle gelten, tut es aber nicht im gleich Umfang.
Erst wenn man es gerichtlich durchgesetzt hat, hat man wirklich Recht.

Meph1977

Zitat von: Michael1990 am 09. Oktober 2021, 17:23:12
Das eine Mal habe ich die Mitarbeiter des Jobcenters nicht in die Wohnung gelassen

Was soviel heist das es nicht deine schuld war. Die Zahlungseinstellung aus diesem Grund war schlicht rechtswidrig.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Michael1990

Zitat von: Meph1977 am 13. Oktober 2021, 20:27:13
Zitat von: Michael1990 am 09. Oktober 2021, 17:23:12
Das eine Mal habe ich die Mitarbeiter des Jobcenters nicht in die Wohnung gelassen

Was soviel heist das es nicht deine schuld war. Die Zahlungseinstellung aus diesem Grund war schlicht rechtswidrig.

Tja. Wer am längeren Hebel sitzt oder wie das so schön heißt.
Ein Anwaltsschreiben hat damals auch gereicht damit die Einstellung seitens des Jobcenters wieder aufgehoben wurde. Nur bin ich ehrlich, dass ich für sowas keine Energie habe und zukünftig vieles hinnehmen werde. Egal wie groß der Eingriff in die Privatsphäre bzw Grundrechte sein wird.