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Maßnahme SBH Nord und Datenschutz

Begonnen von Zusanne, 11. Oktober 2021, 22:42:05

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Zusanne

Hallo Leute,

ich habe vom JC ein Angebot zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem
Träger bekommen. Dieses Angebot kam mit einfacher Post und ich habe nicht reagiert.
Jetzt hatte ich einen Brief des Maßnahmenträgers im Postkasten. Dieser schreibt, dass ich zugewiesen wurde. Mein Rechtsverständnis sagt mir, wenn ich die Datenschutzbestimmungen des Trägers sehe, das da irgendwie Gefahr droht für mich. Wenn ich also da anrufe, eigentlich soll ich alles von mir preisgeben, sogar meine Kleidergröße. Aber so etwas ist doch nicht legitim, oder?
Naja ich weiß gerade nicht weiter, weil die vom JC wollen bestimmt sanktionieren, meine Vermutung.
Eine EGV ist schon älter, denke Oktober 2019, da steht bei Gültigkeit bis auf weiteres.
Ist das rechtens?
Vielleicht kann jemand helfen?

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Meph1977

Solange du keinen zuweisung durch das Jobcenter selbst bekommen hast kannst das schreiben getrost ignorieren. Wäre aber gut wenn du das "Angebot" des Jobcenters mal anonymisiert hier reinstellst. Was deine EGV angeht du hast keine die läuft nach 6 Monaten ab. Die solltest du aber auch anonymisiert reinstellen
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

putafe

ZitatPersonenbezogene Daten sind z.B.
ist nur die Erklärung, was personenbezogene Daten sein können. Es bedeutet nicht automatisch, dass diese auch abgefragt werden. Und selbst wenn, kannst du die Auskunft verweigern.

Ich muss meine Teilnehmer immer nach ihrer Kleidergröße fragen - weil sie von uns Arbeitskleidung gestellt bekommen.


Wolfsherz

#3
Sollte das vorangekreuz gekommen sein, geht das schon mal gar nicht.
Kleidergröße könnte für Arbeitskleidung sein, wie bereits erwähnt.
Kontodaten könnten für eine Fahrtkostenerstattung benötigt werden.
Name, Geburtsdatum, Adresse, Kundennummer sollten selbsterklärend sein und dienen der Identifikation.
Lebenslauf, Zeugnisse, Foto dienen für die sicherlich zu erfolgenden Bewerbungstraining(s) während der Maßnahme.
Anwesenheit und Fehlzeiten werden durch den Maßnahmeträger erfasst und ans JC weiter geleitet.
Familienstand, Telefonnummer (warum eigentlich nicht die E-Mail-Adresse? Kommt bestimmt noch) sollten eigentlich freiwillig sein.
Die restlichen Daten kann ich auf ihre Relevanz nicht beurteilen.

Was mir persönlich nicht gefällt:
-vorangekreuzt schließt sich mit Freiwilligkeit aus,
-es sollten mehr Ankreuzmöglichkeiten vorhanden sein für die verschiedene Relevanz der Daten. Es gibt Daten, die werden benötigt, es gibt Daten, die werden nicht unbedingt benötigt.

Edit: na schön, dann geht das eben, ist mir trotzdem zu umfangreich und zu ungenau.

Sheherazade

Zitat von: Wolfsherz am 12. Oktober 2021, 10:15:20
Sollte das vorangekreuz gekommen sein, geht das schon mal gar nicht.

Natürlich geht das. Das ist eine Datenschutzinformation für den Teilnehmer, keine Auswahl und Unterschrift notwendig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

@Zusanne: Laut Blatt 2 sind Daten bereits zur Verfügung gestellt worden vom JC, dem Arbeitsamt und ev. noch von anderen Stellen. Insbesondere auch Gesundheitsdaten. Weißt du etwas darüber? Wurdest du um deine Einwilligung gebeten bzw. hast du sie erteilt?

Zusanne

@blaumeise ich kann das nicht genau sagen, mit der Zustimmung. Ob und überhaupt.
Das letzte Mal war ich glaube ich 2019 beim JC.
Wenn ich etwas zugestimmt habe, dann ist das schon länger her, also mindestens von 2019.
Ich warte mal ab, ob etwas passiert. Dann werde ich hier posten.
Danke auch an Alle, die hier geantwortet haben, bis jetzt.