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Anhörung zu Überzahlung

Begonnen von Wolf123, 13. Oktober 2021, 17:12:25

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Wolf123

Sehr geehrtes Forum,

Ich beziehe Hartz 4 und mir wurde von einem Bekannten ein Job  Angeboten. Dies hatte ich dem Jobcenter mitgeteilt, das ich am 10.08.21 eine Arbeit aufnehmen werde. Jetzt habe ich ein Einschreiben vom Jobcenter erhalten, Anhörung zu Überzahlung, ich habe die Möglichkeit mich zu Sachverhalt zu äußern. Muß ich das Geld jetzt zurückzahlen und was habe ich sonst noch zu befürchten ?

Gast50147

Das ALG 2 Geld wird am 28.-30.07. für das kommende Monat August überwiesen. Damit steht dir ALG 2 bis 09.08. zu.

crazy

Wenn Du am 31.08 dein erstes Geld für die Arbeit bekommen hast wäre je nach Höhe des Einkommens tatsächlich für August etwas zurückzuzahlen.
Abrechnung und Kontoauszug Lohnzufluss einreichen und gut ist.

Den Erstattungsbetrag(sollte auf der Anhörung auch so stehen) kannst Du ggf auch in Raten erstatten

Wolf123

Danke erstmal für die Antworten, ich habe mein Gehalt am 30.08.21 erhalten. Bei mir sei Einkommen anzurechnen, dies hätte zum Wegfall meines Anspruches geführt. Und ich solle mich zum Sachverhalt äußern, was bedeutet das ? Was soll ich Ihnen schreiben ? Soll ich schreiben das das so richtig ist ?

crazy


Yavanna

Reich  die Abrechnung mit ein, damit der  Freibetrag genau ermittelt werden kann und einen Nachweis über den Zufluss
Wenn zum 30. Wirst du wohl zurück zahlen müssen

Gast50147

Schreibe dem JC dass du deine Arbeitsaufnahme korrekt gemeldet hast und bitte gleichzeitig um Rückzahlung in geringen Raten die du aufbringen kannst.
Lege die Lohnabrechnung aber mit bei.
Du bekommst dann ja einen Erstattungsbescheid vom JC


JensM1

ZitatSoll ich schreiben das das so richtig ist ?

Wozu, nur Arbeit, die dir nichts bringt. Würde gar nichts schreiben. Eine Ratenzahlung zu beantragen, bringt dir auch nichts, wenn du eh aus dem Leistungsbezug raus bist. Die kannst du erst nach Erhalt des Erstattungsbescheides beantragen, wo und wie geht aus dem Bescheid hervor.

Lohnabrechnung und Zufluss dürftest du dem Jobcenter ja bereits mitgeteilt haben oder? Sonst würde die Anhörung wenig Sinn machen. Und Leistungen stehen dir nicht bis zum 09.08.21 zu, wie ein Vorposter meinte, sondern vermutlich bis 31.07.21, wenn die Daten im Schreiben korrekt sind. Bedeutet komplette Rückzahlung der Leistungen 08/21, aber die Höhe ergibt sich auch aus dem Schreiben.