Anrechnung Guthaben aus Betriebkosten(mit Stromkosten)

Begonnen von BruceLee, 16. Oktober 2021, 22:23:43

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BruceLee

Sehr geehrte Forenmitglieder,

ich beziehe seit Oktober diesen Jahres ALG 2 und habe als Unterlagen u.a. meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 abgegeben. Die Miete für die aktuelle Wohnung, in der ich seit 2015 wohne, wurde von Familienmitgliedern bezahlt. Bei der Antragsstellung habe ich angegeben, dass diese Unterhaltszahlung als Darlehen gilt. Die Miete besteht aus Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung. U.a. bestehen die Nebenkosten aus Heizungs, Kalt- und Warmwasser- und Stromkosten. In der Betriebskostenabrechnungen wurde aufgeführt, dass die zu viel gezahlten Vorauszahlungen mir als Guthaben zurücküberwiesen wird.

Heute habe ich einen Änderungsbescheid erhalten. Es wird die Rückzahlung der zuviel gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen als Einkommen gezählt und wird für den Monat November vom Regelsatz abgezogen. Als Begründung wird § 22 Absatz 3 SGB II aufgeführt:

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Da die Betriebskosten, die als Darlehen von meiner Familie bezahlt werden, aus Unterkunft, Heizung und Stromkosten zusammensetzen frage ich mich, ob es möglich ist, dass die Nebenkostenrückzahlung zumindestens teilweise nicht als Einkommen angerechnet werden können.

Danke und viele Grüße

BruceLee

Yavanna

Berücksichtigt das Jobcenter aktuell deine Kosten der Unterkunft? Dann wäre das Vorgehen korrekt, da das Zuflussprinzip greift.

Fettnäpfchen

BruceLee

Kein Bock zu antworten oder was 
Zitat
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:sehrgut:  :weisnich:

Was soll dass heißen (könnte man genauso gut Fragen):
Zitat von: BruceLee am 16. Oktober 2021, 22:23:43Die Miete für die aktuelle Wohnung, in der ich seit 2015 wohne, wurde von Familienmitgliedern bezahlt. Bei der Antragsstellung habe ich angegeben, dass diese Unterhaltszahlung als Darlehen gilt. Die Miete besteht aus Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung.
oder dass
Zitat von: BruceLee am 16. Oktober 2021, 22:23:43U.a. bestehen die Nebenkosten aus Heizungs, Kalt- und Warmwasser- und Stromkosten. In der Betriebskostenabrechnungen wurde aufgeführt, dass die zu viel gezahlten Vorauszahlungen mir als Guthaben zurücküberwiesen wird.
und den letzte Absatz könnte man auch noch hernehmen ist aber wie vorher nur eine dubiose Wiederholung des schon zweimal geschriebenen.

Zu deutsch > unverständlich!

MfG FN
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BruceLee

#3
Zitat von: Yavanna am 17. Oktober 2021, 09:58:45
Berücksichtigt das Jobcenter aktuell deine Kosten der Unterkunft? Dann wäre das Vorgehen korrekt, da das Zuflussprinzip greift.


Das Jobcenter übernimmt Betriebs- und Heizkosten. Das ist ungefähr die Hälfte der monatlichen Vorauszahlungen. Den Rest muss ich über den Regelsatz bezahlen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2021, 16:10:29

Was soll dass heißen (könnte man genauso gut Fragen):
Zitat von: BruceLee am 16. Oktober 2021, 22:23:43Die Miete für die aktuelle Wohnung, in der ich seit 2015 wohne, wurde von Familienmitgliedern bezahlt. Bei der Antragsstellung habe ich angegeben, dass diese Unterhaltszahlung als Darlehen gilt. Die Miete besteht aus Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung.
oder dass
Zitat von: BruceLee am 16. Oktober 2021, 22:23:43U.a. bestehen die Nebenkosten aus Heizungs, Kalt- und Warmwasser- und Stromkosten. In der Betriebskostenabrechnungen wurde aufgeführt, dass die zu viel gezahlten Vorauszahlungen mir als Guthaben zurücküberwiesen wird.
und den letzte Absatz könnte man auch noch hernehmen ist aber wie vorher nur eine dubiose Wiederholung des schon zweimal geschriebenen.


Zum 1. Zitat:
Ich möchte lediglich sagen, dass vor der Antragstellung ich Unterhaltszahlung von meiner Familie erhalten und damit u.a. meine Miete gezahlt habe.
Zum 2. Zitat:
In der Betriebskostenabrechnung wurden neben den allgemeinen Betriebskosten auch Heiz- und Stromkosten für meine Wohnung aufgeführt. Die zuviel gezahlte Vorauszahlung werden mir zurücküberwiesen. [Edit: 2. Erläuterung zum 2. Zitat erweitert]

Meine Frage war, ob ich die zurückgezahlte Betriebskosten behalten darf.

Yavanna

Haushaltsstrom wird aus dem Regelsatz gezahlt. Das Guthaben dafür darf dir nicht angerechnet werden. Guthaben aus Betriebskostenabrechnung mindert die KDU im Folgemonat des Zuflusses. Dabei ist es egal, ob du im Abrechnungszeitraum im ALG II Bezug warst oder nicht. Auch die Darlehensgeschichte ist irrelevant

Maunzi

Sehe ich das richtig, dass das JC nur anteilig die Miete, Betriebskosten und Heizkosten bezahlt? Wenn ja ist ebenfalls nur anteilig etwas zurückforderbar für sie!

Beispiel: Reale KdU betragen 600€, Jobcenter zahlt 500€ und du 100€. Du bekommst Guthaben in Höhe von 100€ ausbezahlt -> bleibt deins, denn so viel hast du ja aus eigener Tasche draufgelegt. Jetzt als Beispiel für einen Monat, muss natürlich auf den gesamten Zeitraum berechnet werden.

Und Strom wäre gar nicht ans JC abzuführen, AUSSER du heizt zB mit Strom und erhältst dahingehend was vom Amt. Ansonsten ist Strom deine eigene Sache (also auch aus dem Regelsatz zu bezahlen) und somit dein Problem.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Yavanna

Zitat von: Maunzi am 17. Oktober 2021, 19:45:02
Sehe ich das richtig, dass das JC nur anteilig die Miete, Betriebskosten und Heizkosten bezahlt? Wenn ja ist ebenfalls nur anteilig etwas zurückforderbar für sie

Zitat von: BruceLee am 16. Oktober 2021, 22:23:43
ich beziehe seit Oktober diesen Jahres ALG 2 ...

Fällt also unter §67 und KDU werden in voller Höhe anerkannt ohne Angemessenheitsprüfung. Und wenn, wären auch keine 6 Monate rum.

BruceLee

Danke für die Antwort Yavanna und Maunzi :smile:.

Bei mir der Haushaltsstrom mit den restlichen Betriebskosten in einer Rechnung zusammengerechnet. Ich bekomme also nur eine einzige Gutschrift. Wie sieht es dann mit dem anrechnen aus?

@Maunzi
In meinen Betriebskostenabrechnungen sind Strom, Heizung und sonstige Kosten aufgeführt. Das Jobcenter berechnet die tatsächlich angefallenen Betriebskosten aus 2020 ohne den Haushaltsstrom. Sie bezahlt also nur anteilig die Vorauszahlung.

Wenn es dann so ist, dann melde ich mich morgen beim Jobcenter.

Danke für eure Hilfe :)

Maunzi

Minimum der Haushaltsstrom muss dir zustehen und getrennt dargestellt werden in der Abrechnung - da musst du notfalls dem Vermieter auf die Finger klopfen um die Abrechnung in brauchbarer Form zu erhalten.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

BruceLee

Zitat von: BruceLee am 17. Oktober 2021, 20:02:44Wenn es dann so ist, dann melde ich mich morgen beim Jobcenter.
Dann ist es ja gut...

Ich verstehe es nämlich immer noch nicht.
Wenn du im Bezug bist und KdU mit beantragt hast ist diese vom JC zu übernehmen.
Wenn es Unterhaltszahlungen für dich gibt sollten die vom JC entsprechend angerechnet werden
und da verstehe ich die Mischung,
dass du mit den Unterhaltszahlungen anteilig deine Miete bezahlst und den Rest dein JC,  überhaupt nicht.
Zitat von: BruceLee am 17. Oktober 2021, 19:12:33Den Rest muss ich über den Regelsatz bezahlen.
Das würde es dann nämlich nicht geben.
Und Unterhaltszahlungen sind Unterhaltszahlungen und kein Darlehen.

Zitat von: BruceLee am 17. Oktober 2021, 19:12:33Zum 1. Zitat:
Ich möchte lediglich sagen, dass vor der Antragstellung ich Unterhaltszahlung von meiner Familie erhalten und damit u.a. meine Miete gezahlt habe.
VOR Antragstellung
und jetzt?
zahlt das JC die kompletten KdUH?
Bist du U25 und hast keine abgeschlossene Ausbildung/Studium?

MfG FN
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