Hinzuverdienst Grundfreibetrag 100 Euro ?

Begonnen von jeschik, 19. Oktober 2021, 10:57:58

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jeschik

Es heißt ja das dieser Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit gilt.
Das heißt hier muss ein Nachweis über diesen Verdienst bzw. das Einkommen in Form eines Arbeitsvertrages dem JC vorgelegt werden, damit diese den Grundfreibetrag anerkennen, richtig ?

Sheherazade

Lohnabrechnungen sollten auch reichen oder die Einkommensbescheinigung des AG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jeschik

Es geht darum, das ich schon längere Zeit einer älteren Dame behilflich bin, unentgeldlich. Nun meldete sich jemand aus dem engsten Familienkreis der älteren Dame bei mir, das sie mich gerne bei der Krankenkrasse als sogenannte Ersatzpflege mit angeben würde und das sie mir dadurch ca. 100 Euro mtl. zukommen lassen wollte, da ich schon soviel für die ältere Damen über die letzten Jahre getan hätte.
Könnte man das ganze irgendwie Hartz4 Konform regeln, das es hier keine Anrechnung des Betrages gibt, wenn dieser als Zahlungeingang auf meinem Konto eingehen würde ?
Aus der Unfallrente die ich erhalte, habe ich schon den Freibetrag der Versicherungspauschale von 30 Euro ausgeschöpft. Würde hier der Freibetrag von 30 Euro Versicherungspauschale den 100 Euro Grundfreibetrag auf 70 Euro reduzieren ?

jeschik

Weiss niemand eine Antwort auf meine letzten Fragen ?

Gast51016

Du müsstest es als Einnahmen aus Selbständiger Tätigkeit angeben. Da werden dann die notwendigen Betriebsausgaben abgezogen, der Gewinn wird dann so behandelt wie wenn Du Arbeitseinkommen hättest.

Das Jobcenter will allerdings im Regelfall 6 Monate im Voraus wissen, wie hoch Du die Ein- und Ausgaben schätzt (sollte aber in dem Fall relativ unkompliziert auszurechnen sein). Nach den 6 Monaten findet dann eine abschließende Beurteilung statt, je nachdem ob sich dann heraus stellt, ob man mehr oder weniger Verdient hat als geschätzt wurde, muss man entweder ALG2 zurückzahlen, oder man bekommt nachgezahlt.

Das Ganze setzt voraus, dass Du ordentlich Rechnungen schreibst, diese aufhebst und auch alle Kosten dokumentierst (Belege, Fahrkarten usw. aufheben). Auch musst Du als Selbständiger eine Steuererklärung abgeben.

Ich habe keine Ahnung, ob deine Versicherungspauschale schon von den 100€ abgezogen wird oder nicht.

Sheherazade

Die Versicherungspauschale von 30€ steckt im pauschalen Freibetrag von 100€ mit drin und wird nicht 2 mal gewährt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Nee,
das ist eher im Bereich Ehrenamt zu betrachten.
Die Pflegekasse zahlt dann gegen Nachweis die geleisteten Stunden. Das ginge dann aus dem Budget der Verhinderungspflege. Dann bist Du auch unfallversichert, wenn Du der Dame mal die Gardinen wieder aufhängst oder mit ihr spazieren gehst

jeschik

Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2021, 13:41:03Die Versicherungspauschale von 30€ steckt im pauschalen Freibetrag von 100€ mit drin und wird nicht 2 mal gewährt.
Das diese nicht zwei mal gewährt wird das ist mir schon klar.
Aber die 100 Euro bleiben mir trotz der Unfallrentenzahlung als Freibetrag voll bestehen oder?

Zitat von: crazy am 20. Oktober 2021, 13:42:27Nee,
das ist eher im Bereich Ehrenamt zu betrachten.
War hier Dein Nee auf die Antwort von minivo bezogen ?
Oder auf meine Frage:
Zitat von: jeschik am 19. Oktober 2021, 11:33:56Könnte man das ganze irgendwie Hartz4 Konform regeln, das es hier keine Anrechnung des Betrages gibt, wenn dieser als Zahlungeingang auf meinem Konto eingehen würde ?
?
Wenn Dein Nee auf meine Frage bezogen war, gibt es also keine Möglichkeit hier für meinen Fall einen 100 Euro Freibetrag beim Jc auszuschöpfen, da es hier um ein Ehrenamt geht ? Und dieser Freibetrag nur für Erwerbstätigkeit gilt, worüber auch ein schriftlicher nachweis gegenüber dem jc erbracht werden muss ?


Sheherazade

Zitat von: jeschik am 20. Oktober 2021, 13:59:04
Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2021, 13:41:03Die Versicherungspauschale von 30€ steckt im pauschalen Freibetrag von 100€ mit drin und wird nicht 2 mal gewährt.
Das diese nicht zwei mal gewährt wird das ist mir schon klar.
Aber die 100 Euro bleiben mir trotz der Unfallrentenzahlung als Freibetrag voll bestehen oder?

Wie kommst du dadrauf? Wenn du auf die Unfallrente schon die VP mit 30€ frei hast, wird beim Nebenverdienst nur noch 70€ frei sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jeschik

Zitat von: Sheherazade am 20. Oktober 2021, 14:02:00Wie kommst du dadrauf? Wenn du auf die Unfallrente schon die VP mit 30€ frei hast, wird beim Nebenverdienst nur noch 70€ frei sein.
Danke Dir, dann hab ich den Punkt jetzt verstanden.

Gast51016

Du kannst natürlich auch mehr als 100€ dazu verdienen, es wird halt eben 80% was über 100€ ist auf dein ALG2 angerechnet, aber insgesamt hast Du immer mehr in der Tasche.

Steve79

Wenn du der Frau hilfst weil Sie alt ist dann ist das eigentlich Pflege:
Dafür gibt es die Pflegestufen und entsprechend Geld nach Bedarf. Das geht bis über 1000€.
Verstehe nicht was mit 100€ gemeint sein soll.
Normal gibt es selbst bei der niedrigsten Stufe um die 400 soweit ich mich erinnern kann.
Die Omi will dich doch nicht etwa über den Tisch ziehen?

hko

Zitat von: Steve79 am 20. Oktober 2021, 23:32:02
Normal gibt es selbst bei der niedrigsten Stufe um die 400 soweit ich mich erinnern kann.
Pflegestufe 1: 40 € pro Monat

Gruß hko

Gast51016

Er ist ja auch keine voll Pflegekraft, sondern hilft halt der älteren Dame ab und an...

crazy

Steve, es fing dem TE nicht um den Verdienst an sich sondern nur darum ob er dann entsprechend weniger Grundsicherung bekommt.

Für Verhinderungspflege gibt es nochmal 2400 anno mindestens extra zum monatlichen Pflegeld. Klaro rechnet man die Nachbarunterstützung darüber ab. TE  könnte  12 bis 15 Euro je Stunde abrechnen.