Die volle Erwerbsminderungsrente beantragen

Begonnen von Lina, 21. Oktober 2021, 10:35:50

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Lina

Guten Tag,
kennt sich hier vielleicht jemand mit dem Thema Erwerbsminderungsrente aus? Muß man vor der Antragstellung 5 bzw. 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben oder gibt es Ausnahmen? Ich bin jetzt schon 7 Jahre arbeitslos und bekomme Hartz4. Es wäre Super, wenn sich hier jemand mit der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente auskennt.


Sheherazade

ZitatDamit die Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlt, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

    Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre.
    In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet.

    Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
    Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.
    Die Regelaltersgrenze für eine Altersrente wurde noch nicht erreicht.
    Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, die Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten festgestellt.

Bei den Versicherungszeiten gibt es für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Krankheiten oder Schäden durch den Wehr- und Bundesfreiwilligendienst eine Ausnahme: Kommt es in deren Folge zu einer Arbeitsunfähigkeit, reicht bereits die Zahlung eines Beitrags aus.

Auf die fünfjährige Wartezeit bis zur Rentenübernahme werden verschiedene Phasen wie Arbeitslosenzeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten häuslicher Pflegeleistungen oder Krankengeldphasen einbezogen.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kämpfer

@Lina

Wenn du jemanden in den von Sheherazade angegebenen Zeitraum gepflegt hast und die Pflegekasse dafür Beiträge entrichtet hat, funktioniert das z.b.auch.
Aber du kannst dir auch eine aktuelle Renteninformation von der DRV zusenden lassen, da steht es drin ob Du einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hast oder nicht.

Lina

Danke für eure Antworten. Gepflegt habe ich vor 7 Jahren jemanden. Ich war Sekretärin, da kämen als Berufskrankheit Rücken Probleme ins Spiel.

Hintergrund ist eigentlich, dass ich vom JC aufgefordert wurde, einen Altersrenten Antrag zu stellen. Zur Vollendung des 63. Lebensjahres fehlen mir noch 5 Monate.
Der Inhalt des JC besagt, dass ich den Antrag stellen soll sonst stellt der JC Arbeitsberater den Antrag für mich, und zwar am 09.11.2021.

Jetzt habe ich das dazu gefunden:


"Hat eine Behörde Ermessen, muss sie dieses aber auch ausüben und darf nicht den Eindruck erwecken, sie habe gar keine Wahl."

"§ 86b SGG bestimmt unter anderem, dass das Gericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen kann. Der Betroffene muss dem Gericht glaubhaft machen, dass

1. er einen Anspruch auf die Anordnung hat (Anordnungsanspruch) und

2. die Sache eilbedürftig ist (Anordnungsgrund)
Dass die Sache im vorliegenden Fall eilbedürftig ist.
Wenn die Arbeitsagentur den Rentenantrag gestellt und die DRV bewilligt hat,  bin ich Rentner und kann daran nichts mehr ändern."

Ermessen kann ich in dem Schreiben nicht erkennen.

Wie formuliere ich den Widerspruch?

Und wie den Eilantrag ans Sozialgericht?
Was ist ein Anordnungsanspruch?


Ich will nicht mit Abschlägen in die Rente!


Gast50147

#4
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-86b-anordnung-des-sofortigen-vollzugs-2243-anordnungsanspruch_idesk_PI434_HI2967795.html

Anordnungsanspruch ist das "Recht", d. h. der materielle Anspruch, das bzw. den der Antragsteller im Hauptsacheverfahren durchsetzen will und für das bzw. für den er eine einstweilige Anordnung begehrt. Durch die Sicherungsanordnung soll dieses Recht in seinem Bestand einstweilen gesichert, durch die Regelungsanordnung soll einstweilen die Vereitelung des noch nicht durchgesetzten Rechts und das Eintreten wesentlicher Nachteile verhindert werden.

Als Widerspruch genügt erstmal 1 Satz auf 1 Blatt Papier: Dem Bescheid vom.... widerspreche ich hiermit. Vorsicht du musst den Zugang beim JC beweisen können - also Einschreiben und Unterschrift nicht vergessen.
Die Begründung kann man nachreichen.

Beim SG genügt die Glaubhaftmachung aber begründen muss man einen eA schon.

Sheherazade

Zitat von: Lina am 21. Oktober 2021, 15:04:45
Hintergrund ist eigentlich, dass ich vom JC aufgefordert wurde, einen Altersrenten Antrag zu stellen. Zur Vollendung des 63. Lebensjahres fehlen mir noch 5 Monate.
Der Inhalt des JC besagt, dass ich den Antrag stellen soll sonst stellt der JC Arbeitsberater den Antrag für mich, und zwar am 09.11.2021.

Was sagt denn deine Renteninformation, würdest du mit deiner Altersrente ohne Abschläge trotzdem noch auf Sozialleistungen angewiesen sein oder nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lina

@Sheherazade
Was sagt denn deine Renteninformation, würdest du mit deiner Altersrente ohne Abschläge trotzdem noch auf Sozialleistungen angewiesen sein oder nicht?

Ja, das wäre so.

Aber es gibt doch ein Ermessen? Das JC könnte doch auch anders entschieden, oder?

Sheherazade

Zitat von: Lina am 21. Oktober 2021, 15:34:12
Ja, das wäre so.

Was wäre so? Also trotz Altersrente ohne Abschläge immer noch hilfebedürftig?

Zitat von: Lina am 21. Oktober 2021, 15:34:12Aber es gibt doch ein Ermessen? Das JC könnte doch auch anders entschieden, oder?
Keine Ahnung, aber ich würde es an deiner Stelle mal mit einem Gespräch versuchen. Wobei dir nichts entgeht, wenn deine Rente ohnehin aufgestockt werden muss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Es sieht so aus:
Wenn man eh mit Regelaltersrente nicht genug hätte, verweist das JC auf Rente ab 63. Das darf es!

Es macht im Portemonnaie bei Dir dann keinen Unterschied, da Du mit Rente noch zusätzlich Grundsicherung erhalten könntest. Du bist lediglich das Jobcenter los.

Lina


@crazy

Es ist doch so, dass das JC mich in Rente schicken kann aber nicht muß, oder?

Das von meiner Rente noch ca. 10,5 % abgezogen werden, passt mir nicht. Auf das Jahr gerechnet ist das ziemlich viel. Absolut auf das Sozialamt verlassen möchte ich mich nicht.Außerdem darf man dann kein Auto mehr haben und dann guckt das Sozialamt meine Verhältnisse aus. Es ist schrecklich!


blaumeise

Zitat von: Lina am 22. Oktober 2021, 19:03:35Absolut auf das Sozialamt verlassen möchte ich mich nicht.Außerdem darf man dann kein Auto mehr haben und dann guckt das Sozialamt meine Verhältnisse aus.
Wenn du vom Sozialamt Leistungen beziehst, darfst du durchaus ein Auto haben. Aber die Kfz-Haftpflicht z. B. kannst du nicht mehr absetzen von deinem Einkommen (der Rente in dem Fall). Und du hast bei Leistungen nach Kapitel 4 (Erwerbsminderungsrente und Rente im Alter) nur 5000,- Euro Vermögensfreibetrag - inklusive Auto - statt dem höheren Betrag im SGB II, bei dem das Auto mit einem Extra-Schonbetrag berücksichtigt ist.

Lina

Guten Morgen,

jetzt habe ich erfahren, dass es auch möglich ist, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dazu muß ich zum DRV Gutachter, ist das so? Ich möchte Wirbelsäulen Probleme als Berufskrankheit anerkennen lassen.

Die Dame vom Versicherungsamt, hat mir mitgeteilt, dass Sie Unterlagen von mir benötigt
auch eine Kopie des Personalausweises, muß man denen wirklich eine Kopie des Personalausweises geben? Persönliche Vorsprache gibt es wegen Corona nicht mehr.

Wenn ich statt Altersrente einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, obwohl mich das JC aufgefordert hat, einen Antrag auf Altersrente zu stellen, habe ich dann Nachteile beim Leistungsbezug oder muß das JC solange weiter ALG2 zahlen, bis alles geklärt ist?




crazy

Du kannst natürlich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen- was nutzt es Dir? Wenn Du die Zeiten nicht hast wird sie einfach abgelehnt, da kein Anspruch drauf. Die Erwerbsminderungsrente wäre eh, wenn ich es mal aus dem was Du geschrieben hast ableite auch nicht ausreichend, um ohne Zuschuss durch Grundsicherung auszukommen. Ergebnis bleibt bei Dir immer gleich, egal wie-Du kommst nicht ohne Sozialleistungen über die Runden.

Lina

Weiß jemand, wie man einen Eilantrag beim Sozialgericht stellt? Aufschiebende Wirkung. Den Widerspruch an das JC habe ich schon geschrieben.