Als Hartz IV Empfänger bist du minderwertig

Begonnen von müllerchen, 22. Oktober 2021, 11:40:48

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müllerchen

Aus gesundheitlichen Gründen beziehe ich seit 1995 Hartz IV. Schlimm genug das der Verursacher an der ganzen Misere nie bestraft wurde und ich damit klar kommen muss. Nein es werden einem von sämtlichen Ämtern zumindest bei mir war es so der Fall nur Steine in den Weg gelegt. Ich könnte ein Buch darüber schreiben. Aber das neueste. Mein Opa ist gestorben und sein Auto mit Ihm, und auf einmal wurde es Thema mit den öffentlichen Verkehrsmittel jetzt hab ich keinen fahrbaren Untersatz mehr, kann aber auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren, da ich nicht auf  engen Raum oder in Räumen wo ich nicht jederzeit raus kann "gefangen" bin. Das rührt von meiner Kindheit, da ich da oft stundenlange in einen Schrank oder auch in einer Truhe oder im Zimmer eingesperrt war. Jetzt kann ich weder zum Hausarzt noch zu diversen Fachärzten wo ich eigentlich immer Kontrolltermine ausmachen müsste. Die Krankenkasse ist nicht zuständig und das Sozialamt teilte mir mit, man ahnt es bereits. Keine Antwort. Auf meine Frage wie das mit den Zähnen ist, es werden alle von innen kaputt und auf Grund der hohen Kosten 4 % Preissteigerung kann ich mir meine Zusatzversicherung die ich schon abschloss als ich noch gearbeitet habe nicht mehr leisten kann und kündigen muss. Ich habe jahrelang umsonst eingezahlt, und das Amt teilte mir mit für sowas ist nichts vorgesehen. Danke dem Staat das ich auf Babynahrung umsteigen muss.
Auch die Gemeinden sind nicht besser, habe jetzt den  3. Winter wo ich  keine Heizung habe  und kaputte Fenster. Mein Vermieter ist der Bürgermeister sprich Gemeinde Holzkirchen. 90 % des Tages bin ich dazu verurteilt im Bett zu verbringen und da zieht es von oben von den kaputten Fenstern rein. Ich bin dauerkrank . Bei 16 grad in der Wohnung können sie nichts  anderes machen. Schicken Handwerker vorbei die die Temperatur der wände messen ob die Heizung geht und durch ihre dicken Arbeitsschuhe feststellen können das die Bodenheizung warm ist. Was nicht der Fall ist dafür lassen sich 2 Schaltkreise nicht abstellen und da läuft die Heizung im Sommer. Jetzt war ein Gutachter da der feststellte, das die Fenster kaputt sind. Sie wurden nicht gewechselt
der von der Heizung kommt noch. Aber der Bürgermeister ließ mir durch seinen Anwalt mitteilen, das ich die Wohnung zu räumen habe. ohne Titel. Ich könnte noch weit mehr erzählen was ich auch alles belegen kann. Fakt ist in meinen Fall, warten bis der Tod kommt, wahrscheinlich durch erfrieren in der Wohnung ohne Heizung. Wenn das Deutschland 2021 ist kann ich dazu  nur sagen die Regierung hat auf allen Ebenen versagt. Von den kleinen Bürgermeistern bis zu der Spitze und Ihre 4 Euro im Monat mehr können sie sich behalten. das sind nicht mal 2 Butter. was ja eigentlich Grundnahrungsmittel immer war. Ich bin nervlich total fertig und seit über 2 Jahren dauerhaft krankgeschrieben. Für das Fehlverhalten gibt es keine Entschuldigung und ich lass mir von niemanden drohen. Auch nicht von der BRD


Zitat von: müllerchen am 22. Oktober 2021, 11:40:48Aus gesundheitlichen Gründen beziehe ich seit 1995 Hartz IV
Hartz IV gibt es seit 2005.
Zitat von: müllerchen am 22. Oktober 2021, 11:40:48und das Sozialamt teilte mir mit,
Beziehst du vielleicht eher Grundsicherung?



"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Gast50147

Die allermindeste gesetzliche Temperatur einer Wohnung muss 19 Grad sein.
Mindere im 1. Schritt die Miete um 30 % und fordere den Bürgermeister zur Beseitigung der Mängel schriftlich (mit Beweis) auf.
Dann wende dich mal an eine Sozialstation wie die Caritas. Die helfen.

Gast50147

Für @ justine1992 auf ihre private PN weil ich doch Oberquark rede :mocking:

https://www.mieterbund.de/index.php?id=442

https://www.mietminderung.org/mietminderung-zimmertemperaturen/

Erst sich kundig machen dann von Quark schreiben ist der richtige Weg verehrte Dame.

justine1992

Zitat von: Gast50147 am 22. Oktober 2021, 15:52:17
Die allermindeste gesetzliche Temperatur einer Wohnung muss 19 Grad sein.
Sind hier nicht. Wen verklage ich jetzt? Oder werde ich verklagt?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50147

Du kannst die Miete mindern. Bei 18 Grad liegt ein Wohnungsmangel vor!

In den Links kannst du lesen, dass die Landgerichte sogar von 20-22 Grad ausgehen, im Badezimmer sogar von 23 Grad.
Der VM ist für eine "behagliche" Wärme verpflichtet.
In meiner Wohnung liegt die Temperatur bei 23/24 Grad.

justine1992

Zitat von: Gast50147 am 22. Oktober 2021, 17:35:59Der VM ist für eine "behagliche" Wärme verpflichtet.
Nein, er ist dazu verpflichtet, das zu ermöglichen. Aber es gibt ganz sicher keine "allermindeste gesetzliche Temperatur".
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50147

Wenn er verpflichtet ist diese Temperaturen zu ermöglichen ist er auch dem Gesetz und der Rechtsprechung verpflichtet.
Wenn 18 Grad einen Minderungsgrund wegen Wohnungsmangel darstellen, ist die "allermindeste" Temperatur bereits unterschritten.

Du musst genauer lesen. Persönlich ist mir egal welche Wärme du in deiner Wohnung hast.
Bist du aber Vermieterin? Dann hättest du an mir deine helle Freude  :schock:

Darüber weiter zu diskutieren bringt nichts, dafür gibt es bereits unzählige Urteile die jeder nachlesen kann.
Außerdem bringt so eine Diskussion dem TE nichts!
Bei seiner geschilderten Krankheit und dem Wohnungszustand sollte zwingend eine Sozialstation eingreifen, alternativ natürlich ein RA.

Und nun wünsche ich dir einen schönen Abend bei 18 Grad.

justine1992

Zitat von: Gast50147 am 22. Oktober 2021, 17:44:51Außerdem bringt so eine Diskussion dem TE nichts!
Deswegen schrieb ich Dir Deinen Formulierungsfehler als PN.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50147

Wenn due es bisher immer noch nicht begriffen hast, kann ich dir auch nicht helfen. ENDE !
Beachte bitte dass hier ein Hilfethread ist und zur Hilfe des TE hast du bisher nichts beigetragen

blaumeise

Aber zur Klarstellung für alle, die mitlesen und mithelfen möchten.

Lina

@müllerchen

Helfen die Ärzte gar nicht? Z. B. Dein Hausarzt. Von dem kannst Du doch ein Attest bekommen, dass die Wohnung gesundheitsgefährdend ist. Damit gehst Du zum Amt und beantragst Umzugsgeld für eine neue Wohnung.

Außerdem zahlst Du doch in die Pflegeversicherung ein. Wenn Du so krank bist, beantrage da Pflegegeld. Hast Du schon eine Pflegestufe?

blaumeise

@müllerchen: Wenn du dich nicht selbst mit dem Vermieter auseinandersetzen kannst oder es kräftemäßig nicht schaffst, dann würde ich die Kosten investieren und einem Mieterverein beitreten. Undichte Fenster und eine ungenügende Heizung sprechen für sich.

Gast50147

Die Vorschläge von @ blaumeise und @ Lina würden alle von einer Sozialstation in Verbindung mit dem Hausarzt in die Wege geleitet werden und @ müllerchen müsste sich praktisch um nichts kümmern.
Eine Pflegestufe ist ganz wichtig.
Die geschilderten Zustände sind ja für einen schwer Kranken nicht akzeptabel und schaden allenfalls noch dem jetzigen Status.