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Geld sparen

Begonnen von InduMec, 26. Oktober 2021, 11:43:22

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

InduMec

Huhu,

wie war das nochmal mit den 300 € die man als Hartz IV Empfänger pro Lebensjahr sparen darf bzw. die unantastbar sind?
Wenn ich sagen wir mal mit 40 Jahren ein Hartz IV Empfänger werde und muss mit 41 Jahren meine Kontoauszüge zeigen, darf ich dann 300 gespart haben oder 12.300 ?
Ist es also "pro Lebensjahr" oder "pro Lebensjahr ab Hartz IV"?

Grüße :)

BigMama

Es sind 150 € nicht 300 €. Und es zählt pro Lebensjahr, nicht pro Lebensjahr im Bezug von Alg II.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

InduMec


BigMama

Plus einmalig 750 €.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

InduMec

Ach auch noch :)
Das steht dann sicher alles irgendwo in einem §, richtig? :)

Vielen Dank für die Infos!

Meinem Onkel mit 50 Jahren tut man nämlich verklickern, dass er erst sein Erspartes aufbrauchen soll und darf dann erst Hartz IV bekommen...

BigMama

Mit 50 Jahren darf er 50 x 150 € = 7.500 € +  750 € = 8.250 € besitzen plus ein angemessenes Fahrzeug (Wert bis 7.500 €). Hinzu kommen auch noch Beträge die in einer nicht verwertbaren Altersvorsorge stecken.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Zitat von: InduMec am 26. Oktober 2021, 12:02:38Das steht dann sicher alles irgendwo in einem §, richtig?
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11a.html
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Yavanna


Zitat von: Yavanna am 26. Oktober 2021, 15:56:53
Zitat von: InduMec am 26. Oktober 2021, 12:02:38

Das steht dann sicher alles irgendwo in einem §, richtig? :)
§12 Abs. 2
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Whopaaaa, habe falsch verlinkt. Natürlich § 12
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

InduMec

Super. Ich danke euch allen.

So wie ich das im § 12 verstehe, gilt das auch wenn man noch lange nicht den Betrag erreicht hat, aber sagen wir mal jährlich 500€ spart. Richtig?

Yavanna

Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 12:17:38
Mit 50 Jahren darf er 50 x 150 € = 7.500 € +  750 € = 8.250 € besitzen plus ein angemessenes Fahrzeug (Wert bis 7.500 €). Hinzu kommen auch noch Beträge die in einer nicht verwertbaren Altersvorsorge stecken.

Siehe oben. Das darf er an Vermögen haben. Ob das bei Antragsstellung schon vorhanden ist oder angespart wird, ist egal.

InduMec

Ok, supi. Vielen Dank :)

InduMec

Ich hab noch eine Frage zu diesem alten Thema :)

Was ist, wenn ich z.B. Geld in Bar gespart hab. Angenommen auf dem Konto ist nichts weiter und nun (als Hartz IV Empfänger) sind beim nächsten Kontoauszug vorzeigen beispielsweise 5000 € drauf, weil ich die in bar eingezahlt hab. Mit sagen wir 40 Jahren Alter. Das die dann Fragen haben wo das herkommt ist schon klar. Aber wegnehmen dürfen sie es mir nicht, richtig? (bzw. verrechnen mit den nächsten Zahlungen^^)

Quinky

Bei Antragsstellung MUSS!!! auch Bargeld, das gespart ist, angegeben werden. Daher stellt sich die Frage wo die Bareinzahlung herkommt nicht.
Kleine Erweiterung zu meinen Vorschreibern:
WENN man verheiratet ist oder als BG gilt, gilt für beide zusammen jeweils  ein Freibetrag.
z.b.
beide 40 Jahre = (40 x 150 plus 750) x 2 = 13.500 zusammen. Die Vermögen werden addiert. Wer das hat spielt keine Rolle, der Gesamtwert ist entscheidend,d. h. wenn einer 0€ hat, der andere 13.500 ist das Vermögen trotzdem geschützt.

Ernie

InduMec

Huhu Quinky,
danke für deine Antwort :)

Ach stimmt. Man muss es ja immer angeben. Ich kann also nicht sagen wir mal 500 € einzahlen und sagen das hab ich gespart, wenn ich im Jahr zuvor beim Weiterbewilligungsantrag Bargeld 1€ angab. Richtig? :(
Ich hab nämlich blöderweise immer Geld abgehoben, damit da nix drauf ist und nun kann ich das ja nicht mehr einzahlen und MUSS es also verstecken :(