Geld sparen

Begonnen von InduMec, 26. Oktober 2021, 11:43:22

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Fettnäpfchen

Zitat von: InduMec am 22. Februar 2022, 13:35:53ch kann also nicht sagen wir mal 500 € einzahlen und sagen das hab ich gespart, wenn ich im Jahr zuvor beim Weiterbewilligungsantrag Bargeld 1€ angab. Richtig? :(
Falsch
Denn in einem Jahr wären das mtl. a bißerl mehr als 40.- gespart das könnte schon klappen.

MFG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maunzi

Zitat von: InduMec am 22. Februar 2022, 13:35:53
Huhu Quinky,
danke für deine Antwort :)

Ach stimmt. Man muss es ja immer angeben. Ich kann also nicht sagen wir mal 500 € einzahlen und sagen das hab ich gespart, wenn ich im Jahr zuvor beim Weiterbewilligungsantrag Bargeld 1€ angab. Richtig? :(
Ich hab nämlich blöderweise immer Geld abgehoben, damit da nix drauf ist und nun kann ich das ja nicht mehr einzahlen und MUSS es also verstecken :(

Tipp dazu: monatlich ein paar € weniger abheben und diese bar ausgeben oder eben das was man zB bei großen Versandhäusern sonst per Onlinezahlung kaufen würde mit Gutscheinen zahlen die man in Poststellen, Tankstellen oder an Supermarktkassen bekommen kann :)

Kommt nur dumm gar nix mehr abzuheben, muss schon noch realistisch sein - wenn du mal 50€ weniger abhebst im Monat ist das kein Weltuntergang, sofern dein Verbrauch realistisch bleibt.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

glasi

Ich habe während meines aktuellen Hartz 4 Bezugs auch eine vierstellige Summe angespart und das nicht angegeben.

Warum sollte man das überhaupt angeben?

Ich könnte mir gut vorstellen, dass wenn dem Jobcenter das bekannt wäre, das die irgendwie sagen könnten:
"Sie haben ja Summe XYZ angespart, von daher wird Ihr Antrag abgelehnt"
oder
"Greifen Sie auf Ihre Ersparnisse zurück!"

Zitat von: glasi am 22. Februar 2022, 15:22:37Ich könnte mir gut vorstellen, dass wenn dem Jobcenter das bekannt wäre, das die irgendwie sagen könnten:
"Sie haben ja Summe XYZ angespart, von daher wird Ihr Antrag abgelehnt"
oder
"Greifen Sie auf Ihre Ersparnisse zurück!"

Dafür hast du einen Vermögensfreibetrag von 150,00 € je Lebensjahr + 750,00 € für Anschaffungen.
Also mal keine Panik machen
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Maunzi

Vorstellen kann man sich viel wenn der Tag lang ist, manche SB haben auch zu viel Fantasie diesbezüglich, jedoch gibt es fixe Regelungen was man haben darf und es wäre sinnvoll sowas nicht zu verschweigen.

Mal ganz blöd gesagt: wenn nun einer bei dir einbricht und dir genau dieses Geld klaut, viel Spaß bei der Wiederbeschaffung wenn du Geld das angeblich nie existiert hat als gestohlen meldest... wird auch bei entsprechender Versicherung witzig zu erklären.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

InduMec

Zitat von: InduMec am 22. Februar 2022, 13:35:53
Ich kann also nicht 500 € einzahlen und sagen das hab ich gespart, wenn ich im Jahr zuvor beim Weiterbewilligungsantrag bei Bargeld 1€ angab. Richtig? :(

Weiß es keiner? :(

Fettnäpfchen

Zitat von: InduMec am 23. Februar 2022, 15:30:00Weiß es keiner? :(
Lies halt die Antworten  :scratch:
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Februar 2022, 14:28:26Falsch
Denn in eine

MfG FN
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Maunzi

Zitat von: InduMec am 23. Februar 2022, 15:30:00
Zitat von: InduMec am 22. Februar 2022, 13:35:53
Ich kann also nicht 500 € einzahlen und sagen das hab ich gespart, wenn ich im Jahr zuvor beim Weiterbewilligungsantrag bei Bargeld 1€ angab. Richtig? :(

Weiß es keiner? :(

Kannst du machen, werden Fragen kommen, musst du beantworten und mit Papierkram rechnen... daher ja mein Tipp es anderweitig zu lösen a la bar ausgeben und weniger abheben Monat für Monat
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Hary

In der Praxis kann ich mir schon vorstellen dass ein Sachbearbeiter bei dem Freibetrag doch erst einmal ein verwertbares Vermögen sehen könnte. Dann hätte man erst einmal den Ärger bis das juristisch aufgearbeitet wurde. So was scheint ja nicht selten vorzukommen. Bei diesem Freibetrag könnte man ja auch durchaus Sachwerte hinzurechnen. Bedeutet der Picasso unterm Bett würde auch vermutlich als dieses Vermögen gezählt. Wobei es unwahrscheinlich ist das wir über 150 Euro pro Jahr sprechen würden wenn du diesen unterm Bett hättest :)

Wie sieht es eigentlich aus wenn ich mit fiktiv 100 Jahren (ich weiß unrealistisch, lässt sich aber besser rechnen) meinen Freibetrag von 15.000 Euro hätte und dann ein Sparbuch geschenkt bekomme mit genau diesen 15.000 Euro, wäre das dann Anrechnungsfrei?

Maunzi

Nein, da du es weder vor dem Bezug hattest noch es angespart wurde - es kam im Bezug dazu -> voll anrechnungsfähig.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

InduMec

Danke für eure Antworten.
Leider habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich habe es im Grunde nicht bar angespart, sondern auf dem Konto :) Monatlich hebe ich kein Bargeld ab. Ich zahle ALLES mit der "Payback American Express", da ich so überall Payback-Punkte bekomme, also auch zB: auf Amazon, bei PayPal, im Aldi oder Kaufland.
Und kurz vor den 3 Monaten, von welchen man die Kontoauszüge zeigen muss, habe ich es abgehoben, damit es auf dem Konto "nicht so viel" aussieht. Dumm, ich weiß.
Daher meine Frage, ob ich das (z.B.500 €) wieder einzahlen kann. Ihr schreibt fast alle "ja".
Ich verstehe es aber wohl noch immer nicht. Ich kann also 500€ einzahlen, obwohl ich a) im Weiterbweilligungsantrag vor einem Jahr bei Bargeld nur 1€ angab und b) obwohl ich doch laut Gesetz nur 150€ pro Lebensjahr erspart haben kann. Die müssten mir doch also von den 500€ rechnerisch 350 abziehen! Das ist ist meine Frage, ob das passiert. Oder ist das ein Denkfehler?  :weisnich:
Oder anders ausgedrückt: Kann ich nicht 500€ IN EINEM JAHR sparen, wenn das Gesetzt doch nur 150€ erlaubt?

ZitatNein, da du es weder vor dem Bezug hattest noch es angespart wurde - es kam im Bezug dazu -> voll anrechnungsfähig.

Das ist meine Angst! Ich dachte auch immer, dass Bargeldeinzahlungen immer voll anrechnungsfähig sind. Bei Gespartem 150€ nicht, aber alles dadrüber. ?!?

Fettnäpfchen

InduMec

Sorry beidem durcheinander......... spare ich mir die Antwort bis auf diese
Zitat von: InduMec am 25. Februar 2022, 14:37:23obwohl ich doch laut Gesetz nur 150€ pro Lebensjahr erspart haben kann. Die müssten mir doch also von den 500€ rechnerisch 350 abziehen! Das ist ist meine Frage, ob das passiert. Oder ist das ein Denkfehler?  :weisnich:
Oder anders ausgedrückt: Kann ich nicht 500€ IN EINEM JAHR sparen, wenn das Gesetzt doch nur 150€ erlaubt?
Das hast du komplett falsch verstanden. du darfst sparen soviel du kannst und das für das JC noch glaubhaft ist. Die 150 .- beziehen sich auf deine Lebenszeit also je älter du bist desto mehr darfst du gespart haben was als Vermögen geschützt ist.
Vllt. hilft dir ja fach.-u. sachliches wie der Ratgeber Vermögen den du mal lesen solltest bei so Gedankengängen.
Wie kommst du nur auf die Idee das JC kann dir vorschreiben das du nur 150.- sparen kannst. Noch ist es nicht so schlimm in der BRD.

MfG FN
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Hary

Also ein Bareinzahlung ist erst einmal absolut ohne Relevanz, wenn du dein vorhandenes Geld verschiebst.

Simples Beispiel, du stehst in deiner Bank und hebst deine Regelleistung am Automaten ab, dann gehst du zum Schalter und zahlst das wieder ein. Sofern es die Bank mitmachen würdest könntest du in ständiger Wiederholung so an einem Tag viele hunderttausende Euro Umätze generieren auf deinem Konto. Keiner davon hätte jedoch irgendeine Relevanz für deine Leistung.

Zugegeben würde ich gerne das Gesicht des SB's sehen wenn er einen Kontoauszug im Umfang von 9000 Seiten bekommt weil du dieses Spielchen 6 Stunden am Tag spielst bei der Bank...  :lachen:

Maunzi

Wenn du es abgehoben hast und wieder einzahlst leg die beiden Auszüge bei - kurzer Zweizeiler, dass du es da wieder eingezahlt hast und fertig.

Sofern du dein Schonvermögen nicht überschreitest ist es egal.

Wenn sie der Meinung sind, dass es nicht möglich sei diese Summe in einem Jahr anzusparen, dann frag mal zurück wie jemand deren Meinung nach überleben soll wenn er ein Darlehen in Raten von 10% vom Regelsatz zurück zahlen muss (kommt ca auf die selbe Summe raus  :zwinker:).

Und nochmal zu den 150 pro LEBENSjahr - wer 1 Jahr alt ist darf 150 in dem Jahr angespart haben, ist jemand 10 darf er 1500€ angespart haben, ob er das in einem Jahr oder in den 10 macht ist dabei irrelevant. Nur muss es noch plausibel sein, dass er vom Rest auch noch überleben konnte.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

Maunzi

Zitat von: Maunzi am 25. Februar 2022, 17:32:09wer 1 Jahr alt ist darf 150 in dem Jahr angespart haben, ist jemand 10 darf er 1500€ angespart haben, ob er das in einem Jahr oder in den 10 macht ist dabei irrelevant.
nicht ganz den Minderjährige haben eine pauschale von 3100.- .
Nicht dass da noch Nachfragen kommen.

Ein schönes WE
FN
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