Geld sparen

Begonnen von InduMec, 26. Oktober 2021, 11:43:22

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BigMama

Hat das JC einen begründeten Anfangsverdacht kann es auch über einen länger zurückliegenden Zeitraum Kontoauszüge anfordern.
Zitat von: InduMec am 15. Dezember 2022, 16:31:43Dann muss ich eben nun das Bargeld ausgeben und alles andere Geld auf dem Konto lassen und nur obligatorisch mal was auf Karte zahlen. Traurige Welt...
Das klingt sehr danach, dass du nicht in voller Höhe hilfebedürftig bist, wie du dem JC offenbar angegeben hast. Und bei den aktuell horrenden Lebensmittelpreisen wird das JC auch ganz schnell fragen, wieso du kaum Geld von deinem Konto abhebst bzw. kaum mit Karte zahlst. So oder so, wird dir das über kurz oder lang auf die Füße fallen, da du anscheinend (Ja, das unterstelle ich jetzt) jemanden hast, der dich entweder mitversorgt oder dir Geld in bar zukommen lässt. Und für diese Vermutung muss ich noch nicht mal ein SB in einem JC sein.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

hansmeisner

#46
Zitat von: BigMama am 15. Dezember 2022, 16:49:14Das klingt sehr danach, dass du nicht in voller Höhe hilfebedürftig bist, wie du dem JC offenbar angegeben hast. Und bei den aktuell horrenden Lebensmittelpreisen wird das JC auch ganz schnell fragen, wieso du kaum Geld von deinem Konto abhebst bzw. kaum mit Karte zahlst.
Gegenwärtiger Regelsatz:
https://www.lpb-bw.de/regelsatz-hartziv

Solange er brav seine 155 - 200 € pro Monat für Lebensmittel ausgibt (oder bar abhebt), sollte das in Ordnung gehen. Eine Verkürzung des Regelsatzes ist nicht möglich.

Im Übrigen:
Sollen nicht ab 01.01.2023 die Vermögensfreigrenzen steigen? War da nicht die Rede von pauchal 15.000 € (außer in den ersten 12 Monaten, da sind es 40.000 €)? Dann hat sich die Rechnung mit den 150 € je Lebensjahr + 750 € sowieso erledigt.

Yavanna

Zitat von: hansmeisner am 16. Dezember 2022, 00:39:04Im Übrigen:
Sollen nicht ab 01.01.2023 die Vermögensfreigrenzen steigen? War da nicht die Rede von pauchal 15.000 € (außer in den ersten 12 Monaten, da sind es 40.000 €)? Dann hat sich die Rechnung mit den 150 € je Lebensjahr + 750 € sowieso erledigt.

Die 40.000 gelten für Neuanträge und die Leute, die seit Corona mit 60.000 Schonvermögen im Bezug sind. Bei längeren Leistungsbeziehern dürften gar nicht so viel vorhanden sein, weil es ja vorher verbraucht werden musste.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand im Bezug 15.000 anspart. Einzige Ausnahme wäre ein Erbe, was ja demnächst direkt als  Vermögen gilt. So könnte auch ein Langzeitbezieher an die 15.000 stoßen.