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§ 16e SGB 2 Teilhabechancengesetz

Begonnen von Madoka, 28. Oktober 2021, 11:36:40

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Madoka

§ 16e SGB 2    Teilhabechancengesetz


Ich habe ein Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Arbeitgeber möchte vom Jobcenter Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Das nennt sich Teilhabechancengesetz. Der Paragraf nennt sich auch § 16e SGB 2. Wenn der Arbeitgeber gefördert werden möchte, dann ist das in Ordnung. Ich habe zugestimmt. Unter Absatz 4 steht, dass mir ein Betreuer (Coaching) zugeteilt wird. Ich habe mit der Vermittlerin vereinbart, dass der Betreuer 2 Stunden pro Monat für mich da ist. Zur Unterstützung der Integration der Beschäftigten in den Arbeitsalltag.

Es gibt nur ein Problem. Ich möchte kein Coaching. Bei mir gibt es nichts zu bemängeln. Ich arbeite seit einem Monat und ich verstehe mich gut mit den Mitarbeitern. Und ich mache meine Arbeit sehr gut.

Meine drei Fragen wären nun: 

Muss ich den Coaching annehmen, weil mir das gesetzlich vorgeschrieben wird?

Kann ich mit einer guten Stellungnahme begründen, weshalb für mich ein Coaching nicht nutzbringend ist? 

Tritt Absatz 4 automatisch gesetzlich in Kraft oder entscheidet das letztlich der Vermittler, ob für mich ein Coaching sein soll oder nicht?

Ich wäre über hilfreiche Kommentare sehr dankbar

Mit freundlichem Gruß
Madoka

DerRudi

Möchtest du dieses Teilhabechancengesetz wirklich nutzen? Man wird ausgebeutet und irgendwann entlassen.

BigMama

Der TE arbeitet doch schon längst. Die Förderung im Rahmen § 16 e SGB II wird vor Abschluss des Arbeitsvertrages bewilligt und nicht nachträglich. Somit stellt sich die Frage gar nicht ob der TE das möchte.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Zitat von: Madoka am 28. Oktober 2021, 11:36:40
Der Paragraf nennt sich auch § 16e SGB 2. Wenn der Arbeitgeber gefördert werden möchte, dann ist das in Ordnung. Ich habe zugestimmt. Unter Absatz 4 steht, dass mir ein Betreuer (Coaching) zugeteilt wird. Ich habe mit der Vermittlerin vereinbart, dass der Betreuer 2 Stunden pro Monat für mich da ist. Zur Unterstützung der Integration der Beschäftigten in den Arbeitsalltag.

Du hast also den Bedingungen zugestimmt und sogar einen Coachingintervall vereinbart. Und jetzt möchtest du diese Bedingung nicht mehr? Hat überhaupt schon mal ein Coachingtermin stattgefunden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Madoka

Der erste Coaching Termin findet nächste Woche statt. Ich habe den Coaching nicht wirklich zugestimmt, weil man mir gesagt hat, da der Arbeitgeber ein Teilhabechangengesetzt annimmt, kommt auch ein Coaching in Kraft.
Hätte die Vermittlerin mir gesagt, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, dann hätte ich das Coaching abgelehnt. Wurde ich getäuscht?

Ich habe Teilhabechangengesetz nicht abgelehnt, weil der Arbeitgeber das haben wollte. Ich wollte somit die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nicht gefährden.

Die neue Eingliederungsvereinbarung für den Coaching wurde noch nicht unterschrieben. Also müsste ich noch die Chance haben, das Coaching abzulehnen?

putafe

Ich kenne es nur so, dass das Coaching verpflichtend ist. Ohne Coaching keine Förderung.
Allerdings richtet sich der Umfang (hier) nach dem Bedarf. Wenn du also gut zurecht kommst, es keine Probleme gibt usw. ist der Umfang gering.



§16e SGB II Abs. 4 sagt dazu
Zitat(4) Während einer Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 soll eine erforderliche ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch die Agentur für Arbeit oder einen durch diese beauftragten Dritten erbracht werden. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach Satz 1 unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen.

Sheherazade

Zitat von: Madoka am 28. Oktober 2021, 12:57:04
Der erste Coaching Termin findet nächste Woche statt.

Dann guck doch erstmal wie das läuft. Der Coach wird sich auch erst ein Bild von dir und deiner bisher erfolgten Eingliederung machen wollen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


Madoka

Wenn ich die Zusammenarbeit mit dem Coaching verweigere, dann kann doch das Jobcenter mich nicht sanktionieren?
Ich bekomme ja kein ALG II Geld sondern ich verdienen vom Arbeitgeber.
Was können die machen?

Sheherazade

Unter Umständen die Förderung als beendet ansehen. Was deinem Arbeitgeber nicht gefallen wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Zitat von: Madoka am 29. Oktober 2021, 12:30:11Was können die machen?
Das müsste in dem Vertrag stehen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

putafe

Zitat von: Madoka am 29. Oktober 2021, 12:30:11
Ich bekomme ja kein ALG II Geld sondern ich verdienen vom Arbeitgeber.


Dein AG zahlt dich ja nicht vollständig selbst, wie bei einer regulären Festanstellung. Er bekommt immerhin 75% im 1. Jahr und 50% im 2. Jahr bezuschusst, zahlt also lediglich 15 bzw. 50% aus eigener Tasche.
Da der Kostenträger natürlich Interesse daran hat, dass du die Stelle hältst und eventuell sogar übernommen wirst, ist das Coaching eben Teil des Pakets.

Madoka

Ich danke euch vom ganzen Herzen für die hilfreichen Kommentare.