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komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber

Begonnen von Gast50942, 26. Oktober 2021, 12:27:36

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egon6

Ich frage mich auch gerade was § 34 sgb ii sozialwidriges verhalten mit chronische Erkrankung zu tun hat. Gesetz der Verhältnismäßigkeit ist bekannt oder?

BigMama


Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 18:54:06Ich bin tatsächlich verpflichtet das anzugeben, weil ich Epilepsie habe und jederzeit einen Anfall bekommen kann. Ich habe da sogar einen Offenbarungspflicht.
Epilepsie am Arbeitsplatz
Demnach muss es nicht zwingend immer angegeben werden und hängt von der individuellen Situation und auch dem Arbeitsplatz ab. Solltest du dich als Busfahrer beworben haben, dann stimme ich dir voll zu. Als Reinigungskraft ist es nicht zwingend notwendig, je nach Einsatz.

Zitat von: egon6 am 26. Oktober 2021, 18:58:26Gesetz der Verhältnismäßigkeit ist bekannt oder?
Wenn du den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit meinst mit den Definitionen von Angemessenheit, Erforderlichkeit und Geeignetheit, dann ist mir dieser sehr wohl bekannt. Danke der Nachfrage.  :zwinker:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

jens123

Naja, der Schreiber ist offenbar einfach kein Muttersprachler (deutsch) und wollte sich trotzdem Mühe geben. Soll es in der Gastronomie geben. Ich würde daraus eher keine vorschnellen Schlüsse ziehen.

Gast50942

Zitat von: jens123 am 26. Oktober 2021, 19:46:37Naja, der Schreiber ist offenbar einfach kein Muttersprachler (deutsch) und wollte sich trotzdem Mühe geben. Soll es in der Gastronomie geben. Ich würde daraus eher keine vorschnellen Schlüsse ziehen.

Laut dem Namen ist er sehr wohl Muttersprachler, ich werde den Namen hier natürlich nicht öffentlich machen.

Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 19:03:11Als Reinigungskraft ist es nicht zwingend notwendig, je nach Einsatz.
Es geht um eine Stelle als Küchenhilfe und wie ich schonmal schrieb, kann ich jederzeit einen Anfall bekommen. Ich habe immer den ganz großen Anfall also mit Sturzgefahr und Bewußtlosigkeit und krampfe dann.
Wenn ich ernsthaft an einer Stelle interessiert bin, versuche ich das erst beim Vorstellungsgespräch schonend dem AG zu erklären, aber viele reagieren darauf befremdlich, weil dieses Krankheitsbild, jetzt auch nicht so bekannt ist.

Busfahren oder generell den Füherschein machen, dürfen Epileptiker sowieso nicht. Außer sie sind mindestens drei Jahre glaube ich, komplett Anfallsfrei. Aber das trifft auf mich nicht zu.

Der Friese

Nur weil man einen Stellenvorschlag mit RFB bekommt, heißt das ja nicht, dass man Grundsätzlich kein Interesse an dem Job hat. Könnte ja auch mal etwas Interessantes sein. :zwinker:  Dann sag ihm das mit deinen Einschränkungen doch vernünftig und plausibel im Vorstellungsgespräch. Wenn ich das richtig verstehe, ist das ja bei dir im Umfeld. Also auch kein großer Aufwand dahin zu gehen. Wenn du das richtig rüber bringst stellt dich kaum ein Arbeitgeber ein. Wer will schon ständig 6 Wochen Lohn für nix zahlen, nur weil der AN ständig krank ist. Für Ehrlichkeit kann dir das JC dann auch nichts. Es kommt halt auf den Ton in deinen Auftritt dort an. Nimm die Unterschrift für deine Anwesenheit mit, tüte das für deinen Sachbearbeiter ein und du hast deine Schuldigkeit getan.

Beluga2

Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 12:27:36
ich hatte heute [am Dienstag, den 26.10.2021] folgende "Einladung" [von einem Arbeitgeber, bei dem ich mich als "Küchenhilfe" beworben habe] zu einem [Vorstellungs-]Gespräch [als Briefzustellung] in der Post und weiss nicht so wirklich, wie ich darauf reagieren soll. Daher wollte ich euch [hier: Forum: www.hartz.info] um Rat fragen. Originaltext des Schreibens:
Zitat"Sehr geehrte Frau Paula P,

Wir freuen uns, am [Montag, den] 29.10.2021. Ihre Bekanntschaft zu machen Ihr erstes Gespräch beginnt um 11 Uhr. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig einzufinden und wenn sie den Termin nicht wahr nehmen können Rechtszeitig abzusagen, unter der Nummer: XXXXX. Bitte planen Sie 30 Minuten für das Gespräch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführer"

Das ganze [Schreiben ist] ohne Datum, ohne Unterschrift und vor allem ohne Bezug zur Bewerbung sowie [einem spezifischen] Stellenangebot [versehen]. Jetzt weiss ich nicht wie ich darauf reagieren soll.
Es handelt sich dabei um ein VV [Abkürzung von: Vermittlungsvorschlag] mit RFB, jedoch ist der Bewerbungszeitraum schon lange vorbei. Im VV stand etwas [hier: "Bewerbungszeitraum":] von Juni bis Juli [2021] und das Stellenangebot [auf der Online-Stellenbörse] ist mittlerweile geschlossen [hier: Stellenangebot nicht mehr vakant?]. Ich hatte den VV Mitte Oktober [=exakt am 15.10.2021?, da Schreiben zur "Einladung" zum Vorstellungsgespräch am 26.10.2021 per Briefzustellung erhalten,] bekommen. [Lt. Forum: https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,330865.0.html: Als Einstellungsdatum war im VV der 01.10[.2021] angegeben, wobei, lt. Homepage der Fast-Food-Kette (Stand: Mittwoch, den 27.10.2021) die besagte Filiale erst im Dezember [2021] Neueröffnung feiert.]
Wie soll ich darauf reagieren? So eine komische "Einladung" hatte ich noch nie und ich weiss nicht, was besser ist ignorieren oder gezielt in die Offensive gehen. Was meint ihr?
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 13:20:32
[Die Firma ist] Eine Imbissbude, eine Art Pizzeria [hier: Eine Fast-Food-Kette mit Filialen in Deutschland, die nur über Franchise läuft] bei der es aber alles gibt, was das Fast Food Herz begehrt
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 19:52:48
Es geht um eine Stelle als Küchenhilfe und wie ich schonmal schrieb, kann ich jederzeit einen Anfall [als Epileptikerin] bekommen. Ich habe immer den ganz großen Anfall also mit Sturzgefahr und Bewußtlosigkeit und krampfe dann.
Wenn ich ernsthaft an einer Stelle interessiert bin, versuche ich das erst beim Vorstellungsgespräch schonend dem AG zu erklären, aber viele reagieren darauf befremdlich, weil dieses Krankheitsbild, jetzt auch nicht so bekannt ist.

Busfahren oder generell den Füherschein machen, dürfen Epileptiker sowieso nicht. Außer sie sind mindestens drei Jahre glaube ich, komplett Anfallsfrei. Aber das trifft auf mich nicht zu.
Achtung Doppelposting:
Zitat
Homepage: https://forum.chefduzen.de
Zitat
Link: https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,330865.0.html
[Datum:] Mittwoch, den 27.10.2021 um 09:21:25
[Betreff:] komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
[...] nachdem ich im Elo Forum [hier: www.hartz.info] regelrecht rausgemobbt wurde, wollte ich hier [im Forum: www.chefduzen.de] mal mein Glück versuchen, lange Zeit war ich stille Mitleserin und da ich aktuell ein Problem mit einem potenziellen AG habe, entschloss ich mich, mich endlich mal hier auch zu registrieren.
[...]

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mousekiller

Ich hatte ihr auch bei Chefduzen schon geantwortet und dann kam wieder das Argument, man könnte ja aus telefonischen Äusserungen irgendetwas rein interpretieren. Warum einfach wenn es auch umständlich geht?  :wand:
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Gast50942

Zitat von: mousekiller am 01. November 2021, 17:28:08Ich hatte ihr auch bei Chefduzen schon geantwortet und dann kam wieder das Argument, man könnte ja aus telefonischen Äusserungen irgendetwas rein interpretieren. Warum einfach wenn es auch umständlich geht?

Ja und? Hast du soviele Langeweile in deinem Leben, dass du das hier auch noch breitreten musst?

Zitat von: Beluga2 am 01. November 2021, 12:34:20Achtung Doppelposting:

Wieso Doppelposting? Ich habe hier halt keine brauchbaren Infos bekommen, also habe ich mein Thema bei Chefdutzen nochmals gepostet? Wo ist denn das Problem?