Frage zum überschreitenden Einkommen

Begonnen von eby, 03. November 2021, 16:45:29

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eby

Hallo liebe Gemeinschaft.

Ich bekomme Leistungen nach SGBXII, das überschreitende Einkommen meiner Frau steht zwar im Berechnungsbogen meines Bescheides, nur kann ich dieses nicht nachvollziehen. Hier steht nur ein Beitrag, z.b. 44,30 Euro.....
Habe ich das Recht auch ein Berechnungsbogen für meine Frau zu bekommen um das überschreitende Einkommen nachvollziehen zu können es ist nicht jeden Monat gleich ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.






blaumeise

Deine Frau bekommt keine Sozialleistungen? Hat sie Erwerbseinkommen?

Könntest du den Berechnungsbogen bitte anonymisiert einscannen und hochladen? Dann kann man mal drüberschauen.

eby

Meine Frau bekommt Eu -Rente befristet und wenn z.b. Holz oder Öl kommt bekommt sie anteilmäßig dies vom SGB XII ausgezahlt mit Berechnungsbogen, jedoch in den anderen Monaten wenn es zu keiner Auszahlung kommt halt nicht. Wir werden wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt. In meinem Bescheid sehe ich nur Ihr "Einkommen" was man mir abzieht. Das ist ja auch richtig so. 

Meine Frage ging in die Richtung ob Sie ein Recht auf ein Berechnungsbogen hat, auch wenn es zu keiner Auszahlung in einen Monat kommt? Nur so kann man das ganze ja nachvollziehen.

blaumeise

Zitat von: eby am 03. November 2021, 19:57:08Wir werden wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt.
Ihr seid ja auch eine, das stimmt also.

Deine Frau wird so berechnet, dass ihr - fiktiv - ihr hälftiger Anteil an den KdU sowie der Partnerregelsatz zustehen. Außerdem hat sie eventuelle Absetzbeträge, die sie von ihrer Rente absetzen kann. Der Rest ist Einkommen, das bei dir, auf deine Sozialleistungen, angerechnet wird. Das sind offenbar diese 44,30 Euro. Wenn ihr eigener Bedarf sich erhöht, z. B. durch eine Nebenkostennachzahlung, wird dieser Betrag natürlich erst auf ihren eigenen Bedarf mit angerechnet.

Sie selbst bekommt vom SA keinen eigenen Bescheid, da sie ja keine Leistungen bezieht, sondern von ihrer Rente lebt.

eby