Versicherungspauschale, kleine Hilfe erbeten

Begonnen von Maunzi, 03. November 2021, 17:23:56

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Maunzi

Durch die Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung entstand bei unserer Freundin ein Guthaben. Das minderte die KdU im Folgemonat so stark, dass ihre zwei Kinder beide für den Monat aus der BG gefallen sind. Somit wurde ihr der Überschuss von je knapp 31€ Kindergeld angerechnet.

Nun steht  im Bescheid bei ihr anrechenbares Einkommen von ~31€ und nicht wie erwartet von ~62€. Es wurden jedoch ~62€ an sie ausbezahlt und laut telefonischer Auskunft sei das alles korrekt.

Dem schenken wir jetzt einmal weniger Glauben, da es nicht nachweisbar ist. Daher die Frage an euch: haben die einfach ein Kind übersehen in der Berechnung oder sind wir auf dem falschen Dampfer? Unserer Meinung nach wäre doch nur 30€ Versicherungspauschale pro Monat drin und nicht 60€ weil 2 Kinder = 2x Kindergeldüberschuss der auf ihr angerechnet wurde.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

blaumeise

Das heißt, es gab in einem bestimmten Monat einen Kindergeldüberhang von ca. 62,- Euro. Wenn die Mutter kein anderes Einkommen hat, steht ihr darauf die Versicherungspauschale von 30,- Euro zu. Angerechnet auf ihr ALG II werden dann ca. 32,- Euro.

Das Kindergeld kann sie komplett behalten, nur das ALG II wird ihr gekürzt um ca. 32,- Euro. Schaut mal auf den Auszahlungsbetrag von dem betreffenden Monat, der ganz unten steht, ob das hinkommt.

Oder du scannst die Berechnung anonymisiert ein und lädst sie hoch.

Maunzi

#2
Soll ja angeblich seine Richtigkeit haben, nur glaube ich nicht wirklich daran. Im Berechnungsbescheid steht nur einmal der Betrag, beim Auszahlbetrag wird ihr schlicht der gesamte Kindergeldüberschuss auf die Leistungen draufgeschlagen und ausbezahlt. Das ergibt für mich 0 Sinn...

Regelsatz Mutter + Alleinerziehendenzuschlag + KdU + diese ca 62€ die bei den jeweiligen Kindern abgezogen wurden beim Kindergeld in der jeweiligen Spalte. Anrechenbar seien laut Tabelle ca 31€ bei der Mutter, wieso die anderen ca 31€ vom zweiten Kind einfach oben drauf gelegt und ihr aufs Konto überwiesen wurden.

Das riecht doch nach Rückforderung und Ärger :/

UPDATE:

Zitat
Mutter       Kind 1       Kind 2
446         283         283         Regelbedarf
160,56                        Alleinerziehenden Mehrbedarf
27,20      27,20      27,20      Grundmiete
20            20         20         Heizkosten
34,27      34,27      34,27      Nebenkosten

               174         174         UVG
30,53      190,47      190,47      Kindergeld (Original bekommen sie je 221)
-30                           Versicherungspauschale
0,53         364,47      364,47      Gesamteinkommen das berücksichtigt wird

Zeile in der sie berechnen, dass die Kids bei 0 rauskommen (personenbezogenes Einkommen)

Zeile für die Berücksichtigung des verteilbaren Einkommens (0,53€ bei der Mutter)

445,47                        Regelbedarf (minus das anrechenbare Einkommen)
160,56                        Alleinerziehenden Mehrbedarf
81,47                        KdU
687,50                        Summe was ihr zusteht

Überwiesen wurde (auch laut Tabelle Seite 1)

244,43€ an den Vermieter
443,07 an die Mutter

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 03. November 2021, 22:04:40
Kindergeld (Original bekommen sie je 221)

Wieviel Kinder hat sie, nur die 2? Für die ersten beiden gibt es 219€, für das dritte 225€, für das 4. und jedes weitere 250€.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Zwei wohnen bei ihr, eines in einer Einrichtung, daher wird durch 3 geteilt - jedes erhält also 221€ (wobei sie nur das Geld für 1 und 2 erhält)
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Ich steige durch die Berechnung auch nicht ganz durch. Vermutlich würde ich mich aber nicht beschweren, dass ich nach der Berechnung des Jobcenters mehr Geld bekomme als ich ausgerechnet habe, wenn der mögliche Fehler des Jobcenters nicht ersichtlich ist und die Berechnung ohnehin nur für einen Monat gilt.

Zitat von: Maunzi am 03. November 2021, 22:04:40Das riecht doch nach Rückforderung und Ärger :/
Das dürfte eher nicht der Fall sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Vielleicht hilft es ja in der Form?

https://img1.img1.de/regelsatze639f.png

Hier ist nun das Problem, dass ihr eben nur von einem Kind der Kindergeldüberschuss angerechnet wurde, nicht von beiden. Somit knapp 31€ zu viel überwiesen wurden.

Ihr wurde mehrfach Betrug vorgeworfen, demnach sollte das möglichst schnell geklärt werden. Diese "Geschenke" (falsche Berechnung vom Amt) haben bisher immer Ärger gegeben.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

blaumeise

Zitat von: Maunzi am 03. November 2021, 22:04:40Das riecht doch nach Rückforderung und Ärger :/
Wenn es ein normaler Bescheid ist, also nicht nur ein vorläufiger, dann kann das JC den Bescheid im Nachhinein nicht nochmal ändern, da deine Freundin auf die Richtigkeit des Bescheids vertraut hat. Da gibt es sogar einen Paragraphen zu. Nur wenn der Bescheid wegen genau dieser Kindergeldberechnung vorläufig war, dann könnte das JC im Nachhinein noch etwas ändern. Da Kindergeldüberhänge aber Alltagsgeschäft sind, ist das unwahrscheinlich.

Maunzi

Eben den neuen Bescheid im Kasten gehabt, begründet mit "§ 45 SGB X" (hätte ihr wohl auffallen müssen) wurde korrigiert, der überschüssige Betrag von 30,53€ wird mit dem Regelsatz von Dezember verrechnet. Soviel zur telefonischen Auskunft, war ja abzusehen.

Bin langsam ein wenig genervt von der Leistungsabteilung, ist nicht das erste Mal, dass die nicht richtig rechnen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

blaumeise

War denn der vorherige Bescheid nur ein voläufiger? Wie schon gesagt, einfach mal so wieder zurücknehmen geht nicht.

Sheherazade

Einfach mal so war wohl nicht, offenbar wurde  das Jobcenter durch einen Anruf mit der Nase drauf gestoßen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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blaumeise

Zitat von: Maunzi am 04. November 2021, 13:21:04begründet mit "§ 45 SGB X" (hätte ihr wohl auffallen müssen) wurde korrigiert, der überschüssige Betrag von 30,53€ wird mit dem Regelsatz von Dezember verrechnet. Soviel zur telefonischen Auskunft,
Ich würde Widerspruch einlegen und mich jetzt erst recht auf die telefonische Auskunft am soundsovielten berufen, bei der ihr mitgeteilt worden ist, dass der Bescheid richtig ist. Darauf hat sie vertraut und das Geld bereits ausgegeben. Berufen kann sie sich dabei auf $ 45 Abs. 2 SGB X. Zum Schluss würde ich schreiben, dass sie sich nicht scheut, Klage vor dem SG zu erheben, falls das JC ihrem Widerspruch nicht stattgibt. In meinen Augen ist das nämlich eine eindeutige Sache, falls der vorherige Bescheid nicht nur vorläufig war. Dazu hast du immer noch keine klare Auskunft gegeben.

Den Link kann ich übrigens nicht öffnen, da kommt nur eine Fehlermeldung.

Maunzi

Öhm der Link funktionierte bei mir bis gestern noch, keine Ahnung was da los ist.

Nein der Bescheid war nicht vorläufig, es war ein ganz normaler Änderungsbescheid der den laufenden Bescheid für exakt diesen einen Monat abgeändert hat.

Dann mach ich mich mal an den Widerspruch, mal sehen ob das was bringt.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)