Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich

Begonnen von Mostrich84, 04. November 2021, 17:28:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

BigMama

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09Damit ist die Diskussion übers Erbrecht doch gar nicht relevant.
Du hast das Thema doch aufgemacht.

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09Das nennt sich transportale oder postmortale Vollmacht.
Die eine ist gültig zu Lebzeiten und auch nach dem Tod,
die andere nur nach dem Tod.
Und dann gibt es für einzelne Bereiche noch eine Vollmacht die nur bis zum Tod geht, beispielsweise im Bankbereich.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kaputt

Dem TE interessiert das Ansinnen des Erben.
Wenn sich TE über das Erbrecht Gedanken macht obwohl es ihn derzeit gar nicht betrifft dann MUSS er sich praktisch einen RA nehmen - wie schon angeraten.
Denn etwas komplizierteres wie das Familien- und Erbrecht gibt es nicht.

Sheherazade

Um das noch mal deutlich zu machen:

Zitat von: Sheherazade am 05. November 2021, 10:52:26
Er wird nicht automatisch der neue Vermieter, nur weil er der Witwer der Vermieterin ist. Er soll zum Fachanwalt und das klären lassen. Im Moment scheint es so, als wolle er verzweifelt an Geld rankommen, das ihm rechtlich gesehen (noch) nicht zusteht.

Mit "er" ist der Witwer der Vermieterin gemeint.

Vorausgesetzt, der Witwer steht nicht im Mietvertrag als Vermieter aufgeführt gilt: Bis zu einer ordentlichen Legitimation als Verfügungsberechtigter,  alleiniger Erbe oder als Mitglied einer Erbengemeinschaft hat der Witwer gar keine Befugnis für irgendetwas im Zusammenhang mit dem bestehenden Mietvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mostrich84

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die vielen und wirklich hilfreichen Beiträge. Das tut gerade wirklich gut, zumal wir da absolut überrollt worden sind und halt gar keine Ahnung haben.

Was ich so verstanden habe ist das wir definitiv keinen neuen Mietvertrag unterschreiben sollen und auf den alten einfach bestehen bleiben? Da es ja keine Rechtsgrundlage zur Änderung dafür gibt.

Die einzige Option für den VM ist es hier die Miete anzupassen / anzuheben. Und auch das nur unter bestimmten Auflagen?


Zitat von: mousekiller am 04. November 2021, 18:34:54

Ich würde dazu raten, erst einmal abzuwarten. Im Zweifel blockier den Vermieter in Whatsapp.

Ich hatte dem VM mitgeteilt das er mich bitte nur noch postalisch anschreiben möchte. So habe ich auch etwas in der Hand für einen Anwalt oder den Mieterschutz.

Zitat von: Sheherazade am 05. November 2021, 11:00:17
Wo genau steht, dass der Witwer der Vermieterin berechtigt ist als der neue Vermieter aufzutreten?

Grüße,

genau das steht nirgendwo. Auch der Mietvertrag belief sich auf die Vermieterin und die Kontonr im Mietvertrag welche angegeben ist, war auch ihre. Er wurde in keiner weise irgendwo auch nur namentlich erwähnt.
Auch die Miete im Mietvertrag setzt sich aus 245,- + 95 ,- Nebenkosten zusammen = 340,-

Die Mietzahlungen lasse ich auf das im Mietvertrag angegebene Konto weiterlaufen.


Auch habe ich ihn bereits um einen Erbnachweis gebeten. Den hat er bis heute immer noch nicht erbracht. Er sagte mir aber auch " das könne sich noch über mehrere Wochen ziehen "


Zumindest ist bisher Ruhe. Über Whatsapp hat er sich bisher noch nicht weiter gemeldet.

Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 11:31:17
Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09Damit ist die Diskussion übers Erbrecht doch gar nicht relevant.
Du hast das Thema doch aufgemacht.

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09Das nennt sich transportale oder postmortale Vollmacht.
Die eine ist gültig zu Lebzeiten und auch nach dem Tod,
die andere nur nach dem Tod.
Und dann gibt es für einzelne Bereiche noch eine Vollmacht die nur bis zum Tod geht, beispielsweise im Bankbereich.

Ich weiß nicht ob er Vollmachten hat. Er hat sich darüber, zumindest bisher noch nicht ausgelassen. Ich gehe aber davon aus das er irgendwelche haben wird? Für mich ist aber glaube auch trotzdem nur der entsprechende Erbnachweis interessant, oder?




Kaputt

Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 11:31:17Du hast das Thema doch aufgemacht.
Nein, das war Sheherazade in Antwort 6.
Und bis dato braucht der Ehemann gar nichts, denn er hat keine Aktion veranlasst.
Er spekuliert auf die Einfältigkeit des TE und hat lediglich gebeten die Miete auf ein anderes Konto zu überweisen, will die Miete von 340 auf 490 € erhöhen was völlig unzulässig ist und stellt eine Nachforderung von monatlich 150 € ab 2011 was völliger Unsinn ist.
Allein darin zeigt sich seine Dummheit denn da ist schon lange die Verjährung eingetreten wie auch schon geschrieben steht und dem steht explizit der gültige MV gegenüber.

Für seine geäußerten Wünsche braucht der Ehemann keine Legitimation.
Reden kann jeder alles, schriftlich liegt nichts vor was eine Reaktion des TE auslösen müsste.
Der TE hat diese Wünsche abgelehnt und jetzt ist der Mann am Zuge seine Wünsche rechtlich durchzusetzen.
Erst dann muss er sich legitimieren und das Gericht wird seine Wünsche ganz schnell auf das Gesetzliche zurück stutzen.

Maunzi

Zitat von: Mostrich84 am 05. November 2021, 12:25:36Auch habe ich ihn bereits um einen Erbnachweis gebeten. Den hat er bis heute immer noch nicht erbracht. Er sagte mir aber auch " das könne sich noch über mehrere Wochen ziehen "

Dann darfst du jetzt exakt das selbte tun: warten! Bevor er sich nicht nachweislich als Alleinerbe legitimiert hat (Kopie geben lassen, nicht nur vor der Nase rumwedeln!), wird hier rein gar nichts verändert von deiner Seite aus.

Mietvertrag bleibt wie er ist, lass dich auch nicht durch Sprüche wie "Aber da steht mein Name gar nicht drin" usw zu irgendeinem fatalen Unfug verleiten! NICHTS ändern lautet die Devise für euer Seelenheil  :zwinker:

Und wenn er den Vertrag nicht findet - woher weiß er dann bitte die angeblichen Zahlen 490(?)...? Soll er mal fein selber suchen gehen.

Wenn er sich dann mal legitimiert hat, dann darf er schriftlich (und damit meine ich einen Brief, keine Whatsapp, SMS oder dergleichen!) die Miete auf sein eigenes Konto verlangen. Ebenso eine Erhöhung im Rahmen dessen, was gesetzlich erlaubt ist - das lässt du dann sofort prüfen (Beratungshilfeschein usw kennst du vermutlich?).

Sollte er nochmal mit dummen Ideen ankommen bewahr alles auf, mach dir aus Sicherheitsgründen auch mal eine Kopie vom Mietvertrag die du zusätzlich digital sicherst oder so, hab es schon erlebt, dass der Vermieter das Original vor meinen Augen zerrissen hatte (war damals noch jung und unwissend...)! Und er wirkt von der Sorte her genau wie mein damaliger Vermieter!

Wenn er verkaufen mag soll er machen, dann hast du immerhin eine neue Chance auf einen besseren Vermieter  :grins: Da bleibts auch beim alten Vertrag, ebenfalls ohne jede Notwendigkeit der Änderung!

---

Schon interessant wie dreist (oder dumm?) manche Menschen werden wenn es darum geht sich die Taschen vollzupacken... an deinen Nachbarn den kleinen Tipp: er solls wie du halten, Nachweis fordern. Seinen Mietvertrag prüfen.

---
Sollten irgendwelche Forderungen doch noch durchkommen, dann kannst du dich schonmal in die Verjährung und dergleichen einlesen. Abgesehen davon: 15€ für den Beratungshilfeschein zur Seite legen - den wirst du bei so einem  :zensiert: benötigen!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Mostrich84

Zitat von: Maunzi am 05. November 2021, 23:40:19
Zitat von: Mostrich84 am 05. November 2021, 12:25:36Auch habe ich ihn bereits um einen Erbnachweis gebeten. Den hat er bis heute immer noch nicht erbracht. Er sagte mir aber auch " das könne sich noch über mehrere Wochen ziehen "

Dann darfst du jetzt exakt das selbte tun: warten! Bevor er sich nicht nachweislich als Alleinerbe legitimiert hat (Kopie geben lassen, nicht nur vor der Nase rumwedeln!), wird hier rein gar nichts verändert von deiner Seite aus.

Mietvertrag bleibt wie er ist, lass dich auch nicht durch Sprüche wie "Aber da steht mein Name gar nicht drin" usw zu irgendeinem fatalen Unfug verleiten! NICHTS ändern lautet die Devise für euer Seelenheil  :zwinker:

Und wenn er den Vertrag nicht findet - woher weiß er dann bitte die angeblichen Zahlen 490(?)...? Soll er mal fein selber suchen gehen.

Wenn er sich dann mal legitimiert hat, dann darf er schriftlich (und damit meine ich einen Brief, keine Whatsapp, SMS oder dergleichen!) die Miete auf sein eigenes Konto verlangen. Ebenso eine Erhöhung im Rahmen dessen, was gesetzlich erlaubt ist - das lässt du dann sofort prüfen (Beratungshilfeschein usw kennst du vermutlich?).

Sollte er nochmal mit dummen Ideen ankommen bewahr alles auf, mach dir aus Sicherheitsgründen auch mal eine Kopie vom Mietvertrag die du zusätzlich digital sicherst oder so, hab es schon erlebt, dass der Vermieter das Original vor meinen Augen zerrissen hatte (war damals noch jung und unwissend...)! Und er wirkt von der Sorte her genau wie mein damaliger Vermieter!

Wenn er verkaufen mag soll er machen, dann hast du immerhin eine neue Chance auf einen besseren Vermieter  :grins: Da bleibts auch beim alten Vertrag, ebenfalls ohne jede Notwendigkeit der Änderung!

---

Schon interessant wie dreist (oder dumm?) manche Menschen werden wenn es darum geht sich die Taschen vollzupacken... an deinen Nachbarn den kleinen Tipp: er solls wie du halten, Nachweis fordern. Seinen Mietvertrag prüfen.

---
Sollten irgendwelche Forderungen doch noch durchkommen, dann kannst du dich schonmal in die Verjährung und dergleichen einlesen. Abgesehen davon: 15€ für den Beratungshilfeschein zur Seite legen - den wirst du bei so einem  :zensiert: benötigen!


Grüße,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Und ja, definitiv scheint da leider noch viel nachzukommen. Jetzt ist die Frage in welchem Zeitraum. Freitag kam schon wieder eine Nachricht über WA, in der er nach meiner Mailadresse gefragt hat. Ich sagte aber hier wieder erneut, dass ich nur postalischen Kontakt haben möchte. Jetzt ist erst mal wieder Ruhe.


Die Suche nach einem Mieterschutzbund habe ich zwischenzeitlich auch endlich abgeschlossen und bin schon beigetreten. Ich musste mich hier erst einmal schlaumachen, ob ich den Mieterschutzbund in meiner Stadt nehme oder auch einen anderen nehmen kann. Unser Mieterschutz in der Stadt, möchte direkt 20,- € Beitrittsgebühr haben + 108 ,- € Jahresgebühr, was definitiv sehr happig ist.

Wir haben uns daher für einen Mieterschutz in einer größeren Nebenstadt entschieden und sind diesem beigetreten. ( 49,-€ all inkl. pro Jahr ). Dieser sagte mir, dass es keine Rolle spielt in welcher Stadt wir uns befinden oder wohnen und dieser trotzdem in allen Bereichen für uns tätig wird - Das wäre schon mal super.


Bis jetzt ist zumindest bei uns Ruhe von dem VM. Mal sehen wie lange das noch der Fall ist.
Den von uns angesprochenen Erbnachweis haben wir auch noch nicht erhalten  :weisnich: :weisnich:



Maunzi

Der wird aus Erfahrung kaum locker lassen. Abwarten, nichts unterzeichnen und schön alles abspeichern was du schriftlich bekommst.

Hoffe der Verein hat keine Sperrzeit bis er tätig werden kann? Kenne da einige, die haben Klauseln die einem zB erst nach 6 Monaten helfen oder wie bei Rechtsschutz etc: nur bei Fällen die innerhalb der Mitgliedschaft begonnen haben (und euer Dilemma hat ja davor angefangen, auch wenn das dicke Ende offenbar noch vorbereitet wird).

Bin auf jeden Fall gespannt was der Vermieter noch für Ideen hat. Hoffe deine Familie weiß insoweit auch bescheid und lässt sich auf keinen Unfug ein a la mal kurz was unterschreiben / zusagen?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)