Jobcenter: Was tun wenn die Arbeitsberaterin die EX ist?

Begonnen von Alexandrio, 06. November 2021, 01:08:34

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Alexandrio

Hallo,

Frage steht schon im Titel...   Also es geht um die (heikle) Frage, was man als Alg II Empfänger am Besten macht wenn die neue Arbeitsberaterin im Jobcenter *zufällig* eine Verflossene, die EX oder eine andere unschöne Bekanntschaft aus der Vergangenheit ist (die natürlich so tut als würde man sich nicht mehr kennen und einem auch mit "Herr" anredet) und einem nun das Leben quasi zu Hölle macht:  Die ganze Zeit komplett sinnlose Arbeitsvermittlungsvorschläge, Sanktionen trotz Krankmeldung, Briefe und Mails kommen komischerweise nie an, plötzlich ständig persönliche Vorladungen trotz Pandemie und steigender Inzidenz (davor lustigerweise fast 2 Jahre lang ausschließlich Tel Gespräche)...

Die Frage ist: ob es möglich ist eine solche Sachbearbeiterin aus guten Gründen abzulehnen bzw. kann es unter diesen Gesichtspunkten als "wichtiger Grund" zählen nicht zu den Terminen zu kommen?

Falls ja, wie sollte man hier am Besten vorgehen?

pelli

schriftlicher antrag ab SB wechsel und grund nennen. fertig.

Ginsu

Stelle einen Antrag auf einen anderen SB weil die Befürchtung existiert, das deine derzeitige SB befangen ist.
§ 17 SGB X
Natürlich müsstest du nachweisen, das es da mal eine Beziehung gab.
Alte Facebook Kommentare, Bilder etc.

https://www.buzer.de/s1.htm?a=17&g=SGB+X&kurz=SGB+II&ag=2602
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Gast50147

Befangenheit lässt sich schwer nachweisen. Da müsste sich die EX schon abfällig äußern was zu beweisen ist.
Aber eine Ablehnung wegen Interessenkonflikt kommt in so einem Fall immer in Betracht.

Fettnäpfchen

Alexandrio

Zitat von: Alexandrio am 06. November 2021, 01:08:34nun das Leben quasi zu Hölle macht:  Die ganze Zeit komplett sinnlose Arbeitsvermittlungsvorschläge, Sanktionen trotz Krankmeldung, Briefe und Mails kommen komischerweise nie an, plötzlich ständig persönliche Vorladungen trotz Pandemie und steigender Inzidenz (davor lustigerweise fast 2 Jahre lang ausschließlich Tel Gespräche)...
Zu diesen Angelegenheiten gibt es ja sicherlich Schriftverkehr und Anhörungen und Widersprüche. Diese Sachen würde ich im Antrag mit einfließen lassen um die Behauptung zu untermauern.

War die zwei Jahre mit Telefonterminen eine andere SB zuständig oder auch die EX oder wen auch immer du damit
Zitat von: Alexandrio am 06. November 2021, 01:08:34eine Verflossene, die EX oder eine andere unschöne Bekanntschaft aus der Vergangenheit ist
gemeint hast?

MfG FN
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Wolfsherz

Zuerst würde ich es im Guten versuchen bei einem Gespräch mit oder einem Schreiben an die Vorgesetzte der Person. Sollte das nichts bringen, dann mit der ganzen Palette an Möglichkeiten zurück schießen: Widersprüche, Beschwerden an die Vorgesetzten, Beschwerden noch höher, wenn möglich, Klagen ans Sozialgericht, wo nötig.
Irgendwann ist der Punkt erreicht, da sagt sich selbst die ... Vorgesetzte: Der macht mit zu viel Arbeit, geben wir ihm eine andere Sachbearbeiterin.

Meine Meinung ohne jeden Anspruch auf funktionieren.