Sparbuch Kind

Begonnen von TG, 07. November 2021, 08:58:45

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TG

Hallo,
durch Zufall habe ich erfahren, dass eine Mutter ca 2800€ auf dem Sparbuch der 12jährigen Tochter gespart hat. Sie hat das dem JC nicht mitgeteilt, weil sie wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht wußte, dass sie das muß. Sie spart seit 2015 mtl. per Dauerauftrag. Da das JC ja auch Kto. Auszüge einsieht, scheint das jahrelang nicht aufgefallen zu sein. Könnte die Mutter irgendwie sanktioniert werden, weil sie Vermögen des Kindes nicht mitgeteilt hat?

crazy

Das Sparbuch lautet auf den Namen des Kindes? Sperrvermerk drauf-erst mit 18 Zugriff?
Es wird wohl erstmal eine Anhöhrung kommen wenn sie erst jetzt das erste Mal den Stand des Sparbuches mitgeteilt hat.

TG

Das Sparbuch lautet auf den Namen des KIndes, ja. Es ist aber kein Sperrvermerkt darauf. Gibt es einen Grund seitens JC, ihr das Geld zu nehmen?

Sheherazade

Nein, niemand nimmt dem Kind was weg. Der Vermögensfreibetrag für Minderjährige ist 3100€ zzgl. 750€ Ansparpauschale.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Was ist bitte eine Ansparpauschale?

Sheherazade

Das ist ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG


Fettnäpfchen

TG

Zitat von: TG am 07. November 2021, 08:58:45Da das JC ja auch Kto. Auszüge einsieht, scheint das jahrelang nicht aufgefallen zu sein. Könnte die Mutter irgendwie sanktioniert werden, weil sie Vermögen des Kindes nicht mitgeteilt hat?
Selbst wenn dein JC nach Bekanntwerden des Sparbuches "blöd" tun wollte kann man das damit entkräftigen, dass es schon viel früher, nämlich bei der Durchsicht der Kontoauszüge hätte auffallen müssen. Und da dahingehend nie etwas vom JC  kam ging man davon aus das alles rechtens ist.

MfG FN
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Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 12:56:53elbst wenn dein JC nach Bekanntwerden des Sparbuches "blöd" tun wollte kann man das damit entkräftigen, dass es schon viel früher, nämlich bei der Durchsicht der Kontoauszüge hätte auffallen müssen.
Wie soll denn bei d Durchsicht der Kto.-Auszüge der BG-Mitglieder auffallen, dass die Oma außerhalb der BG für Ihren Enkel spart?
Das hat nichts mit "blöd tun" zu tun , sondern eher damit, dass das Sparbuch erst im Rahmen des Datenabgleiches aufgrund erzielter Zinsen aufgefallen ist.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Sheherazade

Zitat von: Nö am 09. November 2021, 06:51:27
dass die Oma außerhalb der BG für Ihren Enkel spart?

Nicht die Oma spart, die Mutter in diesem Fall.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


Nicht die Oma spart, die Mutter in diesem Fall.
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Okay, dann nehme ich meinen Beitrag zurück.
Ich habe hier
Zitat von: TG am 07. November 2021, 08:58:45dass eine Mutter ca 2800€
auf die schnelle "meine" gelesen. Mea Culpa.

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Sheherazade

Geldleistungen innerhalb einer BG sind niemals Einkommen im SGB2, allerdings sollte man die Vermögensfreibeträge im Auge behalten bei den Sparkonten der Kinder.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"