Details in der EGV - Bewerbungen

Begonnen von jumba, 08. November 2021, 10:42:47

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jumba

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu meiner EGV, die ich vorgelegt bekommen aber noch nicht unterschrieben habe.
Darin steht das ich x Bewerbungen bis zum Datum x. eines jeweiligen Monats vorlegen soll.
Außerdem soll ich mich innerhalb von 3 Tagen auf Vorschläge des Jobcenters bewerben.
Auf ein Upload verzichte ich vorerst da ich glaube man kann die Punkte auch so klären.
Könnte aber auch uploaden.. hab ich zwar noch nie gemacht aber denke das kriege ich hin.

Zu folgenden Punkten habe ich noch Fragen:
1) Was ist wenn laut EGV 5 Bewerbungen im Monat vorlegen muss, aber ich 2 Wochen krank bin oder Urlaub habe,
reduziert sich die Zahl dann automatisch auf 50%? In der EGV steht davon so weit ich weiß nichts
2) Wenn in der EGV steht 5 Bewerbungen im Monat. Ist das dann auch das Maximum?
Sprich wenn ich 2 Vorschläge bekomme muss ich mich darauf UND auf 3 eigene bewerben oder sind die Vorschläge immer als Zusatz zu sehen?
In meiner EGV geht das meiner Meinung nach auch nicht deutlich hervor
3) Ich finde 3 Tage Bewerbungszeit auf Vorschläge als deutlich zu kurz.. ich brauche vielleicht eher 1 Woche.
Ist das durchsetzbar und realistisch?

Danke schon vorab
Mfg
jumba

Kaputt

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:47Was ist wenn laut EGV 5 Bewerbungen im Monat vorlegen muss,
Ist der übliche Rahmen. Von manchen anderen werden bis zu 10 Bewerbungen verlangt.
Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:47Ich finde 3 Tage Bewerbungszeit auf Vorschläge als deutlich zu kurz.
Wenn du z.B. heute einen Vorschlag bekommst kannst doch locker in 3 Tagen dich bei dem AG bewerben.

crazy

Da Du nicht auf Vorschläge vom JC warten sollst, versteht es sich von selbst, dass Du aktiv selber suchst und Bewerbungen schreibst . Das ist deine tägliche Aufgabe.

Wenn Du nur 5 Bewerbungen pro Monat nachweisen musst, das ist nicht besonders viel. Das passt.

Wenn Du in den Urlaub möchtest, dann schreibst Du eben vorher die Bewerbungen sobald dir etwas vorliegt.
Bist du mal zwei, drei Tage unpässlich, so hast du noch weitere 27 Tage eines Monats über.

Wofür benötigst Du eine Woche? Die Bewerbung als Muster liegt auf deinem PC. Du musst lediglich jeweils das Anschreiben ändern. Das sollte nicht mehr als 15 Minuten dauern und dann weg damit.
Die 3 Tagen gelten ab Zugang der Bewerbungsaufforderung. Du hast als drei Tage Zeit- das ist locker zu schaffen, Du hast ja keine andere Aufgabe außer deinem Haushalt und dem üblichen Tagesgeschehen.

justine1992

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:471) Was ist wenn laut EGV 5 Bewerbungen im Monat vorlegen muss, aber ich 2 Wochen krank bin oder Urlaub habe,
reduziert sich die Zahl dann automatisch auf 50%? In der EGV steht davon so weit ich weiß nichts
Wenn Du im Krankenhaus liegst - oder sonst irgendwie nachweislich nicht kannst, ist es eine Ausnahme, die sicherlich akzeptiert wird. Normalerweise nicht.

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:472) Wenn in der EGV steht 5 Bewerbungen im Monat. Ist das dann auch das Maximum?
Nein.

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:47wenn ich 2 Vorschläge bekomme muss ich mich darauf UND auf 3 eigene bewerben oder sind die Vorschläge immer als Zusatz zu sehen?
Das sollte in der EinV stehen.

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:473) Ich finde 3 Tage Bewerbungszeit auf Vorschläge als deutlich zu kurz.. ich brauche vielleicht eher 1 Woche.
Ist das durchsetzbar und realistisch?
weder durchsetzbar noch - ehrlich gesagt - notwendig
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

jumba

Oke. Danke für die Antworten.

Wielange jemand für Bewerbungen braucht variiert wohl von Person zu Person.. einer gibt sich z.B. Mühe, der andere nicht, der eine ist Sprachgewandt und kann schnell gescheite Texte verfassen, der andere nicht etc. Sehr individuell.

Ob 5 Bewerbungen viel sind habe ich übrigens gar nicht gefragt.. ihr wisst ja auch gar nicht meine Hintergründe und könnt das daher nicht beurteilen.

Barak

5 Bewerbungen im Monat verlangt das JC als Mindestes.
Siehst du z.B. in der Zeitung 2 Stellenangebote die passen könnten, musst du dich auch auf diese bewerben.
Sei vorsichtig, das JC prüft auch die Tageszeitungen und sonstigen Blätter.

Kopfbahnhof

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:47das ich x Bewerbungen bis zum Datum x. eines jeweiligen Monats vorlegen soll
Das darf so nicht gefordert werden, Vorlage zum nächsten Termin ist o.k. aber keine festen Monatlichen Termine zur Abgabe.
Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:47reduziert sich die Zahl dann automatisch auf 50%?
Eher nicht, du würdest 5 mit deiner Unterschrift zustimmen. (da würde ich mich nicht auf das JC verlassen)

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:473 Tage Bewerbungszeit auf Vorschläge als deutlich zu kurz
Ist die übliche Frist

Da die EGV nicht bekannt ist kann man nur sagen, wenn Abgabe zu festen Terminen, jeden Monat, keine Unterschrift.
Ob 5 Bewerbungen pro Monat machbar, kommt auch auf die pers. Umstände an.

Fettnäpfchen

jumba

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 10:42:47ich habe ein paar Fragen zu meiner EGV, die ich vorgelegt bekommen aber noch nicht unterschrieben habe.
Da EinV nicht unbedingt meins ist einfach mal den grundlegend wichtigen Ratgeber dazu. > ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)
und falls sich da jemand damit beschäftigen will wäre es logischerweise wichtig die EinV auch anonymisiert einzustellen:
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder Wort und § genau abtippen.

MfG FN
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jumba

Danke für die nächsten Antworten.

Vor allem Vanessa gibt mir zu denken auf:
Was ist denn der Unterschied von "Vorlage zum nächsten Termin" und "festen monatlichen Terminen"?
Letzteres ist mir klar weil das ja auch so drin steht. Aber ersteres ist mir nicht klar..
Ich verstehe das aktuell so das das Ergebnis kein anderes ist. Ich muss so oder so x Bewerbungen abliefern, wie wir gesagten haben z.B. 5 im Monat. Ob ich die jetzt zu einem festen Termin abliefere oder mal zum 20. eines Monats, mal zum 30. eines Monats ist mir eigentlich egal, oder verstehe ich da was falsch?

Zu der Reduktion der Anzahl der Bewerbungen pro Monat im Falle einer Krankheit mit Attest oder Urlaub/Ortsabwesenheit:
Sollte ich mir dies konkret in die EGV reinschreiben lassen das sich das prozentual dann reduziert?
Will ich mir eigentlich so versichern lassen.. nachher schaue ich schön blöd.


justine1992

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 16:49:53Zu der Reduktion der Anzahl der Bewerbungen pro Monat im Falle einer Krankheit mit Attest oder Urlaub/Ortsabwesenheit:
Sollte ich mir dies konkret in die EGV reinschreiben lassen das sich das prozentual dann reduziert?
Will ich mir eigentlich so versichern lassen.. nachher schaue ich schön blöd.
Das kann schon alleine deshalb nicht gehen, weil Dich ein verstauchter Knöchel nicht vom Zeitunglesen/Telefonieren/Bewerbungen schreiben abhält. Kopfschmerzen aber sehr wohl.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Wursti

Zitat von: Barak am 08. November 2021, 14:03:32
Siehst du z.B. in der Zeitung 2 Stellenangebote die passen könnten, musst du dich auch auf diese bewerben.
Sei vorsichtig, das JC prüft auch die Tageszeitungen und sonstigen Blätter.

Wo hast du denn das her bzw. was meinst du damit? Dass das JC einem krumm kommen kann, wenn man sich nicht auf (vermeintlich) geeignete Stellenanzeigen in der Zeitung bewirbt?

Bei einem Satz von 1,61 € monatlich für Bildung ist aber höchstens eine Zeitung im Monat drin.  :grins:

Kopfbahnhof

Zitat von: jumba am 08. November 2021, 16:49:53"Vorlage zum nächsten Termin" und "festen monatlichen Terminen"?
Na eben zum nächsten Termin im JC (je nachdem 1x im Halbjahr) durch einfache Liste.

Vorlage zum festen Termin im JC, nur für Bewerbungen, darf nicht gefordert werden. (allein schon wegen der Fahrtkosten)

Wie schon geschrieben, ohne der EGV, kann man hier nichts genaues dazu schreiben.

Penny

Zitat von: Wursti am 08. November 2021, 22:47:22
Bei einem Satz von 1,61 € monatlich für Bildung ist aber höchstens eine Zeitung im Monat drin.  :grins:

Noch nichtmals, hier kostet ne WAZ am Tag 2,20€  :sehrgut: Für die 1,60€ gibt es vielleicht den Sportteil  :lol:

jumba

#13
Danke nochmal für die Antworten und Entschuldigung für die späte Antwort.

@vanessa: Wie sollte dann der exakte Wortlaut in der EGV lauten?
"Monatlich sind 3 Bewerbungen anzufertigen und dies am Tag x. (in 6 Monaten) im Jobcenter per Liste vorzulegen" ?
Obwohl du ja sagtest einen extra Termin dafür darf es nicht geben..
Also wird es der Termin werden der NACH der Maßnahme die in der EGV steht (Coaching) angesetzt ist, richtig?
(Wo dann die weitere Vorgehensweise besprochen wird und ich gleichzeitig die Bewerbungsliste vorlege)

Könnte ich dann auch alle Bewerbungen z.B. erst im 5. Monat an die jeweiligen Arbeitgeber absenden oder muss ich schon jeden Monat immer 3 Bewerbungen absenden?

Letzte Frage weil du etwas über die Fahrtkosten geschrieben hast:
Verstehe ich nicht wirklich.. aktuell steht ja nur in der EGV das zum x. eines Monats Bewerbungen anzufertigen sind. Ob ich dies per Email nachweise oder persönlich im Jobcenter steht glaube ich nicht drin.. es steht wortwörtlich drin das die Bewerbungen jeweils dem Träger der Grundsicherung vorzulegen sind.
Ändert dies die Sachlage oder ist es immer noch unzulässig zum x. eines Monats abzuliefern?





Kopfbahnhof

Zitat von: jumba am 11. November 2021, 13:06:16dann der exakte Wortlaut in der EGV lauten?
So oder ähnlich ja
Zitat von: jumba am 11. November 2021, 13:06:16einen extra Termin dafür darf es nicht geben..
Nicht um nur Bewerbungsnachweise abzugeben. (schon weil es dafür kaum die Fahrtkosten zurück geben sollte)
Es muss schon einen korrekten Grund der Einladung geben, dann müssen auch die FK erstattet werden.

Zitat von: jumba am 11. November 2021, 13:06:16muss ich schon jeden Monat immer 3 Bewerbungen
Wenn 3 im Monat gefordert sind gilt das auch pro Monat, zählen sollte jede Art von Bewerbung.
(also auch Mail, Tel. oder persönlich)
Zitat von: jumba am 11. November 2021, 13:06:16Ändert dies die Sachlage
Nein
Zitat von: jumba am 11. November 2021, 13:06:16steht glaube ich nicht drin.
Hast du nun eine EGV da oder nicht?
Auch per Mail gilt, Vorlage zu einem festen Termin ist nicht, kann man ja auch schnell mal vergessen.