Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe mit Vergütung

Begonnen von hotwert, 09. November 2021, 15:26:31

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jeschik

Zitat von: Yavanna am 10. November 2021, 19:19:23https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

§11b Abs. 2 Nr.1 SGB II
Und wo werden dort nun die von Vanessa genannten 200 Euro aufgeführt und wo ist etwas von Freibetrag zum Ehremamt zu lesen ?
Ich hab Abs.2Nr.1 gelesen, aber wirklich plausibel find ich es nicht, dort steht auch ein Betrag von 250 Euro.

Gast32644

Zitat von: jeschik am 10. November 2021, 19:38:39
Zitat von: Yavanna am 10. November 2021, 19:19:23https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

§11b Abs. 2 Nr.1 SGB II
Und wo werden dort nun die von Vanessa genannten 200 Euro aufgeführt und wo ist etwas von Freibetrag zum Ehremamt zu lesen ?
Ich hab Abs.2Nr.1 gelesen, aber wirklich plausibel find ich es nicht, dort steht auch ein Betrag von 250 Euro.

Lies mal hier:

"Wer als leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind (Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit), kann einen Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich von der Hartz 4 Leistung absetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus dem Ehrenamt mehr als 200 Euro gilt das nicht, wenn der oder die ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach § 11 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II den Betrag von 200 Euro übersteigt. Bei konkretem Nachweis eines höheren Aufwandes können also höhere Summen anrechnungsfrei bleiben."

Zitat aus  http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html


Yavanna

Der Freibetrag wurde von 200 auf 250 erhöht.

jeschik

Ich versuch das grad mal meiner Logik nach zu begreifen.
Für eine Ehrenamtliche Tätigkeit/Nachbarschaftshilfe hat man einen Freibetrag von 250 Euro in Alg 2 ? Und muss hier keinerlei Papiere dem Jc Nachweisen woher dieses Geld kommt ? Für Nachbarschaftshilfe hat ja niemand im normalfall einen Nachweis.

Und wenn man einen Minijob hätte, wo man sagen wir 400 euro verdient, bleiben einem doch nur ca. über 150 Euro oder so ? Hab den Freibetrag für Erwerbstätigkeit nicht mehr genau auf dem Schirm. Und hier müsste man wohl zwingend einen Arbeitsvertag oder Bescheinigung über die Tätigkeit dem Jc vorlegen.


Gast32644

Zitat von: jeschik am 10. November 2021, 22:15:47Und muss hier keinerlei Papiere dem Jc Nachweisen woher dieses Geld kommt ? Für Nachbarschaftshilfe hat ja niemand im normalfall einen Nachweis.

Und wenn man einen Minijob hätte, wo man sagen wir 400 euro verdient, bleiben einem doch nur ca. über 150 Euro oder so ? Hab den Freibetrag für Erwerbstätigkeit nicht mehr genau auf dem Schirm. Und hier müsste man wohl zwingend einen Arbeitsvertag oder Bescheinigung über die Tätigkeit dem Jc vorlegen.

Ja das ist so. Das eine ist eine Erwerbstätigkeit und das andere eine Aufwandsentschädigung.

Und bei der Nachbarschaftshilfe bekommst Abrechnungen über deine Stunden, die du dann beim JC einreichen kannst. Hatte 2017 was bei der Nachbarschaftshilfe, musste ich dann aber aufgeben, wegen Arbeitsaufnahme.

Denen beim JC hab ich einfach Kopien von meinen Stundenzetteln geschickt und die waren dann zufrieden.

jeschik

Zitat von: Gast32644 am 10. November 2021, 22:25:36
Und bei der Nachbarschaftshilfe bekommst Abrechnungen über deine Stunden, die du dann beim JC einreichen kannst.
Kann man einreichen oder muss man einreichen ?

Gast32644

Musst.  Du musst denen auch mitteilen, dass du eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübst.

Ich kann das jetzt nur raten, aber ich nehme an, dass das etwas damit zu tun hat, dass die einfach alles über dich wissen wollen, was du so treibst usw. Nachteile entstehen dadurch keine.

Hab aber schon den ein oder anderen Termin abgesagt, wo ich zu der Uhrzeit keinen Bock hatte und hab das auf die ehrenamtliche Tätigkeit geschoben. Gab nie Probleme deswegen.

Man muss aber der Vollständigkeit halber auch sagen, dass die meisten ehrenamtlichen Jobs kostenlos sind. Hab da einen seit 4 Jahren laufen, wo ich in einem Cafe für Bedürftige am Tresen Kaffee und Tee ausschenke. Da gibt es keinen Cent dafür, weil es von der evangelischen Kirche ist.

Die Nachbarschaftshilfen sind meist Vereine oder gehören zur Diakonie, Arbeiterwohlfahrt usw. und die zahlen dann auch, weil das meistens Putzdienste sind.

Ich hab z.B. für putzen und Gartenarbeit 11 € die Stunde bekommen und für Einkaufen und spazieren gehen 9 €. Da kommt schon gut was zusammen und bis 200/250 € hast das frei.

Frag mich nicht nach der Logik beim Vergleich mit dem Minijob. Ist einfach so  :cool:

jeschik

Zitat von: Gast32644 am 10. November 2021, 22:52:18Musst.  Du musst denen auch mitteilen, dass du eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübst.
Ok, man muss es mitteilen, aber ist man auch rechtlich dann dazu gezwungen stundennachweise oder sonstigen schriftlichen nachweis dazu vorzulegen ?

Sind diese 250 Euro Freibetrag für nachbarsschaftshilfe für jeden Alg2 Bezieher fest und ohne abzüge zu berücksichtigen ?
Oder wird dieser Betrag irgendwie gekürzt, wenn man z.b einen minijob, unfallrente etc. zusätzlich hätte ?



Gast32644

Nein, der Betrag wird durch Minijob o.ä. nicht gekürzt. Das steht dir übrigens auch als normalem Arbeitnehmer zur Verfügung.

Wegen den Stundennachweisen war das bei mir bei der Nachbarschaftshilfe so, dass die gleichzeitig als Abrechnung für den Klienten gedient haben. Die mussten dann immer nach jedem Einsatz deine geleisteten Stunden unterschreiben. Ich weis allerdings nicht, wie das woanders gehandhabt wird.

Ich hab die dann einfach Anfang des nächsten Monats beim JC eingereicht. Was ich allerdings nicht weis, ist, ob das JC bei der Nachbarschaftshilfe nachgefragt hat, ob das alles so stimmt, was ich denen einreiche. War mir egal, weil ich nicht vorhatte da zu tricksen.

jeschik

Zitat von: Gast32644 am 12. November 2021, 21:37:42Nein, der Betrag wird durch Minijob o.ä. nicht gekürzt. Das steht dir übrigens auch als normalem Arbeitnehmer zur Verfügung.
Ich kann es immer noch nicht nachvollziehen, wie kann es sein das man einen unkürzbaren Freibetrag von 250 Euro für Nachbarschaftshilfe erhält, wo man scheinbar keine schriftlichen Belege für beim Jc zu vorlegen muss. Und z.b. eine Unfallrente die ich erhalte, wird voll gegenrechnet, bis auf die Versicherungspauschale.
Hier wird ein Unfallgeschädigter im Vergleich ja sehr stark benachteiligt.

hotwert

Ich vermute das eine Unfallrente als Einkommen gerechnet wird, das deine Hilfsbedürftigkeit senkt.
Grundsätzlich ist eine Ehrenamtliche Tätigkeit mit Vergütung ja auch etwas das die Hilfsbedürftigkeit senkt, da versteh ich schon was du meinst.

Die Regelung hat man wohl so gemacht um Ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.

jeschik

Zitat von: hotwert am 13. November 2021, 15:01:43Die Regelung hat man wohl so gemacht um Ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.
Find ich auch grundsätzlich echt sehr gut. Nur ohne schriftliche Nachweispflicht kann das ganze ja auch sehr leicht missbraucht werden.

Zitat von: hotwert am 13. November 2021, 15:01:43Ich vermute das eine Unfallrente als Einkommen gerechnet wird, das deine Hilfsbedürftigkeit senkt.
Grundsätzlich ist eine Ehrenamtliche Tätigkeit mit Vergütung ja auch etwas das die Hilfsbedürftigkeit senkt, da versteh ich schon was du meinst.
Richtig, die Unfallrente wird voll als Einkommen angerechnet/gegengerechnet, nur die Versicherungspauschale von 30 Euro verleibt hiervon.
Den unterschied zur ehrenamtlichen Tätigkeit ist eben das hier auch ein Unfallrentenbescheid dem Jc vorgelegt werden muss und man somit hier keinen Missbrauch betreiben könnte, da die Zahlung ja auch von offizieller Stelle erfolgt, der unfallversicherung.

Gast32644

Zitat von: jeschik am 13. November 2021, 14:29:59
Zitat von: Gast32644 am 12. November 2021, 21:37:42Nein, der Betrag wird durch Minijob o.ä. nicht gekürzt. Das steht dir übrigens auch als normalem Arbeitnehmer zur Verfügung.
Ich kann es immer noch nicht nachvollziehen, wie kann es sein das man einen unkürzbaren Freibetrag von 250 Euro für Nachbarschaftshilfe erhält, wo man scheinbar keine schriftlichen Belege für beim Jc zu vorlegen muss. Und z.b. eine Unfallrente die ich erhalte, wird voll gegenrechnet, bis auf die Versicherungspauschale.
Hier wird ein Unfallgeschädigter im Vergleich ja sehr stark benachteiligt.

Ich hatte doch geschrieben, dass man die Stundenzettel/Abrechnung von der Nachbarschaftshilfe beim JC vorlegen muss.

Du vergleichst ansonsten Äpfel mit Birnen: Beim Ehrenamt bekommst du keinen Arbeitslohn, sondern nur eine pauschale Entschädigung für evtl. entstandene Aufwendungen. Daher ist das auch kein Arbeitslohn.

Eine monatliche Zahlung aus einer Unfallversicherung ist das Gleiche wie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Beides sind Versicherungsleistungen und zählen voll beim JC.

Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

jeschik

Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 22:32:52Du vergleichst ansonsten Äpfel mit Birnen: Beim Ehrenamt bekommst du keinen Arbeitslohn, sondern nur eine pauschale Entschädigung für evtl. entstandene Aufwendungen. Daher ist das auch kein Arbeitslohn.
Ok stimmt, von der perspektive habe ich das noch nicht bedacht, da ja je nachdem auch mehrkosten entstehen um das ehrenamt/nachbarschaftshilfe auszuführen zu können!

Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 22:32:52Eine monatliche Zahlung aus einer Unfallversicherung ist das Gleiche wie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Beides sind Versicherungsleistungen und zählen voll beim JC.
Da magst du recht haben, trozdem ist dies nicht genau das selbe, daher wird bei der unfallrente schon länger politisch diskutiert ob man die Summe aufteilt, in einen Teil der zum Lebensunterhalt gedacht ist ( der dann weiterhin voll beim Jc zählen würde ) und einen Teil Schmerzensgeldkomponente, welche dann vom Jc nicht mehr angerechet werden dürfte.
Bisher ist da leider noch nichts weiter politisch bzgl. gesetzgebung passiert.

Gast32644

@jeschik

Dann musst du aber auch mal darüber nachdenken, warum man Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt. Im Endeffekt ist das eine Leistung, die du bekommst, weil du nicht mehr am Arbeitsleben teilhaben kannst. Nur mit dem Unterschied, dass es kein Unfall sein muss.

Ich bin schwerbehindert, bekomme aber noch keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Probleme liegen hauptsächlich in zwei unheilbaren Krankheiten, die schleichend über Jahre hinweg gekommen sind. Ein Unfall passiert jetzt sofort, eine Krankheit wird über Jahre schlechter. Ich weis nicht, was jetzt besser ist  :grins:

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die meisten Leute hier im Forum (75%) ständig vergessen bzw. es grundsätzlich ignorieren, dass es in D kein BGE geben tut. Hartz4 ist nur als Übergangslösung gedacht und nicht als Sozialgeld bis zur Altersrente.

Daran muss man immer denken.