Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe mit Vergütung

Begonnen von hotwert, 09. November 2021, 15:26:31

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hotwert

Moin Leute,

Ab Januar hab ich erstmal eine Beschäftigung als ehrenamtliche Einzelperson in der Pflege, welche mit 125€ monatlich vergütet wird.
Die Arbeiten umfassen dann erstmal sowas wie Wohnung putzen und Einkaufsfahrten usw und wäre wohl 10 Stunden monatlich.
Da brauch ich erstmal einen Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten sowie ein Anmeldung beim zuständigen Amt (schon abgeschickt).

Die Person die die Hilfe bekommt muss mindestens Pflegestufe 1 haben und kann dann 125€ Entlastungsbetrag von der Pflegekasse bekommen. Der Betrag wird von der Kasse entweder direkt an mich bezahlt, oder an den Patienten welcher es dann mir Bar gibt (oder überweist).
Früher konnte sowas nur eine Stelle wie Diakonie oder andere ambulante Pflegedienste machen, welche für die 125€ dann vll 2 Stunden im Monat etwas gemacht haben.
Seit 1.1.21 darf man das auch als Privatperson machen wenn man die 8 Unterrichtsstunden nachweisen kann. (Der Kurs ist kostenfrei) sowie sich beim zuständigen Amt registriert.

Ich hab mich bei dem älteren Herren bereits vorgestellt und darf ab Januar dort helfen. Sowas wie einen Arbeitsvertrag gibts es nicht.

Ein paar Fragen an das Forum hätte ich dazu.
Als Privatperson darf ich maximal 3 Pflegebedürftige betreuen, also maximum kann ich 375€ so verdienen. Wie verhält sich das beim JC? 100€ behalten und alls drüber nurnoch 20%?
Kann ich auch einen Arbeitsvertrag schreiben für die 125€? Ich denke eher nicht, ich bin ja bei keiner Firma angestellt.
Kann das JC verlangen die Nebentätigkeit einzustellen wenn sie einer Vollbeschäftigung im Weg steht?
Oder muss ich die Tätigkeit erstmal genehmigen lassen?
Ich kenn mich da juristisch garnicht aus, da es als "ehrenamtliche Tätigkeit" deklariert ist wird man es vermutlich nichtmal als Arbeit oder Verdienst anerkennen.?

Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 09. November 2021, 15:26:31Kann ich auch einen Arbeitsvertrag schreiben
Für dich von dir selbst?
Wenn AV ist es nicht Ehrenamtlich, dann gelten die normalen Zuverdienstregeln.

Wenn es über Ehrenamt läuft, sind 200 € im Monat frei von Anrechnung.
Wenn es sonst keine anderen Einnahmen gibt.

hotwert

Zitat von: vanessa am 09. November 2021, 15:41:25
Zitat von: hotwert am 09. November 2021, 15:26:31Kann ich auch einen Arbeitsvertrag schreiben
Für dich von dir selbst?
Wenn AV ist es nicht Ehrenamtlich, dann gelten die normalen Zuverdienstregeln.

Wenn es über Ehrenamt läuft, sind 200 € im Monat frei von Anrechnung.
Wenn es sonst keine anderen Einnahmen gibt.

In dem AV hätte ich halt nur die Arbeitszeiten reingeschrieben wie Dienstag von 16-19 Uhr oder so. Oder zweimal wöchentlich jeweils 1,5 stunden oder so.
Ich dachte halt wenn man erstmal was für 375€ im Monat hat das die einen erstmal weniger Nerven mit Maßnahmen und so zeugs. Im Grunde wäre mir dann recht wenn ich nur 100€ behalten kann aber dafür weniger von dem SB höre.

crazy

Das passt so. Mach.
Wenn drei Stellen gesetzlich möglich sind ist auch das in Ordnung.
Du verringerst deine Hilfebedürftigkeit und zudem ist das auch super für Bewerbungen auf Arbeitsstellen.
Klar, wird man Dir weiter Stellenangebote zukommen lassen, Du bist damit ja noch nicht weg von Hilfe zum Leben. Aber es bleibt ja genug Zeit, um noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, wenn es sich ergibt.
Kannst Du mal die Info verlinken?
Hab Pflegebdüfrtiges Kind, wäre interessant dafür dann jemanden einzustellen

hotwert

Zitat von: crazy am 09. November 2021, 16:35:46
Das passt so. Mach.
Wenn drei Stellen gesetzlich möglich sind ist auch das in Ordnung.
Du verringerst deine Hilfebedürftigkeit und zudem ist das auch super für Bewerbungen auf Arbeitsstellen.
Klar, wird man Dir weiter Stellenangebote zukommen lassen, Du bist damit ja noch nicht weg von Hilfe zum Leben. Aber es bleibt ja genug Zeit, um noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, wenn es sich ergibt.
Kannst Du mal die Info verlinken?
Hab Pflegebdüfrtiges Kind, wäre interessant dafür dann jemanden einzustellen

https://www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/einzelpersonen/ehrenamtlich-taetige-einzelpersonen/allgemeine-informationen/

So ist das bei uns. Ich hab bereits bei der Krankenversicherung angerufen (KKH) und kam erstmal irgendwo in Deutschland bei einem Call Center raus. Da wussten die nichts von Registrierung und benötigten 8 Stunden Kurs. Soweit ich informiert bin ist das in Bayern ziemlich streng, in anderen Bundesländern kann eine Privatperson das Geld wohl auch ohne Schulung und Registrierung abrufen.
Akzeptiert werden in Bayern Stundenlöhne von 10€. Woanders kann man soweit ich informiert bin auch mehr verlangen. Die Dame der Krankenkasse meinte am Telefon 20€ wäre üblich. (Sie wusste aber nicht das ich aus Bayern komme)

Die 125€ Entlastungsbeitrag bekommt jeder ab Pflegegrad 1. Es sind aber immer 125€, auch bei Pflegegrad 5.

Achja und zusätzlich kann man in der Apotheke Pflegehilfsmittel im Wert von 40€ holen (Wg. Corona im Moment 60€). Also Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Betteinlagen und so Zeug.
Ich hab schon mit jemanden gesprochen der das auch macht und mich bereits hinreichend informiert.

Man hat mir auch gesagt die 8 Stunden Schulung is fürn Ar***. Da gehts um den Umgang mit Demenz und so. Die Leute die Zuhause Hilfe benötigen sind aber oft garnicht Dement, sondern können nicht mehr so gut laufen oder sehen oder haben halt altersbedingte Körperliche Beeinträchtigungen. Wirklich Demente sind meistens im Seniorenheim.

crazy

Danke,
ja auch die netten Angebote der PK,4 Tage mit Kursen im Hotel , die auch noch teuer sind richten sich eher an Demenz ..
Das Pflegepaket bekomme ich monatlich kostenlos per Post..Dann schaue ich mal nach Nds. für uns und auch für Schwiema, die zahlen noch ihrr Reinigungskraft so, da es über die 125 ja nicht ging bisher

hotwert

Zitat von: crazy am 09. November 2021, 18:50:49
Danke,
ja auch die netten Angebote der PK,4 Tage mit Kursen im Hotel , die auch noch teuer sind richten sich eher an Demenz ..
Das Pflegepaket bekomme ich monatlich kostenlos per Post..Dann schaue ich mal nach Nds. für uns und auch für Schwiema, die zahlen noch ihrr Reinigungskraft so, da es über die 125 ja nicht ging bisher

Hab ich schon alles verglichen und mit der Apotheke telefoniert, unterm Strich bekomm ich vor Ort mehr.
Die ganzen Versand Angebote von Pflegebedarf (da gibt's ja mittlerweile zig Dienste die nur die Pakete für 40 € oder im Moment 60€ anbieten) sind wirklich stark überteuert.

Ich finde das schon gut das man das seit Anfang dieses Jahres als Privatperson machen darf. Die ganzen Pflegedienste haben sich doch jahrelang ne goldene Nase verdient für 2 Stunden Arbeit. Und die Pflegehilfsmittel haben die auch noch abgegriffen.
Ich weiß dass weil meine Oma das auch beansprucht hat.

crazy

im § 150 Abs. 5b i.V.m. Abs. 6 für den Pflegegrad 1, dass der Entlastungsbetrag zeitlich befristet bis 31.12.2021 auch für bisher nicht anerkannte professionelle Angebote bis hin zur nachbarschaftlichen Hilfe eingesetzt werden kann; in den Pflegegraden 2 bis 5 stehen nach § 150 Abs. 5 SGB XI die ambulanten Sachleistungsbeträge (§ 36) für eine solche Umwandlung zur Verfügung

mhh, was anderes finde ich für Nds nicht. Sonderweg Bayern??

Gast32644

Ehrenamt und Arbeitsvertrag ist ein Widerspruch, weil es keinen Arbeitsvertrag für diese Tätigkeit gibt.

Du brauchst einen Ehrenamtsvertrag. Hier ein Muster dazu:

https://www.arbeitsrechte.de/wp-content/uploads/ehrenamtsvertrag-muster.pdf

Gast45217

Kannst du uns noch mitteilen, in welchem Bundesland du bist?
Die Regelungen sind da unterschiedlich.

Wenn die als eingetragener Verein anerkannt sind, dann solltest du diesen betragen einbehalten dürfen. (Kirchen etc sind das immer)

hotwert

Zitat von: crazy am 09. November 2021, 19:21:41
im § 150 Abs. 5b i.V.m. Abs. 6 für den Pflegegrad 1, dass der Entlastungsbetrag zeitlich befristet bis 31.12.2021 auch für bisher nicht anerkannte professionelle Angebote bis hin zur nachbarschaftlichen Hilfe eingesetzt werden kann; in den Pflegegraden 2 bis 5 stehen nach § 150 Abs. 5 SGB XI die ambulanten Sachleistungsbeträge (§ 36) für eine solche Umwandlung zur Verfügung

mhh, was anderes finde ich für Nds nicht. Sonderweg Bayern??

Kann schon sein das Bayern da einen Sonderweg geht. Ich lese bei den bayrischen Bedingungen nicht das es befristet wäre. Die 8 Stunden Schulung würde sonst ja auch garkeinen Sinn machen.

Am besten du rufst die Krankenkasse oder Pflegekasse selbst mal an, die wissen das doch bestimmt in deinem Bundesland.

jeschik

Zitat von: vanessa am 09. November 2021, 15:41:25Wenn es über Ehrenamt läuft, sind 200 € im Monat frei von Anrechnung.
Wie muss man das verstehen, bei einem Ehrenamt hat man einen höheren Freibetrag mtl. als es z.b bei einem Minijob der Fall wäre, oder wie ? Weil von einem Minijob könnte man doch keine 200 Euro behalten.

Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 10. November 2021, 11:55:35als es z.b bei einem Minijob der Fall wäre, oder wie ?
Ich habe diese Regelung nicht gemacht.


jeschik

Zitat von: vanessa am 10. November 2021, 15:45:22Ich habe diese Regelung nicht gemacht.
Kann jemand zu dieser Regelung die Gesetzestexte benennen ?