Anerkennung KDU

Begonnen von plushundert, 09. November 2021, 15:39:43

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plushundert

Hallo allerseits,
wie stehen vor dem Problem, dass wir durch unseren Vermieter gekündigt wurden und bis zum 28.02.2022 aus unserer Wohnung raus müssen. Ich bin durch Corona arbeitslos geworden, das Jobcenter hat aber ohne große Probleme die Mieter anerkannt und bis August 2022 bewilligt. Wir haben bisher auch keine Aufforderung bekommen eine günstigere Wohnung zu finden. Allerdings haben wir jetzt die Möglichkeit eine Wohnung anzumieten, die leider 90 Euor über den "angemessenen Kosten" sind. Unsere jetzige Wohnung kostet kalt 150 Euro mehr als die neue und warm sind es sogar 350 mehr. Trotz, dass das Amt 350 Euro sparen würde, wird die neue Miete als zu hoch angesehen. Wir haben in den letzten Wochen 20 Wohnungen amgeschaut und es war keine dabei, die die angemessenen KDU nicht überschritten hätte. Der Wohnungsmarkt ist hier gerade eine Katastrophe, was natürlich auch dem JC bekannt ist. Kann man da irgendetwas tun um das Amt doch noch zu überzeugen? Es wäre für uns sehr schwer Umzug und Kaution selbst aufzubringen. Danke und Gruß!
H.

crazy

Hat auch nichts miteinander zu tun.
Umzug und Kaution gibt es bei notwendigem Umzug.
Das ist gegeben.
Es sollte lediglich der Hinweis drinstehen, dass die angemessenen KdU um x Euro zu hoch sind und bei Anmietung nur die angemessenen Kosten übernommen werden.

Es gibt bei Nachweis auch einen Ermessensspielraum sowie gilt noch Gesamtangemessenheit.
Z.B.könnte die Wohnung energieeffizienter sein-Energieausweis!

blaumeise

Zitat von: plushundert am 09. November 2021, 15:39:43Allerdings haben wir jetzt die Möglichkeit eine Wohnung anzumieten, die leider 90 Euor über den "angemessenen Kosten" sind. Unsere jetzige Wohnung kostet kalt 150 Euro mehr als die neue und warm sind es sogar 350 mehr. Trotz, dass das Amt 350 Euro sparen würde, wird die neue Miete als zu hoch angesehen.

Momentan gilt noch der Corona-Ausnahmeparagraph § 67 SGB II. Das heißt, das JC muss die höhere Miete akezptieren. Auch Umzugskosten und ein Darlehen für die Mietkaution könnt ihr notfalls einklagen. Lies dir dies hier bitte mal durch, ab S. 13 Mitte: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf
ZitatBesteht regelmäßig auch ein Anspruch auf Zusicherung (§ 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II) der Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Kautionsdarlehen, wenn der Umzug zwar erforderlich ist, die neu Wohnung aber nur aufgrund der »Angemessenheitsfiktion« angemessen ist und ohne Übernahme der Kosten eine Anmietung nicht möglich ist?

Ihr müsst aber bedenken, dass ihr spätestens dann, wenn der Coronaparagraph wegfällt, das JC euch eine Aufforderung zuschickt die Mietkosten zu senken. Dann zahlt ihr künftig entweder dauerhaft aus dem Regelsatz drauf oder ihr sucht dauerhaft eine preislich passende Wohnung und weist diese vergeblichen Bemühungen dem JC monatlich nach. In dem Fall muss das JC auch weiterhin die zu hohen Mietkosten übernehmen.

jeschik

Zitat von: crazy am 09. November 2021, 16:03:00Es gibt bei Nachweis auch einen Ermessensspielraum sowie gilt noch Gesamtangemessenheit.
Z.B.könnte die Wohnung energieeffizienter sein-Energieausweis!
Wäre ja schön wenn das in der Praxis auch so laufen würde.
Ich zb. hatte damals eine Wohnung, die preislich im rahmen der angemessenheit lag, dafür gab es aber knapp 2 Tsd. Euro jährliche Heizkosten, die das Jc immer gezahlt hatte. In meiner aktuellen Wohnung fallen dafür nur etwas mehr als 1/4 der Heizkosten wie in der letzten Wohnung an, also deutlich deutlich günstiger. Dafür ist aber meine aktuelle Wohnung über der angemessenheit liegend von den festen Kosten und jegliche Betriebskostennachzahlungen muss ich selbst bezahlen. Und das wo es auf der Hand liegt, das vom Jc deutlich weniger Gesamtkosten durch die neue Wohnung entstehen wie in der alten.
Deswegen, der Irrsinn zur Thematik Wohnkosten und Jc ist immens groß!

Fettnäpfchen

plushundert

Zitat von: plushundert am 09. November 2021, 15:39:43Allerdings haben wir jetzt die Möglichkeit eine Wohnung anzumieten, die leider 90 Euor über den "angemessenen Kosten" sind.
Da Wissen vor glauben kommt also bei JCtern solltet Ihr selber überprüfen was angemessen ist. Vllt. ist ja euer Ort gelistet bei https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html ansonsten bei der Gemeinde gezielt nachfragen Was KM NK und HK sein dürfen. Diese Summe wäre dann die Gesamtangemessenheit.
Und hier auch die schon angesprochene Gesamtangemessenheit betrachten und beachten.

Aktuell gilt die Kostenübernahme noch bis Ende diesen Jahres, persönlich glaube ich nicht an eine Verlängerung aber das ist unwichtig bedeutet ab Jan. nach Stand der Dinge greifen die Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer wieder.

MfG FN

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