Pauschalmiete wurde aufgeschlüsselt - Abzüge vorgenommen

Begonnen von ibaya, 10. November 2021, 10:43:10

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ibaya

Hallo.
Ich bin Anfang Oktober in ein Einfamilienhaus in die obere Etage gezogen. Mit der Hauptmieterin ist eine Pauschalmiete vereinbart, da keine Extra-Zähler für Wasser, Gas und Strom vorhanden sind.
Das hiesige Jobcenter hat den Hauptmietvertrag, auf den sich der Untermietvertrag (leider) bezieht sowie die Energiekostenabrechnung zur Vorlage verlangt. Daraufhin wurden alle Beträge durch zwei Personen geteilt und ich erhalte € 17,50 monatlich weniger, als die zu zahlende Pauschalmiete. Die Stromkosten wurden komplett abgezogen.

Kann und soll ich dagegen Widerspruch einlegen?

Erschwerend kommt hinzu, dass ich von der Hauptmieterin bereits die Kündigung erhalten habe... und somit auf die Unterstützung des Jobcenters bei einer neuen Wohnung und den Umzugskosten angewiesen bin.

Mein Gedanke ist der, dass mir das JC Steine in den Weg legen könnte, wenn ich jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einlege und dann Umzugskostenbeihilfe beantrage.

Die zweite Frage lautet: Ich bin erst neu in die Stadt gezogen und habe hier noch keine Freunde und Bekannten, die mir beim Umzug helfen könnten. Zahlt das Jobcenter dann eine Umzugsfirma? Welche Kosten müssen beim Umzug vom JC übernommen werden?

Eine letzte Frage: Meine jetzige Wohnung ist möbliert und ich habe meinen gesamten, bisherigen Hausrat verkauft bzw. verschenkt, da ich ja mit einem langjährigen Mietverhältnis gerechnet habe.
Habe ich nun Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung?

Vielen Dank.
Ibaya

Sheherazade

Zitat von: ibaya am 10. November 2021, 10:43:10
Die zweite Frage lautet: Ich bin erst neu in die Stadt gezogen und habe hier noch keine Freunde und Bekannten, die mir beim Umzug helfen könnten. Zahlt das Jobcenter dann eine Umzugsfirma? Welche Kosten müssen beim Umzug vom JC übernommen werden?

Welche Umzugskosten meinst du? Du hast doch nach eigener Aussage gar nichts mehr.

Zitat
Meine jetzige Wohnung ist möbliert und ich habe meinen gesamten, bisherigen Hausrat verkauft bzw. verschenkt, da ich ja mit einem langjährigen Mietverhältnis gerechnet habe.

Zitat
Habe ich nun Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung?

Nur darlehensweise, da du ja noch vor kurzer Zeit alles besessen hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Wieso hast du nach so kurzer Zeit die Kündigung erhalten? Ist die Kündigung überhaupt rechtens? Es kann ja nicht sein, dass du deine Möbel vor 2 Monaten verscherbelt hast und jetzt plötzlich neue Möbel haben willst. Kommt mir ehrlich gesagt, sehr komisch vor.

Begleiter21

Ich habe auch eine Pauschalmiete inc. Strom da keine extra Zähler.

Ich habe da vor einigen Jahren mal geklagt, bzw. JC hat das komplett bewilligt, nachdem ich Klage eingereicht habe. Dabei habe ich mich auf das Hamburger Urteil bezogen.
Schaust du hier: https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-bei-pauschalmiete-kein-a-stromkostenabzug

ibaya

Danke für Eure Antworten.

Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen erfolgt - das ist wohl rechtens bei einer möblierten, untervermieteten Wohnung. Von einer Nachbarin habe ich gehört, dass die Hauptmieterin einen anderen Interessenten gefunden hat, der mehr Miete bezahlt und den ganzen Tag außer Haus ist.

Ein paar meiner alten Sachen habe ich schon behalten, wie z.B. ein Sofa, Tiefkühlschrank, etc. und natürlich die Kisten mit meinen persönlichen Dingen. Dann habe ich mir für die neue Wohnung ein paar Sachen gekauft, die m.E. gefehlt haben. Ich bräuchte also schon einen Kleinbus und Helfer. Allerdings - was mich sehr ärgert - habe ich meine Waschmaschine, Spülmaschine, Schrankwand, Bett, Matratze, Esstisch, Stühle ... etc. mehr oder weniger verscherbelt bzw. verschenkt, da ich davon ausging, hier die nächsten Jahre zu bleiben. Ich möchte auch keine neuen Möbel, sondern die, die man zum Wohnen benötigt, welche natürlich auch gebraucht sein können. Nur ist es zum Heulen, wenn man alles besessen hat und dann so etwas passiert.

Ist es denn sinnvoll, jetzt noch gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch einzulegen oder soll ich lieber nichts sagen, um die Damen und Herren nicht zu verärgern?

Danke für den Link zum Urteil - das ist interessant.


Begleiter21

Ich gehe mal davon aus, dass die Frist für den Widerspruch(4 Wochen) schon abgelaufen ist. Bleibt also nur der Überprüfungsantrag. Würde ich auf jeden Fall machen. Wenn du Recht bekommst, und da gehe ich jetzt erst mal von aus, gibt es ja eine Nachzahlung.


ibaya

Der erste Antrag wurde nochmal überarbeitet, nachdem die Hauptmieterin die Energiekosten belegt hatte. Der neue Bescheid datiert vom 11.10.2021. Die Widerspruchsfrist wäre noch gewahrt.

Bei Widerspruchseinlegung habe ich allerdings Bedenken, dass es dann eine "Retourkutsche" vom JC gibt, wenn ich wegen einer neuen Wohnung etc. anfrage...

Sheherazade

Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt, aufgrund derer das Jobcenter Retourkutschen verteilen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

ibaya

Zitat von: ibaya am 10. November 2021, 11:32:04Ist es denn sinnvoll, jetzt noch gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch einzulegen oder soll ich lieber nichts sagen, um die Damen und Herren nicht zu verärgern?
Macht schon Sinn. Und wenn der abgelehnt wird solltest du sogar vor das SG gehen. Das Urteil wurde ja schon verlinkt also auch mit anführen. Und wenn das JC dich "ärgern" will macht es das so oder so.

Für den Umzug liest du am besten auch mal den Ratgeber Umzug obwohl du wahrscheinlich Bescheid weißt da du eh erst umgezogen bist.
Zitat von: ibaya am 10. November 2021, 10:43:10Die zweite Frage lautet: Ich bin erst neu in die Stadt gezogen und habe hier noch keine Freunde und Bekannten, die mir beim Umzug helfen könnten. Zahlt das Jobcenter dann eine Umzugsfirma? Welche Kosten müssen beim Umzug vom JC übernommen werden?
Das du niemand hast musst du im Antrag erwähnen (Pauschaler Verweis auf Selbsthilfe ist unzulässig) und am besten gleich mit Kostenvoranschlägen, bei den Kosten alles aufzählen mit Liste und Preisen.
und noch ein Muster eines Users im Anhang

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.