Unterhaltspflicht

Begonnen von Pusteblume, 11. November 2021, 12:58:59

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Pusteblume

Hallo das nächste Problem bahnt sich an.
Mein Mann ist Unterhaltsverpflichtet ,geht arbeiten allerdings auf Teilzeit.
Er hat vor einigen Jahren auf anraten des Amtsarztes eine Umschulung gemacht und musste diese abbrechen weil der alte Arbeitgeber auf seine "Gebrechen " keine Rücksicht nahm.Nun ist es so das er seitdem eine Stelle hat,die ihn aber im Moment nicht für mehrere Stunden einstellen können,denn es sind arbeiten die ihm zugeteilt sind,die er laut Amtsarzt auch machen kann.
Er ist da sehr gut zufrieden. Er hat seit diesem Jahr auch Urlaubsgeld...allerdings macht das Jugendamt seit gestern Druck das er eine Vollzeitstelle annehmen muss,egal wie.
Das ist ja nicht das Problem, er weiß das er alles dafür tun muss .Nur hat er bedenken das er eine neue Stelle dann hat und diese ihn wieder so aufbrennen weil keiner danach guckt,was er kann bzw darf laut Gutachten oder er behält die Stelle nicht, es gibt im keiner die Sicherheit das er nachher doch die Probezeit nicht durchstehen wird...dann steht er finanziell schlechter da als ihm lieb ist.
Er hat immer wieder Bewerbungen in der Vergangenheit abgeschickt oder ist persönlich losgegangen und es wurde dankend abgelehnt.

Was könnt ihr für Tipps geben,wie er am besten besserem Geld kommen kann.
Er hat ganz klar Angst nachher mit nichts dazustehen.
Er will dies erstmal mit seinem Hausarzt besprechen.

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 12:58:59
seine "Gebrechen "

Bedeutet genau was, Schwerbehinderung?

Und was heißt Teilzeit, wieviele Stunden in der Woche?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 13:28:29
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 12:58:59
seine "Gebrechen "

Bedeutet genau was, Schwerbehinderung?

Er darf nur leichte Tätigkeiten Tätigkeiten mit max 5 kg im Bereich des rechten Armes ausgeübt werden. Zudem hat er 3 entscheidungsrelevabte Diagnosen

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Anerkannte Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung ja oder nein?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 13:34:07
Anerkannte Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung ja oder nein?
Beides nein,das war 2016 das amtsärztliche Gutachten

Sheherazade

Er muss jetzt irgendwie aus der Nummer der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (darauf beruft sich das Jugendamt doch, oder nicht?) raus. Und das geht am besten mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer festgestellten Erwerbsminderung.

Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 13:35:38das amtsärztliche Gutachten
Wer hat das aus welchem Grund veranlasst?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 13:47:52
Er muss jetzt irgendwie aus der Nummer der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (darauf beruft sich das Jugendamt doch, oder nicht?) raus. Und das geht am besten mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer festgestellten Erwerbsminderung.

Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 13:35:38das amtsärztliche Gutachten
Wer hat das aus welchem Grund veranlasst?

Das Arbeitsamt damals da seine Leiden bekannt sind

Sheherazade

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 13:49:54
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 13:48:55
Das Arbeitsamt

Zu welchem Zweck?

Zwecks Umschulung  aber die Umschulung wurde mit Absprache vom Arbeitsamt abgebrochen da er da gesundheitlich verbraucht  wurde und hat dann diese Stelle gefunden mit Top Arbeitgeber der Rücksicht auf seine Gesundheit mimmt

Sheherazade

OK, also nicht wirklich brauchbar in der Unterhaltssache.

Was genau will das Jugendamt jetzt, hast du mal den genauen Wortlaut des Schreibens? Ihr habt doch auch gemeinsame Kinder, richtig? Wie wurde bislang der Unterhalt berechnet, per Mangelfallberechnung?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 14:05:24
OK, also nicht wirklich brauchbar in der Unterhaltssache.

Was genau will das Jugendamt jetzt, hast du mal den genauen Wortlaut des Schreibens? Ihr habt doch auch gemeinsame Kinder, richtig? Wie wurde bislang der Unterhalt berechnet, per Mangelfallberechnung?

Der originale Wortlaut heute morgen am Telefon war...für die nächste Überprüfung wäre ein ärztliches Attest gut, damit die Akte sauber ist und ich Sie nicht jedes Jahr anschreiben muss,Zweck Überprüfung.  Da sonst die obere Aufsicht dafür Sorgen kann und muss das er eine Vollzeitstelle sofort aufnehmen muss.Da diese hier nur Teilzeit ist.Das ist die Unterhaltsvorschussstelle.

Er hat ja kein Problem damit zu suchen, nur da kommen die Zweifel auf die ich oben im Hauptthema schon geschrieben habe.

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 14:12:50
Der originale Wortlaut heute morgen am Telefon war...für die nächste Überprüfung wäre ein ärztliches Attest gut, damit die Akte sauber ist und ich Sie nicht jedes Jahr anschreiben muss,Zweck Überprüfung.

Echt jetzt? Du bist schon wieder 3 Schritte weiter als das Jugendamt? Man hat deinem Mann mit diesem Anruf eine goldene Brücke gebaut. Also ab zum Arzt und ein entsprechendes Attest einholen.

Anderenfalls wird man ihm mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit kommen.
ZitatDa sonst die obere Aufsicht dafür Sorgen kann und muss das er eine Vollzeitstelle sofort aufnehmen muss.

Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 12:58:59allerdings macht das Jugendamt seit gestern Druck das er eine Vollzeitstelle annehmen muss,egal wie.
Deine Interpretation dieses Telefongesprächs ist schon sehr merkwürdig.

Und generell vielleicht einfach mal einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Ist nicht so schwer. Dann müssen auch die AG Rücksicht auf seine "Leiden" nehmen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 14:17:38
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 14:12:50
Der originale Wortlaut heute morgen am Telefon war...für die nächste Überprüfung wäre ein ärztliches Attest gut, damit die Akte sauber ist und ich Sie nicht jedes Jahr anschreiben muss,Zweck Überprüfung.

Echt jetzt? Du bist schon wieder 3 Schritte weiter als das Jugendamt? Man hat deinem Mann mit diesem Anruf eine goldene Brücke gebaut. Also ab zum Arzt und ein entsprechendes Attest einholen.

Anderenfalls wird man ihm mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit kommen.
ZitatDa sonst die obere Aufsicht dafür Sorgen kann und muss das er eine Vollzeitstelle sofort aufnehmen muss.

Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 12:58:59allerdings macht das Jugendamt seit gestern Druck das er eine Vollzeitstelle annehmen muss,egal wie.
Deine Interpretation dieses Telefongesprächs ist schon sehr merkwürdig.

Und generell vielleicht einfach mal einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Ist nicht so schwer.
Ich meinte gestern,sorry.
Ja ich weiß du kennst mich ja wieder.Meinst du das ein Arzt einfach ein Attest rausgibt das er nicht mehr arbeiten kann

Sheherazade

Kennt das Jugendamt das Gutachten von 2016?
War dein Mann in der Zwischenzeit öfter mal in Behandlung oder AU wegen der im Gutachten aufgeführten Einschränkungen?
Wenn ja, beim Hausarzt?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 14:39:19
Kennt das Jugendamt das Gutachten von 2016?
War dein Mann in der Zwischenzeit öfter mal in Behandlung oder AU wegen der im Gutachten aufgeführten Einschränkungen?
Wenn ja, beim Hausarzt?

Ja ganz klar ,ja.Er war im erst wieder dort weil sein Atlaswirbel kaputt ist.
Allerdings hat er den Arzt gewechselt weil ihm beim alten Arzt zuviel Delidin und Tramadol verschrieben wurde und die Beschwerden sich nie verbessert haben.