Anforderung der Kontoauszüge trotz Arbeitsunfähigkeit?

Begonnen von Thadeus, 11. November 2021, 18:11:18

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Thadeus

Hallo,

ich hatte bei meinem Antrag angegeben, dass ich mich gesundheitlich nicht in der Lage fühle, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Nichtsdestotrotz verlangt der Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Sollte das in diesem Fall nicht irrelevant sein? Danke im Voraus.

MfG

crazy

Nö, gehört zur Antragsbearbeitung.
Hast Du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?
Unter 3 Stunden wäre voll erwerbsgemindert

blaumeise

Zitat von: Thadeus am 11. November 2021, 18:11:18ich hatte bei meinem Antrag angegeben, dass ich mich gesundheitlich nicht in der Lage fühle, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.
Dann wird das JC dich über kurz oder lang zum med. Dienst schicken, der deine Leistungsfähigkeit prüft.

hotwert

Das JC wird dich zum Amtsarzt schicken und der entscheidet wie viel Stunden täglich du Arbeitsfähig bist.
Da brauchst du schon ärztliche Atteste welche das belegen, ohne die erreichst du da garnichts.
Wenn er entscheidet das du weniger als 3 Stunden arbeiten kannst dann wird man verlangen Erwerbsminderungsrente zu beantragen, sofern möglich. Ansonsten bekommst du wohl Sozialhilfe.

Das das Jobcenter hier die Kontoauszüge verlangt ist schon richtig. Hilfe bekommt nur wer Hilfebedürftig ist, also selbst zuwenig hat um zu Leben.

Wenn du z.B. 300.000€ auf dem Konto hast und wirklich nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst bekommst du trotzdem kein Geld vom Staat. (Erwerbminderungsrente sollte man in dem Fall aber trotzdem bekommen, wenn man lange genug eingezahlt hat.)

Wursti

Ich sehe hier die Gefahr, dass der Antrag grundsätzlich abgelehnt werden kann, da man m.W. nur antragsberechtigt ist, wenn man wenigstens 3 Stunden arbeiten kann!!!

Wenn sie also deine Kontoauszüge anfordern, ist das erst mal ein gutes Zeichen. Würde ich also hinschicken und hoffen, dass sie deinen Antrag daraufhin erst mal positiv bearbeiten.

blaumeise

Zitat von: Wursti am 12. November 2021, 00:05:11Ich sehe hier die Gefahr, dass der Antrag grundsätzlich abgelehnt werden kann, da man m.W. nur antragsberechtigt ist, wenn man wenigstens 3 Stunden arbeiten kann!!!
Das hängt davon ab, ob es sich um eine Arbeitsunfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit handelt. Bei einer AU wäre er leistungsberechtigt, sonst nicht.